http://www.grundrecht-leben.de/fotos...ekenzucht.html
hier mal ein link damit wir nicht vergessen es geht um unsere tiere
gruss aus oberfranken
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gruss aus oberfranken
+ 525 Mio €
http://www.faz.net/aktuell/gesellsch...d-1305064.html
Ja, der Hauk hat heut schon sowas verzapft. #5190Hab ich das richtig gesehen? Auf der Karte vom FLI gab es am 10.12. und am 11.12. keine neuen Fälle in Deutschland?
Klopfen die sich jetzt auf die Schulter, nach dem Motto: Hach, unsere Maßnahmen (Stallpflicht, Biosicherheits... ) greifen? Was ist das denn für eine "Pandemie?"
Geändert von fradyc (12.12.2016 um 23:24 Uhr)
„Vögel, die am Morgen singen, holt mittags die Katz.“
(Der frühe Vogel fängt den frühen Wurm, der Späte fängt den Fetten!)
aus fradycs link:
"„Die Welt steht vor der Entstehung einer hoch ansteckenden Krankheit“, warnt eine „Pekinger Erklärung“, die zum Abschluß angenommen werden soll."..aus 2008
@tanny, gesendet.
@all, bitte nicht falsch verstehen... jeder verarbeitet negative Gefühle anders.... ich so....
1,8,5 Blumenhühner; 1,6,7 Mechelner gesperbert, 1,6,13 Orloff rotbunt, 1,1,15 dt. Legegänse
Gerade gelesen https://m.facebook.com/groups/677841...81898721947931
Das hört sich nicht gut an
Liebe Grüße
Heike Grimm
1,12,29 Sundheimer 22,30,41 Paduaner
1,1 Zwergenten
Au, genauso habe ich es in meiner Jugend auch gemacht- wenn mich was intensiv bewegte, musste ich ein Bild drauf zeichnen...
Habe gerade 1000 Kalorien verbrannt- Pizza im Ofen vergessen...
@Kirstin
Das gehört hier "ausgeschrieben" hin- damit der link nicht übersehen wird.
Super recherchiert!!
Ich füge ein:
"Pressemitteilung zur aktuellen Vogelgrippesituation
Geflügelpest 2016:
H9N2 - Skandal in Niedersachsen?
Statt H5N8-Pandemie in Deutschland?
Nachfolgendes Material wirft Fragen auf an FLI, Politik und Geflügelwirtschaft
Auf Nachfragen, warum es strikt verboten sei, Geflügel gegen Influenza zu impfen,
um es vor H5N8 zu schützen, lautet die einstimmige Antwort von FLI und Politik:
- Die Impfung verhindere nicht die Infektion, sie mildere nur die Symptome
- Eine Impfung erhöhe das Risiko, eine Infektion nicht rechtzeitig zu erkennen
- und als Folge steige das Risiko für Mutationen
- die Impfung dürfe nicht stattfinden, da man geimpfte nicht mehr von
ungeimpften Tieren unterscheiden könne
Aufstallung in Verbindung mit großflächiger, vorbeugender Keulung wird von dem FLI
und den Landwirtschaftsministerien des Bundes und vieler Länder als die zur Zeit
einzig probate Methode gesehen, das Virus einzudämmen.
Seit Ausbruch der Seuche im Herbst 2016 wurden bis heute aufgrund dieser
Einschätzungen mindestens 156.000 gesunde Tiere vorbeugend gekeult und im Müll
entsorgt. Hunderttausende kleiner gewerblicher und privater Geflügelhalter mussten
wegen dieser Einschätzung ihr Geflügel in eine nicht artgerechte, häufig
tierschutzwidrige Haltung zwingen und müssen diese immer noch aufrecht erhalten.
Nun hat das FLI seinen Jahresbericht 2015 veröffentlicht. Dieser wirft an mehreren
Stellen im Hinblick auf obige Argumentation Fragen auf. Der Bericht berücksichtigt
Ausbrüche des H9N2 Subtyps der Vogelgrippe.
H9N2 ist ein nicht melde- oder anzeigenpflichtiges niedrig pathogenes Influenzavirus.
Dies betont das FLI mehrfach.
Laut FLI fiel in Niedersachen 2015 wieder eine hohe Häufigkeit des Auftretens von
„H9N2 in [dortigen} Putenbeständen“ (FLI, Tiergesundheitsjahresbericht 2015, Seite
43) auf.
Seit 2013 wurden demnach dort immer wieder Infektionen festgestellt.
Auf Antrag genehmigte das Land Niedersachsen die Impfung mit
bestandseigenem H9N2 Impfstoff.
Bevor der Impfstoff eingesetzt werden darf, muss das Friedrich Löffler Institut als
Referenzlabor die Isolate auf Kontaminationen von H5 oder H7 Subtypen
untersuchen und bestätigen, dass es sich wirklich nur um H9N2 handelt.
Weiter veröffentlicht das FLI in seinem Jahresbericht:
„Das bundesweite Monitoring von 704 ….Geflügelbeständen …. ergab in mehreren
Fällen ….Hinweise auf bestehende bzw. abgelaufene AI-Infektionen. Nur in einem
Fall lag ein H5-seropositiver Befund vor, der in der epidemiologischen
Nachverfolgung allerdings zur Identifizierung eines gemischten Gänsebestandes
mit einer aktiven LPAI H5N2 Infektion führte. Die Mehrzahl seropositiver Befunde
ergab sich durch Putenbestände mit (abgelaufenen?) H9N2 Infektionen
in Niedersachsen.“ (FLI, Tiergesundheitsbericht 2015, S. 44)
Brisant wirkt diese Feststellung/Vermutung, wenn man weiß, dass H9N2 regelmäßig
und zusehends häufiger – und zwar gänzlich im Gegensatz zu dem derzeit in den
Medien thematisierten H5N8 – Menschen infiziert. In China wird seit 1998 immer
wieder von auftretenden Infektionen beim Menschen berichtet.
Die WHO veröffentlicht im Februar 2016 unter anderen H9N2 als infektiöse Variante
für den Menschen, im Gegensatz zu H5N8, welches nicht als übertragbar erwähnt
wird.
Im Hinblick auf oben genannte Umstände lassen sich an dieser Stelle kritische
Rückfragen kaum verhindern:
H5N8 – unser derzeit „grassierendes“ Virus, welches das Land in den
Ausnahmezustand versetzt, ist bisher noch nie auf Menschen übertragen worden.
Das hohe Risiko von Mutationen, die es so verändern, dass Menschen infizieren
könnte, rechtfertigt das Impfverbot, die Aufstallpflicht, die vorbeugenden Keulungen
und natürlich: die Anzeigepflicht.
Ein zur Zeit noch niedrig pathogenes Virus, welches nachweislich bereits regelmäßig
und zuverlässig Menschen infiziert, also schon eine Hürde mehr genommen hat als
H5N8, ist weder melde- noch anzeigepflichtig.
Es darf sogar geimpft werden und ob das Isolat des Impfstoffes wirklich
kontaminationsfrei war, ist angesichts des seropositiven H5N2 Befundes in dem
Gänsebestand 2015 zumindest nicht 100 % auszuschließen, denn die Herkunft des
H5N2 Ausbruchs in besagtem Bestand konnte offensichtlich nicht identifiziert
werden.
Wie kann man ein Virus, welches bereits die Grenze zwischen Tier und Mensch
übersprungen hat und dort gehäuft immer wieder auftritt von der Anzeigepflicht
befreit lassen?
Wie kann man in Niedersachen sogar Impfungen mit demselben Subtyp genehmigen
– wohl wissend, dass man als Folge eine Infektion nicht mehr von einem Impftiter
unterscheiden kann?
Wie kann man wissentlich seitens FLI, Politik und Wirtschaft mit diesem Procedere
der Gefahr einer Mutation hin zu einem hoch pathogenen, für den Menschen dann
unter Umständen sogar tödlichen Virus Vorschub leisten?
Quellen:
https://openagrar.bmelforschung.de/s..._2015_2016-12-
06.pdf
http://www.scmp.com/news/hong-kong/a...h9n2-avian-flu
http://www.who.int/influenza/human_a...A_interface_25
_02_2016.pdf
für das AVF
Hanne, Vamperl, Tanny
Anlage:
„wie geht das mit dem Virus?“ wissenschaftliche Zusammenhänge
Aviäre Influenza-Vogelgrippe-Klassische Geflügelpest:
Gefährdung für Menschen?
Auch 2016 wurden sowohl in Deutschland als auch weltweit viele Geflügelhaltungen
mit HPAI H5N8 gekeult.
Wieso eigentlich?
Was bedeutet HPAI H5N8?
Man unterscheidet bei der Vogelgrippe (auch Aviäre Influenza genannt) zwischen
hochansteckenden (HP) und wenig ansteckenden (LP) Erregern. Diese bezeichnet
man HPAI (High Pathogenic Avian Influenza, Klassische Geflügelpest) und LPAI
(Low Pathogenic Avian Influenza, Vogelgrippe).
Zudem werden die einzelnen Subtypen durch Unterschiede auf ihrer Hülle
charakterisiert.
H= Hämagglutinin
N= Neuraminidase
Hier finden sich H1 bis H16 sowie N1 bis N9. Von diesen 144 Kombinationen
(Subtypen) findet sich sowohl ein HPAI als auch ein LPAI.
Z.B.
LPAI H5N1, ein wenig ansteckendes Virus oder
HPAI H5N1, ein stark ansteckendes Virus.
Der derzeitige Typ, HPAI H5N8, ist für Hühner und Puten gefährlich, da diese an der
Infektion rasch versterben. Es gibt bislang keine bekannten Fälle einer Erkrankung
von Menschen an HPAI H5N8.
Wieso wird nicht dagegen geimpft?
Eine Impfung ist möglich 1), gegen H5 und H7 Subtypen jedoch in Deutschland nicht
erlaubt.
Warum?
a) Um herauszufinden, ob ein Tier an AI erkrankt oder verstorben ist, werden Teste
auf Antikörper durchgeführt. Ein geimpftes Tier würde jedoch immer Antikörper
gegen AI aufweisen und wäre somit nicht von einem „wild“ infizierten Tier zu
unterscheiden.
b) Außerdem kann das Influenzavirus relativ rasch von LPAI zu HPAI mutieren und
es herrscht die allgemeine Übereinkunft, dass HPAI H5 sowie HPAI H7 dem
Menschen gefährlich werden können.
In einem mit LPAI geimpften Tier könnte sich somit ein für den Menschen
gefährlicher Erreger entwickeln. 2)
Welche Tiere werden gekeult?
Bei einer Untersuchung werden Antikörper gegen Influnza A Viren festgestellt. Im
zweiten Schritt wird untersucht, ob ein H5 oder H7 Subtyp vorliegt (Subtypisierung).
Bei Nachweis eines H5 oder H7-Erregers wird untersucht, ob HPAI oder LPAI
vorliegt (Pathotypisierung).
Bereits nach erfolgtem Nachweis eines H5 oder H7 Erregers (ohne erfolgte
Pathotypisierung) bei einem Tier wird in großräumigem Umfeld ohne weitere Teste
gekeult.
Zusammenfassung:
Nach Übereinkunft der Wissenschaftler sind H5 und H7 Subtypen für den Menschen
gefährlich und auch nur dann, wenn sie in der hochansteckenden Form vorliegen.
Daher sind Subtypen wie H9 nicht meldepflichtig 3). Es gibt keine Übersicht über
Infektionen mit H9.
Wird alles getan, um Menschen vor einer Infektion vor Vogelgrippe zu schützen?
Nach Übereinkunft der Wissenschaftler sind diese Maßnahmen, die u.a. zur Tötung
und Entsorgung vieler gesunder Tiere führen, erforderlich und ausreichend.
Auch, wenn z.B. LPAI H5N3 nur zu einer 2-3 wöchigen Müdigkeit der betroffenen
Tiere führt, für Menschen ungefährlich ist und mit genau diesem Erreger in anderen
Ländern geimpft wurde (der Impfstoff war in der EU zugelassen 1)), wurden 2008
über 610.000 gesunde Tiere in Deutschland wegen eines Nachweises dieses
Erregers bei einer Routinekontrolle gesunder Tiere getötet und entsorgt. 2)
Seit 1998 treten in Asien immer wieder Infektionen bei Menschen mit LPAI H9N2 auf
4)5)6), obwohl dieser Erreger nicht hochansteckend ist. Die Symptome beim
Menschen ähneln denen einer Erkältung mit Fieber, Schüttelfrost und Husten mit
Auswurf. Der HKU Mikrobiologe Prof. Yuen Kwok-yung wies 2013 daraufhin, dass
trotz der üblicherweise milden Symptome einer LPAI H9N2 Infektion beim Menschen
diese für Ältere sowie Personen mit einem geschwächten Immunsystem gefährlich
sei.
Auch in Deutschland treten seit 2013 in Massentierhaltungen immer wieder
Infektionen mit dem weder anzeige- noch meldepflichtigen Subtyp LPAI H9N2 auf. 3)
Daher besteht mittlerweile die Möglichkeit der Impfung der Geflügelbestände gegen
H9N2. 3)
Hanne
Quellen:
1) European Medicines Agency, Poulvac FluFend H5N3 RG EMA/343824/2006: Am 01.09.2006 erteilt
die
Europäische Kommission eine Genehmigung für das Inverkehrbringen von Poulvac FluFend H5N3 RG in der
gesamten Europäischen Union.
2) Tiergesundheitsjahresbericht 2008, 9. Jahrgang 2009, ISSN 1867-9374,
Herausgeber: Friedrich Löffler-Institut: S. 34 Im Landkreis Cloppenburg kam es zwischen
dem 16.12.2008 und dem 19.01.2009 zur amtlichen Feststellung von insgesamt 33 Ausbrüchen von H5N3 LPAI
beim Hausgeflügel.[...] Auch die klinisch stumme Vermehrung niedrigpathogener Varianten der AIV Subtypen
H5 und H7 ist mit dem Risiko verbunden, dass Virusmutanten mit erheblich gesteigerter Pathogenität
(hochpathogene AIV, HPAIV = Geflügelpest) entstehen und somit ein neues Geflügelpestvirus „geboren“ und
verbreitet werden kann.[...] S. 35 Im Rahmen dieser seuchenhygienischen Maßnahmen wurden insgesamt etwa
610.000 Tiere getötet.
3) Tiergesundheitsjahresbericht 2015, 16. Jahrgang 2016, ISSN 1867-9374,
Herausgeber: Friedrich Löffler-Institut: S. 42-44 Auffallend bleibt die hohe Inzidenz von H9N2
Infektionen in Putenbeständen, vor allem in Niedersachsen. Bereits seit 2013 wurden H9N2 Infektionen in
dieser Region beobachtet. Infektionen mit H9N2 Viren, die weder anzeige-noch meldepflichtig sind, traten wie in
den Vorjahren verbreitet vor allem in Putenbeständen Niedersachsens auf. Weitere vier Geflügelbestände
waren von nicht-anzeigepflichtigen Infektionen mit anderen Subtypen aviärer Influenzaviren betroffen.[...]Auf
Antrag genehmigt das Land Niedersachsen Impfungen mit bestandseigenen (autogenen) H9N2 Impfstoffen. Im
Antragsverfahren fällt dem Nationalen Referenzlabor (NRL) für Aviäre Influenza dabei die Aufgabe zu, H9N2
Isolate, die als autogener Impfstoff vorgesehen sind, auf Freiheit von Kontaminationen mit AIV der Subtypen H5
und H7 zu untersuchen und die Identität „H9N2“ zu bestätigen. (Anmerkung: Bei dem Nationalen Referenzlabor
handelt es sich um das FLI)
4) Tiergesundheitsjahresbericht 2003, 4. Jahrgang 2004, ISSN 1867-9374,
Herausgeber: Friedrich Löffler-Institut: S.31, 1998/99 wurden in Hongkong und China bei
Menschen und Schweinen Infektionen mit einem gering pathogenen Influenzavirus H9N2 nachgewiesen, das
bei Hühnern und Puten in der Region verbreitet war.
5) South China Morning Post, 30.12.2013, Edition: International:
Hong Kong sees first case of H9N2 avian flu in four years […] The man arrived at the Lo Wu border crossing
suffering from chills, a cough and excess sputum. He was then taken to a hospital in an ambulance. He
developed a mild
fever in the hospital.[...] Both Centre for Health Protection controller Dr Leung Ting-hung and HKU microbiologist
Professor Yuen Kwok-yung said that the H9N2 strain usually caused a mild infection. […] However, the strain
could be
serious for the elderly and those with a weak immune system, Yuen said.[...] Sources of human infection H9N2:
chickens, ducks, magpies, sparrows, waterfowl […] Number of cases H9N2 11 in southern China since 1998
6) Influenza at the human-animal interface: Summary and assessment, 21 January to
25 February 2016, World Health Organisation:
Seite 5-6
Avian influenza A(H9N2) viruses: Current situation:
One human infection with avian influenza A(H9N2) virus was reported from China. The case was a 57-year-old
female from Sichuan Province. Date of illness onset is unknown as the patient was hospitalized on 9 February
2016 with a history of recurrent productive cough with fatigue and shortness of breath during the past year. The
patient has chronic underlying conditions. On 16 February 2016, a sample from this patient tested positive for
A(H9N2) virus. The patient remains hospitalized and epidemiological investigations including contact monitoring
are ongoing. A total of 28 laboratory-confirmed cases of human infection with avian influenza A(H9N2) viruses,
none fatal, have been detected globally. In most human cases, the associated disease symptoms have been
mild and there has been no evidence of human-to-human transmission. Influenza A(H9N2) viruses are enzootic
in poultry populations in parts of Africa, Asia and the Middle East. The majority of viruses that have been
sequenced belong to the A/quail/Hong Kong/G1/97 (G1), A/chicken/Beijing/1/94 (Y280/G9), or Eurasian clades.
Mit Bitte um Veröffentlichung und Klärung der Fragen, die wir durchaus als
„Öffentliches Interesse“ verstehen"
Geändert von zfranky (05.02.2017 um 21:30 Uhr) Grund: Klarname entfernt
und die 2. Pressemitteilung:
"Pressemitteilung
Geflügelpest 2016:
Alles nur ein großer Bluff?
AVF fordert sofortige Aufhebung der bundes- und landesweiten Stallpflicht!
H5N8 – das als hoch pathogen geltende Geflügelpestvirus hat uns seit Anfang
November diesen Jahres voll im Griff:
• Wildvögel verbreiten in rasender Geschwindigkeit H5N8 in deutschen
Geflügelbeständen
• bundesweite Aufstallverordnungen wegen der grassierenden, hoch
ansteckenden Seuche
• massenhafte, vorbeugende Tötungen gesunder Tiere
• Diskussionen um eine dauerhafte Verbannung von Hausgeflügel aus der
Freilandhaltung in den Stall
• Pressemeldungen, dass sich das Geschehen zu einer Pandemie entwickele
Angst und Panik bei Geflügelhaltern und Verbrauchern!
Eine Seuche?
Weil seit Beginn des „Ausbruchs“ rund 600 tote Wildvögel bundesweit positiv auf
H5N8 getestet wurden – in einer Zeit, in der rund 500 Millionen Zugvögel unser Land
durchqueren? Müsste es da nicht tote Vögel vom Himmel regnen?
Gar eine Pandemie?
Wo noch nirgends auf der Welt je ein Mensch mit H5N8 infiziert wurde?
Eine Pandemie ist eine flächenmäßig nicht auf ein Land oder einen Kontinent
begrenzte übertragbare Erkrankung von und auf Menschen. Müssten da nicht
Meldungen aus aller Welt eintreffen, dass Menschen schwer an der Geflügelpest
erkrankt sind?
Keulungen von bisher über 200.000 Tieren, von denen mindestens 150.000 Tiere
gesund waren und der überwiegende Teil der infizierten Tiere lediglich einen niedrig
pathogenen Virus aufwies? Müsste nicht bei allem gekeulten Geflügel H5N8
nachgewiesen werden?
Die Diskussionen schlagen angesichts des Geschehens hoch. Friedrich Löffler
Institut (FLI) und Politik sind sich einig: Die Wildvögel schleppen das Virus in die
Bestände und stecken die Hausgeflügel an.
Nabu, WAI (Wissenschaftliches Influenza Forum), AVF (Aktionsbündnis VogelFrei)
und einige andere Institutionen bezweifeln die Wildvogelthese des FLI und halten die
Massentierhaltung für den Verursacher.
Das FLI bestreitet die vorgelegten Belege für die alternativen Theorien „es gäbe
keine Gründe, die Wildvogeltheorie in Zweifel zu ziehen“. Dabei wird auch auf Seiten
des FLI bei den Wildvögeln als Verursacher nur von „Theorie“ und
„Wahrscheinlichkeiten“ gesprochen, aber mitnichten von „Beweisen“.
Was sagt das FLI selbst in seinem jüngst veröffentlichten Tierseuchenjahresbericht
2015?
„…..
Im Juli wurde in Niedersachsen ein Ausbruch von
HPAIV H7N7 in einem Legehennenbestand
registriert……. Molekularvirologische
Untersuchungen belegten eine sehr nahe
Verwandtschaft dieses Virus zu einem niedrigpathogenen
aviären Influenzavirus …….. desselben Subtyps,
das wenige Wochen zuvor in einem Nachbarbestand
aufgetreten war……. Zeitgleich wurden LPAI und
HPAI dieses Subtyps im HPAI Ausbruchsbestand
nachgewiesen.
…….
Ein epidemiologischer
Zusammenhang dieser beiden Ausbrüche liegt
nahe, jedoch erbrachten auch intensive epidemiologische
Untersuchungen keine Hinweise auf
plausible Übertragungswege zwischen den
Beständen.“
Zitat Ende
In zwei benachbarten Geflügelbeständen mitten in der Hochburg der
Massentierhaltung in Niedersachsen traten demnach kurz nacheinander Ausbrüche
auf, die eine „sehr hohe Verwandtschaft“ zueinander aufweisen – mitten im Sommer
ohne Zugvögel und dergleichen. Ein „Zusammenhang der Ausbrüche liegt nahe,
aber Übertragungswege sind nicht plausibel erklärbar“?
Konnte man nicht auch bei den diesjährigen H5N8 Ausbrüchen in Grumby und
Cloppenburg – beides hermetisch von der Außenwelt abgeschirmte
Hochsicherheitstrakte der Geflügelhaltung – den Eintrag überhaupt nicht erklären
und es bliebe einfach nur als mögliche Erklärung ein indirekter Eintrag über
Wildvögel?
Vor dem Hintergrund der im FLI Jahresbericht 2015 geschilderten Vorkommnisse im
Sommer 2015, wo es sich offensichtlich um ein massentierhaltungsinternes
Übertragungsproblem handelte sowie der Tatsache, dass es sich beim
gegenwärtigen Ausbruch um nahezu lächerlich geringe Fallzahlen angesichts
mehrerer hundert Millionen Zug- und Überwinterungsvögel handelt, sieht das AVF
kein erhöhtes Risiko für Wirtschaftsgeflügel oder Menschen, das vom
Freilandgeflügel ausgehen könnte, wenn es unaufgestallt wäre. Vielmehr fragen wir
uns, ob hier bestimmte, mögliche Ursachen bewusst nicht umfangreicher untersucht
werden, um den Fokus der Öffentlichkeit nicht auf eventuell in der
Massentierhaltung begründete Seuchenausbrüche zu lenken?
Aus Sicht des AVF können diese Fakten die Notwendigkeit einer
Aufstallverordnung, die automatisch umfangreiche, tierschutzwidrige
Haltungsbedingungen für viele Freilandgeflügel mit sich bringt, nicht mehr aufrecht
erhalten.
Das AVF fordert von der Politik eine sofortige Aufhebung der bundes- und
landesweiten Aufstallverordnungen und eine umfangreiche - durch von der
Wirtschaft unabhängige Institute durchgeführte - Aufarbeitung des gesamten
Themas, welches auch die auffällig häufigen H9N2 Ausbrüche in niedersächsischen
Beständen und die Umstände um die dort erteilte Impfgenehmigung mit einbezieht.
Quellen:
https://openagrar.bmelforschung.de/s..._2015_2016-12-
06.pdf
https://tsis.fli.bund.de/Reports/Inf...f57-4851-8cf2-
5086fab50b48
http://www.oie.int/animal-health-in-...nfluenza/2016/
für das AVF
Hanne, Vamperl, Tanny
Mit Bitte um Veröffentlichung"
Geändert von zfranky (05.02.2017 um 21:29 Uhr) Grund: Klarname entfernt
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