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Thema: Hahn soll Nachbarskind angegriffen haben. Haftung?

  1. #11
    Avatar von elja
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    Bei der idiotischen Rechtsprechung hier in D greift die Gefährdungshaftung.
    Die Reinigung der Hose würde ich nicht bezahlen. Die wollen was von dir, sollen die doch doch verklagen.
    Außerdem würde ich den Eltern per Anwalt mitteilen lassen, dass die Kinder vom Grundstück wegbleiben zu haben. Das gleiche Schreiben würde ich ans Jugendamt schicken und die Kinder wg. Hausfriedensbruch anzeigen. Kommt zwar nichts bei rum, aber es wird aktenkundig. Das Ganze dürfte dann vielleicht auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern herauslaufen.
    Ganz wichtig ist, dass Eure Haftpflichtversicherung über die Hühnerhaltung Bescheid weiß und dass ihr da abgesichert seid.
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
    ... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
    „Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...

  2. #12

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    Also irgendwie versuch ich mir gerade vorzustellen wie ein 8 und 11 Jähriger Bub einen 1,8m hohen Bauzaun überklettern.
    Ich glaub da hätte ich so meine Schwierigkeiten.
    Davon abgesehen:
    1. fahr die Gefühle runter...relax
    2. Ignorier die Trolleltern
    3. Kauf dir nen Weidezaunstromgerät häng nen Warnschild dran

    Problem erledigt

    @ Vorredner

    Allen Ernstes. Zwei Lausbuben scheuchen Hühner und klauen ein paar Eier. Unbedingt Jugendamt einschalten und Eltern verklagen! Gehts noch?? Denkt mal an eure Kindheit zurück...
    Geändert von Leo_mv (17.04.2016 um 10:07 Uhr)

  3. #13
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von Leo_mv Beitrag anzeigen

    Allen Ernstes. Zwei Lausbuben scheuchen Hühner und klauen ein paar Eier. Unbedingt Jugendamt einschalten und Eltern verklagen! Gehts noch?? Denkt mal an eure Kindheit zurück...
    Es geht nicht um die Kinder, es geht um die Eltern mit ihrer merkwürdigen Weltsicht..
    Und es geht um Eigenschutz, weil wenn man nicht reagiert wird in D u.U. doch eine Mitverantwortung daraus falls was passiert. Und für mich ist Diebstahl Diebstahl. Ich wusste schon bevor ich 12 war, das man nicht stehlen darf.
    nach 20 Jahren endlich wieder Hühner, spontaner Bruteier-Kauf bei Ebay, geliefert in die Packstation, Oktober 2014 erste Naturbrut... ein bisschen Natur in der Stadt..
    Aktuell 3,35 New Hampshire, 3,7 Gänse, dazu Pferd, Hund, 3 Katzen und Bienen ...

  4. #14
    Kuschelhuhnhalterin Avatar von Sonnenkuss
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    Sage den Eltern in kurzen klaren Worten, dass wenn du noch einmal bemerkst, das sie sich unberechtiggt auf deinem Grundstück herumtreiben, Anzeige erfolgt.

    Ich würde da nicht rumkaspern. Kurze, klare Ansage.
    0,2 Lachshühnermixe = 2018, 0,1 schwarze Maransmix + 0,1 bambifarbene Araucanamix = 2016, 0,1 Dalmatiner-Australorps = 2011er

    https://www.rgzv-heroldsberg.de/

  5. #15
    Avatar von elja
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    Leo_mv
    Die Ansage bei den Eltern ist bereits erfolgt. Die Eltern sind uneinsichtig. Bei der heutigen Rechtsprechung bist du als Hühnerhalter der Gelackmeierte wenn den Fratzen was passiert.
    In meiner Jungend hätten die Kinder von den Eltern eins hinten drauf gekriegt und hätten die Hose waschen müssen.
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
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  6. #16

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    reden bringt da leider nichts. solange du nichts schriftliches machst, steht irgendwann aussage gegen aussage. wenn die leute wirklich so drauf sind, würden sie auch nicht davor zurückschrecken, ein unglück zu inszenieren. daher die kamera, um beweise zu haben und dann einen einschreibebrief mit androhung von anzeige etc. nicht zuviel zu früh, erst beweise sammeln. das kann ich nur aus eigener erfahrung sagen.
    und selbst wenn die beweise da sind, gut den nächsten schritt überlegen. wir haben mit beweisvideo von der polizei hören müssen "es sind nur nachbarn".
    aber wichtig, gibt es das abgeschlossene tor oder nicht?

  7. #17
    Avatar von Tanny
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    Vorausgesetzt, dass Du Deine Hühnerhaltung bei Deiner Haftpflicht angegeben hast, würde ich ehrlich gesagt mit den Eltern der Kinder gar nicht über die zu reinigende Hose diskutieren, sondern ihnen Deine Haftpflichtversicherung benennen und ihnen sagen, sie sollen sich direkt mit denen auseinandersetzen.

    Parallel rufst Du Deine Haftpflicht an, schilderst ihnen den Vorfall und sagst, dass sie Deiner Ansicht nach keine Ansprüche haben aufgrund des Sachverhalts.

    Den Rest regelt dann die Versicherung direkt mit den Leuten, falls die wirklich so dreist sein sollten, sich an Deine Versicherung zu wenden - vermutlich aber nicht.

    Solche Leute wissen in der Regel, dass die Versicherungen über eine excellente Rechtsabteilung und einen langen Atem verfügen - lohnt sich nicht, wenn man im Unrecht ist.

    Das habe ich schon ein paar Mal so gemacht, wenn Leute sich auf Kosten meiner Hunde ihre Tierarztrechnungen (Impfung und Co) erschleichen wollten.

    Funktioniert super.

    Den Eltern würde ich nur freundlich erklären, dass sie bitte ihre Kinder künftig besser beaufsichtigen und von Deinem Grundstück fernhalten sollen.

    Da die Kinder Deine Hühner gefährden (Stressgefahr ) würdest Du bei Schäden oder wenn Du einen Tierarzt hinzuzoehen musst, Schadensersatz verlangen.

    Desweiteren wie hier schon genannt:

    Schilder an den Gartenzaun: Betreten Verboten - Eltern haften für Ihre Kinder - vorsicht gefährlicher Kampfhahn

    LG
    Kirstin
    Geändert von Tanny (17.04.2016 um 11:00 Uhr)

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  8. #18
    (geschmacklos) Avatar von Kamillentee
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    Ich überlege gerade, wie es solchen Rabauken wohl ergehen würde, wenn sie über den Zaun zu Willis Hunden klettern würden...
    Ich vermute, bei solchen Sicherungszäunen kann dir niemand eine Schuld geben. Ja, ich würde sogar sagen, der Hahn hat alles richtig gemacht. Mach mal eine Gegenrechnung auf - wieviel Eier fehlen, Hühner legen weniger durch den Stress, Zaun beschädigt usw.
    Nee, Eltern gibts.
    Futter macht Freunde.

  9. #19
    Avatar von gartenliesel
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    Wow, so viele Antworten.

    Zaun: drei Seiten sind von den jeweiligen Nachbarn eingefriedet, zum speziellen Nachbarn ist eine ca. 2m hohe Hecke von denen und von mir Maschendraht (ca. 1,80). Das Tor ist ein Zaunfeld, gesichert mit Fahrradschloß. Die Jungs gehen vorne aus ihrem Grundstück raus, eine ca. 75m lange Einfahrt lang (Hammergrundstück) und überklettern das verschlosseneTor. Ein Eindringen auf anderen Weg aus schließe ich aus.

    Elektrozaun: schwierig, weil auf dem Grunstück kein Strom angeschlossen ist.

    Gespäch mit Eltern: Null Einsicht, sind Kinder - brauchen Freiheit!

    Reinigung der Hose: Ich denk nicht mal dran!

    Polizei: Kein Interesse mir zu helfen, die nehmen sich doch nur ein paar Eier. "Lappalie"

    Die Frage bleibt, ob ich als Halter von Nutztieren die erfolderliche Sorgfalt durchgeführt habe, wenn das Grundstück eingefriedet und das Tor verschlossen ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Tierhalterhaftung

    Weiterhin steht noch die Frage im Raum, ob ich das "Stehlen lassen" von Eiern ein "in Verkehr bringen" im Sinne des Lebensmittelrechts darstellt. Oder ob ich die Diebe "unwissendlich" ärgern darf? Wenn ich Ärger bekomme, weil in Nest ungenießbare Eier lagen, was mache ich wenn eine Henne brütet, oder ich gar Medikamente mit Wartezeit gebe. Ich verkaufe nur einwandfreie Eier, aber was im Nest liegt kann ich nicht kaum beeinflussen.

    Ps. Als ich das Grundstück vor 2 Jahren gepachtet habe, hatte ich ihnen ja Eier geschenkt, aber jede Woche 10 Eier und unbeschränkten Zugang zum "Spielplatz" geht mir zu weit.

  10. #20
    Avatar von gartenliesel
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    Zitat Zitat von Kamillentee Beitrag anzeigen
    Ich überlege gerade, wie es solchen Rabauken wohl ergehen würde, wenn sie über den Zaun zu Willis Hunden klettern würden...
    Die Hunde wären wahrscheinlich keine Nutztiere (Polizeihunde, Blindenführhunde, ect.) und bei Luxustieren haftet der Halter, einfach weil er den Hund hält. (Hund beißt Einbrecher -> Hundehalter haftet.)

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