Abgesehen davon, dass denen die Verordnungen herzlich egal sind - zeig mir doch bitte mal die Verordnung, die den Abschuss von Katzen erlaubt. Ich habe bisher keine gefunden. (Auch wenn ich mich wiederhole: Huffington Post ist keine belastbare Quelle.)
Kannst du. Er sollte aber nicht erwähnen, dass er das Material veröffentlichen möchte. Wenn du befürchtest, dass die handelnden Personen (Mitarbeiter der Behörde, Polizei, SEK, Steuerfahndung, egal) rechtswidrig handeln, darfst du Beweise anfertigen. Da es bei einer solchen Maßnahme viele Handlungen vieler Personen zu dokumentieren gibt, dürften Fotos nicht ausreichen, von daher sollten Filmaufnahmen gerechtfertigt sein. Man muss halt immer abwägen zwischen dem Recht am eigenen Bild und dem Interesse an der Beweissicherung. Wenn es also ausreicht, zu filmen, dass jemand mit OA-Jacke einem Schwan den Hals umdreht, muss man nicht sein Gesicht porträtieren. Übersichtsaufnahmen des Geländes, auf denen Personen nur Beiwerk sind, sind auf jeden Fall zulässig.
Davon abgesehen finde ich durchaus, dass es sich bei einem solchen Einsatz wie jetzt bei Familie Müller durchaus um ein zeitgeschichtliches Ereignis handelt, an dem ein öffentliches Interesse besteht.
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