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Thema: Wieder Vogelgrippe??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1

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    wie ich schon sagte: da braut sich was zusammen

    http://www.br.de/nachrichten/oberpfa...sburg-100.html

    In der Haut des Lappersdorfers möchte ich nicht stecken...

    VG
    Petra Maria

  2. #2
    Avatar von Penelope58
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    Zitat Zitat von Petra Maria Beitrag anzeigen
    wie ich schon sagte: da braut sich was zusammen

    http://www.br.de/nachrichten/oberpfa...sburg-100.html

    In der Haut des Lappersdorfers möchte ich nicht stecken...

    VG
    Petra Maria
    Bisschen seltsam, der Fall. Eine GANS verendet und kein Huhn? Sollen Hühner nicht weitaus empfindlicher auf das Virus reagieren? Und wenn der Halter die Stallpflicht bewusst ignoriert hat, weshalb meldet er dann die verendete Gans und lässt sie nicht verschwinden?
    Passt irgendwie nicht, so dusslig kann er doch nicht sein.
    1/4/9 Zwergorpington rot, 2 Orpis GSG, 1/2 Orpis gelb, 2/3 Zwerglachshühner, 1/ Bartzwerge , 1/1 Havaneser, 2/0 Welsh A, 0/1 Muli, 1/1/? Gelbkopfgecko, 0/1 Kornnatter

  3. #3

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    Zitat Zitat von Penelope58 Beitrag anzeigen
    Bisschen seltsam, der Fall. Eine GANS verendet und kein Huhn? Sollen Hühner nicht weitaus empfindlicher auf das Virus reagieren? Und wenn der Halter die Stallpflicht bewusst ignoriert hat, weshalb meldet er dann die verendete Gans und lässt sie nicht verschwinden?
    Passt irgendwie nicht, so dusslig kann er doch nicht sein.
    Vielleicht hat ein Dritter die verendete Gans auf dem Gelände liegen gesehen und das Amt informiert?
    Rein "wissenschaftlich" hätte es zu allererst ein Huhn erwischen müssen - da hast du Recht.

    Mich stört auch, dass das Vet.-Amt bei den Beprobungen angeblich Unterstützung aus den Nachbar-
    Landkreisen bekommt. Prima. Und hinterher gehen die alle mit 'ner ordentlichen Virenladung nach
    Hause und klopfen bei den Geflügelhaltern ihrer Heimatlandkreise an. "Zugvögel" der ganz anderen
    Art.....

    http://www.wochenblatt.de/nachrichte...art1172,419974

    Im Moment nimmt das Drama anscheinend überall mächtig Fahrt auf. Gegenwind für die Kritiker von FLI, flächendeckender Aufstallpflicht und Co. ?

    VG
    Petra Maria

  4. #4
    Avatar von nero2010
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    Zitat Zitat von Petra Maria Beitrag anzeigen
    Vielleicht hat ein Dritter die verendete Gans auf dem Gelände liegen gesehen und das Amt informiert?
    Rein "wissenschaftlich" hätte es zu allererst ein Huhn erwischen müssen - da hast du Recht.

    Mich stört auch, dass das Vet.-Amt bei den Beprobungen angeblich Unterstützung aus den Nachbar-
    Landkreisen bekommt. Prima. Und hinterher gehen die alle mit 'ner ordentlichen Virenladung nach
    Hause und klopfen bei den Geflügelhaltern ihrer Heimatlandkreise an. "Zugvögel" der ganz anderen
    Art.....

    http://www.wochenblatt.de/nachrichte...art1172,419974

    Im Moment nimmt das Drama anscheinend überall mächtig Fahrt auf. Gegenwind für die Kritiker von FLI, flächendeckender Aufstallpflicht und Co. ?

    VG
    Petra Maria
    Hallo,
    mich wundert es nicht, das es jetzt Bayern erwischt ! War viel zu lange zu ruhig.
    Nicht dass noch jemand auf die Idee gekommen wäre... Stallpflicht aufheben...
    Mich würde interessieren, von wem Meldung ans Vet-Amt gegangen ist. Der Halter wird's wohl kaum gewesen sein, wenn er schon gegen die Stallpflicht verstößt.
    Da ist das Wochenblatt auch da, kritische Beiträge will es nicht !!!
    Geändert von nero2010 (30.01.2017 um 19:09 Uhr)

  5. #5
    Avatar von Crazynaddl
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    Danke Tanny, für Deine Antwort. Damit kann ich etwas anfangen.

    Dann hoffe ich hier demnächst noch einen Bericht über das Symposium lesen zu können.
    LG Nadja
    1,2 Schweden, 1,3 Ga H’Mong, 3,4 Orpington, 0,2 Cream legbar, 0,1 Lavender Araucana,
    0,1 Marans, 0,2 Mixe

  6. #6
    Avatar von Tanny
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    Zitat Zitat von nero2010 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    mich wundert es nicht, das es jetzt Bayern erwischt ! War viel zu lange zu ruhig.
    Nicht dass noch jemand auf die Idee gekommen wäre... Stallpflicht aufheben...
    Mich würde interessieren, von wem Meldung ans Vet-Amt gegangen ist. Der Halter wird's wohl kaum gewesen sein, wenn er schon gegen die Stallpflicht verstößt.
    Da ist das Wochenblatt auch da, kritische Beiträge will es nicht !!!
    Aber diese indirekte Drohung, dass er den Schaden zu zahlen hat ist ein "Witz".

    Zumindest, wenn das Bussgeld und seine Höhe mit dem entstandenen Schaden begründet war, halte ich das für rechtlich anfechtbar.
    Mit "vermutlich" hat er zur Ausbreitung durch sein Fehlverhalten beigetragen wird man vor Gericht kaum Recht bekommen. Im Zweifel für den Angeklagten - und wenn sie ihn zur Rechenschaft ziehen wollen, müssen sie erstmal BEWEISEN und zwar zweifelsfrei, dass seine Tiere für die Ausbreitung verantwortlich waren.

    Sonst könnte ja jeder Kleingeflügelhalter den Massenbetrieb mit dem Ausbruch in der Nachbarschaft auch verklagen mit "vermutlich" haben sie die Biosicherheitsmaßnahmen nicht korrekt eingehalten....

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  7. #7
    Avatar von nero2010
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    Diese Beweisführung möchte ich auch sehen.
    Wenn sich tausende in Gefangenschaft gehaltene Tiere anstecken , wer wird da zur Rechenschaft gezogen-die Wildvögel

  8. #8
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    Derzeit werde ich immer trauriger. Immer mehr Elend. Immer mehr Hass (Anzeige an den armen Halter...). Immer mehr Tote. Und wisst Ihr was? Wir hatten ja festgestellt, dass die Grünen 2009 dieselben Fragen gestellt haben wie wir. Wisst Ihr, welches engagierte, erfahrene Institut unsere Fragen 2005 gestellt hat?

    http://www.dvg.net/avid/2.%20Riemser...age/Globig.pdf


    Trotz intensivierter Überwachungsuntersuchungen bei
    Wildvögeln konnte bisher kein HPAI H5N1 aus einem klinisch
    gesunden (mobilen) Zugvogel isoliert werden.



    Zusammenfassung II und Folgerungen:



    Obwohl alle Untersuchungen auf HPAI H5N1 bei Zugvögeln negativ

    verliefen, kann eine unbekannte Anzahl von infizierten Tieren nicht

    ausgeschlossen werden.



    HPAI H5N1 scheint bei Landvögeln (Finken, Spatzen) in den

    Seuchengebieten verbreitet zu. Sie gelten als Standvögel und haben

    kein wasserassoziertes Habitat, jedoch Zugang zu Geflügelhaltungen.



    Die Epidemiologie von H5N1 bei Wildvögeln ist (noch) ein Rätsel.



    Ein Eintrag von H5N1 in geografisch weit entfernte Gebiete durch

    Zugvögel kann nur während der Inkubationszeit oder durch klinisch

    gesunde Tiere erfolgen.



    Daher sollte das Spektrum an den zu untersuchenden Vogelarten

    breit und nicht auf Wasservögel beschränkt sein.



    Eine kontinuierliche Fortführung der Untersuchungen bei

    Wasservögel an Rastplätzen ist empfehlenswert, um

    Veränderungen im genetischen Reservoir frühzeitig aufzudecken.

  9. #9

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    Zitat Zitat von Tanny Beitrag anzeigen
    Aber diese indirekte Drohung, dass er den Schaden zu zahlen hat ist ein "Witz".

    Zumindest, wenn das Bussgeld und seine Höhe mit dem entstandenen Schaden begründet war, halte ich das für rechtlich anfechtbar.
    Mit "vermutlich" hat er zur Ausbreitung durch sein Fehlverhalten beigetragen wird man vor Gericht kaum Recht bekommen. Im Zweifel für den Angeklagten - und wenn sie ihn zur Rechenschaft ziehen wollen, müssen sie erstmal BEWEISEN und zwar zweifelsfrei, dass seine Tiere für die Ausbreitung verantwortlich waren.

    Sonst könnte ja jeder Kleingeflügelhalter den Massenbetrieb mit dem Ausbruch in der Nachbarschaft auch verklagen mit "vermutlich" haben sie die Biosicherheitsmaßnahmen nicht korrekt eingehalten....

    DAS wäre einmal interessant zu verfolgen, z.B Name des Halters rausfinden, begleiten, beraten zur Not auch bis vor Gericht!
    Ich denke auch, dass es keine Strafe ausser dem Bussgeld wegen des Verstosses gegen eine Verordnung geben kann/wird.
    Erstens hätte ich das gerne einmal schwarz auf weis und zweitens wäre es ein Musterprozess falls jemand den Halter belangen wollte..........

  10. #10
    Avatar von Tanny
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    Zitat Zitat von Konich Beitrag anzeigen
    DAS wäre einmal interessant zu verfolgen, z.B Name des Halters rausfinden, begleiten, beraten zur Not auch bis vor Gericht!
    Ich denke auch, dass es keine Strafe ausser dem Bussgeld wegen des Verstosses gegen eine Verordnung geben kann/wird.
    Erstens hätte ich das gerne einmal schwarz auf weis und zweitens wäre es ein Musterprozess falls jemand den Halter belangen wollte..........

    Wer kommt denn aus der gegend und kann mal Kontakt aufnehmen?

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

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