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Thema: Hahn soll Nachbarskind angegriffen haben. Haftung?

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  1. #1
    Avatar von gartenliesel
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    Hahn soll Nachbarskind angegriffen haben. Haftung?

    Mein Hahn soll ein Nachsbarskind angefriffen haben. Unter welchen Voraussetzungen muss ich dafür haften?

    Es geht aktuell um die Reinigung von Kleidung, das Kind ist wohl bei der Flucht gestürzt und hat jetzt Hühnerkot an der Hose.

    Das besondere ist hierbei, daß das Kind erst einen 1,80 hohnen Bauzaun überklettert, einen 1,20 hohem Geflügelzaun übersteigt und anschließend die Hennen jagt, evtl. auch Eier stiehlt!

    Nachdem mir gestern von einem anderen Nachbar berichtet wurde, dass die Jungen (ca. 8 und 11 Jahre) schon wieder bei den Hühnern waren, wollte ich die Eltern mal wieder zur Rede stellen. Ergebnis: Ich müsse spielende Kinder tolerieren, "sollen sich frei entwickeln dürfen", die Hühner würden eine Gefahr darstellen, ergo Ich sei verantwortlich, wenn etwas passiert. Ich kann noch froh sein, wenn das "Vieh" den Jungen nicht verletzt hat... Ach ja, ich soll die Hose reinigen lassen.

    Nee, is klar!

    Also, meine 1. Frage: Wie weit geht Gefährdungshaftung? Stellen zwei Zäune eine ausreichende Sicherung dar?

    Meiner Meinung nach sieht es nämlich so aus, dass die Kinder mit Erlaubnis der Eltern auf mein Grundstück eingedrungen sind und mein Eigentum beschädigt haben.

    2. Frage: Da die Herrschaften vermutlich schon mehrmals Eier gestohlen haben, was haltet ihr von der Idee z.Bsp. verdorbene (während der Brut abgestorbene) Eier ins Nest zu legen? "Guten Appetit!" Das läuft doch nicht unter "in Verkehr bringen", oder?

  2. #2
    Avatar von Raichan
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    Wer ungebeten auf fremden Grundstück eindringd und dort irgendwie zu Schaden kommt, ist doch selber schuld. Oder nicht? Da müssten die froh sein das es nur ein Hahn war und kein Schäferhund, Rottweiler...
    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti

  3. #3

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    Zitat Zitat von Raichan Beitrag anzeigen
    Wer ungebeten auf fremden Grundstück eindringd und dort irgendwie zu Schaden kommt, ist doch selber schuld. Oder nicht? Da müssten die froh sein das es nur ein Hahn war und kein Schäferhund, Rottweiler...

    Da kennst Du aber die deutsche Rechtsprechung schlecht ...
    Zwerg-Welsumer orangefarbig u. rost-rebhuhnfarbig
    und eine bunte Legetruppe

  4. #4

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    Also irgendwie versuch ich mir gerade vorzustellen wie ein 8 und 11 Jähriger Bub einen 1,8m hohen Bauzaun überklettern.
    Ich glaub da hätte ich so meine Schwierigkeiten.
    Davon abgesehen:
    1. fahr die Gefühle runter...relax
    2. Ignorier die Trolleltern
    3. Kauf dir nen Weidezaunstromgerät häng nen Warnschild dran

    Problem erledigt

    @ Vorredner

    Allen Ernstes. Zwei Lausbuben scheuchen Hühner und klauen ein paar Eier. Unbedingt Jugendamt einschalten und Eltern verklagen! Gehts noch?? Denkt mal an eure Kindheit zurück...
    Geändert von Leo_mv (17.04.2016 um 10:07 Uhr)

  5. #5
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von Leo_mv Beitrag anzeigen

    Allen Ernstes. Zwei Lausbuben scheuchen Hühner und klauen ein paar Eier. Unbedingt Jugendamt einschalten und Eltern verklagen! Gehts noch?? Denkt mal an eure Kindheit zurück...
    Es geht nicht um die Kinder, es geht um die Eltern mit ihrer merkwürdigen Weltsicht..
    Und es geht um Eigenschutz, weil wenn man nicht reagiert wird in D u.U. doch eine Mitverantwortung daraus falls was passiert. Und für mich ist Diebstahl Diebstahl. Ich wusste schon bevor ich 12 war, das man nicht stehlen darf.
    nach 20 Jahren endlich wieder Hühner, spontaner Bruteier-Kauf bei Ebay, geliefert in die Packstation, Oktober 2014 erste Naturbrut... ein bisschen Natur in der Stadt..
    Aktuell 3,35 New Hampshire, 3,7 Gänse, dazu Pferd, Hund, 3 Katzen und Bienen ...

  6. #6
    Kuschelhuhnhalterin Avatar von Sonnenkuss
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    Sage den Eltern in kurzen klaren Worten, dass wenn du noch einmal bemerkst, das sie sich unberechtiggt auf deinem Grundstück herumtreiben, Anzeige erfolgt.

    Ich würde da nicht rumkaspern. Kurze, klare Ansage.
    0,2 Lachshühnermixe = 2018, 0,1 schwarze Maransmix + 0,1 bambifarbene Araucanamix = 2016, 0,1 Dalmatiner-Australorps = 2011er

    https://www.rgzv-heroldsberg.de/

  7. #7

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    guten morgen, das dürfte ein tolles frühstück werden hihihihihi

    unverschämt, ich muß nach luft schnappen. also, was die kinder machen ist hausfriedensbruch. sie sind alt genug, um zwischen mein grundstück und dein grundstück zu unterscheiden. ich habe an jedem gehege warnschilder " betreten verboten - füttern verboten - freilaufende hühner ". damit wäre jeder, der sich auf dem grundstück aufhält, gewarnt. können die kinder auch durch ein tor auf das grundstück kommen? oder nur über den zaun?
    stell doch eine kamera auf, dann hast du den beweis. dann könntest du anzeige erstatten und wenn sich herausstellt, das sie die kinder anstiften - freut sich das jugendamt.
    du könntest auch ein einschreiben an die eltern schreiben. höflich, aber bestimmt. aber die frage mit dem tor interessiert mich.
    lg ute

  8. #8

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    raichan: so einfach ist das nicht, wenn ein kind in deinem teich ertrinkt, kommst du in haftung. ist blöd, aber ist so.
    interessant ist eben, ist das grundstück geschlossen oder müssen die kinder eindringen.

  9. #9
    Avatar von Raichan
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    Ja stimmt, bei Kindern könnte es anders verlaufen. Ich dachte an einen Fall, wo ein Boxermischling einen Mann der auf das Grundstück eindrang und als die Besitzerin mit dem Hund aus dem Haus ging, stellte der Hund den Mann der sich hinter dem Haus versteckt hatte und biss ihn in den Arm. Das Gericht gab dem Mann die Schuld. Vorher hatte die Besitzerin Angst dass der Hund beschlagnahmt wird.
    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti

  10. #10
    Avatar von Tanny
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    Vorausgesetzt, dass Du Deine Hühnerhaltung bei Deiner Haftpflicht angegeben hast, würde ich ehrlich gesagt mit den Eltern der Kinder gar nicht über die zu reinigende Hose diskutieren, sondern ihnen Deine Haftpflichtversicherung benennen und ihnen sagen, sie sollen sich direkt mit denen auseinandersetzen.

    Parallel rufst Du Deine Haftpflicht an, schilderst ihnen den Vorfall und sagst, dass sie Deiner Ansicht nach keine Ansprüche haben aufgrund des Sachverhalts.

    Den Rest regelt dann die Versicherung direkt mit den Leuten, falls die wirklich so dreist sein sollten, sich an Deine Versicherung zu wenden - vermutlich aber nicht.

    Solche Leute wissen in der Regel, dass die Versicherungen über eine excellente Rechtsabteilung und einen langen Atem verfügen - lohnt sich nicht, wenn man im Unrecht ist.

    Das habe ich schon ein paar Mal so gemacht, wenn Leute sich auf Kosten meiner Hunde ihre Tierarztrechnungen (Impfung und Co) erschleichen wollten.

    Funktioniert super.

    Den Eltern würde ich nur freundlich erklären, dass sie bitte ihre Kinder künftig besser beaufsichtigen und von Deinem Grundstück fernhalten sollen.

    Da die Kinder Deine Hühner gefährden (Stressgefahr ) würdest Du bei Schäden oder wenn Du einen Tierarzt hinzuzoehen musst, Schadensersatz verlangen.

    Desweiteren wie hier schon genannt:

    Schilder an den Gartenzaun: Betreten Verboten - Eltern haften für Ihre Kinder - vorsicht gefährlicher Kampfhahn

    LG
    Kirstin
    Geändert von Tanny (17.04.2016 um 11:00 Uhr)

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

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