Die Sentinel-Haltung ist nach der Geflügelpest-Verordnung §7 eine Alternative zur virologischen Untersuchung und bezieht sich auf Geflügelausstellungen- und Märkte sowie auf §13, da geht es um die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigungen zur Stallpflicht.
Die nach Anlage 2 festgelegte Anzahl Hühner oder Puten dienen dann sozusagen als "Indikator", da sie für die Infektion empfänglicher sind.
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