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Frage und Antwort Fuchs im HühnerstallFrage Diese Verpflichtung zum Ersatz des Wildschadens wird häufig im Jagdpachtvertrag an den Jagdpächter weitergegeben. Bei Grundstücken, die einem Eigenjagdbezirk angegliedert sind, ist der Eigentümer bzw. Nutznießer ersatzpflichtig. Schäden durch Füchse oder anderes Raubwild sind also nicht ersatzpflichtig. Ein Hühnerstall nebst Auslauf wird sicherlich innerhalb der Ortslage
liegen und damit zu den so genannten befriedeten Bezirken
gehören, wo der Jagdpächter in der Regel nicht jagen darf. Dagegen
darf der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte solch eines Grundstücks
Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde,
Minke, Nutrias und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen.
Dafür ist jedoch eine Bescheinigung einer von der obersten Jagdbehörde
anerkannten Institution über die Teilnahme an einem Lehrgang über
die Vermittlung notwendiger Kenntnisse über die Fangjagd (Fallen-Lehrgang)
erforderlich. Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte solch eines
Grundstücks kann auch eine Person, die diese Voraussetzung erfüllt,
mit dem Fang beauftragen. Der Jagdpächter ist also auf Grund des
Jagdpachtvertrages keinesfalls befugt und somit auch nicht verpflichtet,
den in einem befriedeten Bezirk zu Schaden gehenden Fuchs zu erlegen.
Ein Revierinhaber sollte in solch einem Fall jedoch seine Hilfe anbieten. Dieser Artikel wurde hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von Land & Forst - Wochenblatt für Landwirtschaft, Familie und Landleben Siehe auch hier (Forum):
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