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Thema: Gesetzliche Vorschriften Stallgröße

  1. #1
    Avatar von Hummelchen
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    Gesetzliche Vorschriften Stallgröße

    Hallo zusammen,

    vor einer Woche hatte ich eine Kontrolle vom Amtstierarzt und es hieß, dass alles in Ordnung sei (sogar die Breite der Sitzstangen hat er nachgemessen). Gestern bekomme ich eine Mail vom Veterinäramt, dass der Stall für meine 35 Hühner mind. 18,5 qm betragen muss und mind. 4 qm für meine zwei Puten. Mein Stall ist aber nur 17 qm groß und die raubtiersichere Voliere 15 qm (Auslauf beträgt 15.000 qm). Ich soll diese Mängel bis spätestens 01.09. abstellen. Ich habe noch zwei Offenställe von ca. 120 qm (da hatte ich bis vor kurzem noch Schafe drin), da halten sich die Hühner/Puten gerne bei schlechtem Wetter auf.

    Gibt es ein Gesetz, dass ich pro Huhn 0,5 qm Stallbedarf brauche oder ist das eigentlich nur eine Empfehlung und der Amtstierarzt will es nur so haben? Ich bin gerade ratlos, weil bis 01.09. bekomme ich keinen neuen Stall gebaut.

  2. #2
    Cowgirl Avatar von Rohana
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    "In der konventionellen Legehennenhaltung sind nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bei der Boden- oder Freilandhaltung maximal neun Hennen pro Quadratmeter Stallfläche zulässig."
    https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/...hutz_List.html

    Die genauen Bestimmungen kannst du der "Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung" entnehmen:

    https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/
    Geändert von Rohana (24.08.2023 um 13:48 Uhr)

  3. #3
    Moderator Avatar von zfranky
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    Hmmm. ich finde den Vorgang sehr merkwürdig..
    Alleine schon, dass das per Mail kommt. Bei uns kommen amtliche Anordnungen immer per Post. Zudem müsstest du doch eine Frist für einen Widerspruch haben, welchen ich auch sofort einlegen würde.
    Zudem ist auch die Frist von quasi einer Woche angesprochen kurz. Es besteht ja keine akute Gefahr.
    Außerdem muss der Bescheid normalerweise mit den entsprechenden Verordnungen begründet werden, so dass man das nachlesen kann. Vielleicht ist da eine Amtsveterinärin nur übereifrig.
    nach 20 Jahren endlich wieder Hühner, spontaner Bruteier-Kauf bei Ebay, geliefert in die Packstation, Oktober 2014 erste Naturbrut... ein bisschen Natur in der Stadt..
    Aktuell 3,35 New Hampshire, 3,7 Gänse, dazu Pferd, Hund, 3 Katzen und Bienen ...

  4. #4
    Avatar von chtjonas
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    Zitat Zitat von zfranky Beitrag anzeigen
    ... Vielleicht ist da eine Amtsveterinärin nur übereifrig.
    Also wirklich ... immer diese Frauen
    "Rentnerpärchen" 1,1, gemischter Jungtrupp 3,8 und 4 Seidies (1,3) und 7 Küken (4,3) - LG Christina

    "Life is what happens while you are busy making other plans." (John Lennon)

  5. #5
    Avatar von Hummelchen
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    Vielen Dank schon mal, jetzt habe ich diesen Link zur Broschüre noch vom Veterinäramt erhalten:

    https://www.lgl.bayern.de/publikatio...tung_hobby.pdf

    Aus der Broschüre:

    Folgende Kriterien sollten beachtet werden:

    • Mindeststallfläche: 2 bis 4 m2 (je nach Rasse)

    • rasseabhängige maximale Besatzdichte von vier Tieren
    pro m² bei einer Gruppengröße von zwei bis 15 Tieren
    und einem ausreichend großen Auslauf

    • steht zeitweise kein Auslauf zur Verfügung beträgt die
    Richtgröße für die Stallfläche 8 m² für vier Zwerghühner
    oder zwei Hühner der Standardrassen, je 1 m2 zusätzlich
    für jedes weitere Huhn bzw. für zwei weitere Zwerghühner

    • ein Drittel davon ist in diesem Fall als Scharrfläche zu
    gestalten

    • die Stallhöhe ist rasseabhängig, mindestens jedoch 1 m
    hoch, am besten begehbar zur Erleichterung der Reinigung und Tierkontrolle

    Hat der Amtstierarzt so gerechnet, dass zeitweise (wegen Vogelgrippe) kein Auslauf zur Verfügung steht? Dann müsste er ja die Voliere auch berücksichtigen. Ich stehe echt auf dem Schlauch. Ich vermute einen übereifrigen Amtstierarzt, hätte aber halt gerne etwas hieb- und stichfestes in der Hand.

  6. #6
    Avatar von Blindenhuhn
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    Für mich liest sich diese Broschüre wie eine Information/Empfehlung, aber keinesfalls wie ein Gesetz oder eine Vorschrift.
    Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind.
    Charles Bukowski

  7. #7
    Moderator Avatar von KaosEnte
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    was ich auch sonderbar finde, wenns denn eine Vorschrift für die Hühner sein soll, warum heißt das Ding dann INFO-Broschüre und kommt vom Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit?
    Wäre es eine Verordnung müsst es dann nicht das Veterinäramt Aussteller der Broschüre sein?
    in unserem Garten leben Laufi/StockentenMix Kalle und Laufi/WarzenMix Frl. Socke von Quak,
    Frau Warzi Gundula und ihr noch namenloser Moschus-Quackerich samt Schwester Urschl
    RounenKlara und der PommErich
    die Gänsedamen Paula (Toulus) und Perla (Seidenfeder)

  8. #8
    Moderator Avatar von zfranky
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    Es kann doch bitte nicht sein, dass man Privathaltern mit Tierschutz kommt und solche Flächen verlangt, während man bei der Industrie mehr als die 4fache Belegung zuläßt.

    Zudem steht da:
    "Diese Broschüre richtet sich an Hobby-Hühnerhalter in Bayern, die nur wenige Hühner (bis zu 20) halten. "

    Darunter fällt Hummelchen aber gar nicht.

    Aber anscheinend ist dass dann die Bemessungsgrundlage für die Ämter. Wirklich Gesetz ist es nicht, aber solange keiner gegen so eine Verordnung klagt, ziehen die das dann durch.
    Ich würde erst mal mit denen reden auf die nette Art.
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  9. #9
    Avatar von wolfswinkel7
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    Ziemlich weit unten steht was von 20 Hühnern die man privat halten darf.

    https://www.br.de/radio/bayern1/hueh...20zul%C3%A4sst.


    Aus welchem Grund war das Vet-Amt denn bei dir?
    Könnte sich ein Nachbar gestört gefühlt haben und dir das Amt geschickt haben?
    [B]
    Mich findet man nicht bei Facebook
    Ich brauche auch kein Instagram!
    Ich hab das HüFo und das reicht

  10. #10
    Avatar von Blindenhuhn
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    Diesen Passus aus der Broschüre finde ich auch "interessant":
    Stall: Folgende Parameter sollten eingehalten werden:
    • Mindesttemperatur 8 °C, ggf. Wärmequelle installieren
    • relative Luftfeuchte 60 bis 70%
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    Charles Bukowski

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