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Thema: Wieder Vogelgrippe??

  1. #1701
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Daher ist das, was Lokalpresse schreibt, nicht relevant.
    Das offiziell angeschlagene Blatt ist bindend.
    Da steht aber auch nicht ganz klein untendrunter: Satz- und Druckfehler vorbehalten.

    Das gilt so, wie es ausgehängt ist.
    Mit allen falsch gesetzten Beistrichen.

    Die verändern den Sinn dieser Verordnung, manchmal massiv.
    Und nur der Text, wie er veröffentlicht wurde, gilt.
    Bei Verordnungen gilt übrigens nur mehr die neue Beistrichsetzung, als richtig.
    Ich, als Privatperson, darf immer noch alte und neue Rechtschreibung mischen, wie ich will.

    lg
    Willi
    Geändert von eierdieb65 (19.11.2016 um 12:39 Uhr)
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  2. #1702

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    Zitat Zitat von hühnerling Beitrag anzeigen
    Hallo Petra Maria,

    auch aufgestallte und gesunde Tiere werden gekeult, wenn im zuvor definierten Radius der Erreger nachgewiesen wurde. Genau das ist ja das absurde an all diesen "vorbeugenden Maßnahmen".

    Ich weiss.
    Und ich habe eine Sch.....(pardon!) Angst.
    Jetzt weniger vor dem Erreger.....

    LG
    Petra Maria

  3. #1703
    Avatar von Capreziosa
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    Betrifft die Schweiz:

    Das BLV hat die Infos auf seiner Webseite "aufgerüstet". Da gibt es nun einen Absatz "Fragen und Antworten", und da steht u.a. das Folgende:

    "Es gibt keine strikte Stallpflicht. Hausgeflügel darf weiterhin in den ungedeckten Auslauf, wenn garantiert ist, dass

    • die Futter- und Tränkestellen für Wildvögel unzugänglich sind;
    • Gänse- und Laufvögel getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden können;
    • Wasserbecken vor Wildvögeln abgeschirmt sind.

    Lassen sich diese drei Punkte nicht garantieren, müssen die Tiere in geschlossenen Ställen oder anderen geschlossen, also überdachten und seitlich begrenzten Einrichtungen bleiben. Achtung: Eine offene Weide gilt als Futter- und Tränkestelle. Geflügel darf demnach nicht auf die Weide gelassen werden. Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Weide eingezäunt und überdacht werden kann. Ein Streuboden hingegen gilt nicht als Futterstelle."

    (Hervorhebung von mir)

    Keine strikte Stallpflicht, aber eben doch Volierenhaft für die Gefiederten – kann ja schliesslich nicht das ganze Hofgelände (dreieinhalb Hektar) überdachen.

    Ganz langsam und fast unmerklich ziehen die Schweizer die Schlinge also doch enger...

    1.15 Gackervögel — 2.14 Kartöffelchen — 1.1 Samtpfoten — 3.6 Hornträger

  4. #1704
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Zitat Zitat von Capreziosa Beitrag anzeigen
    Betrifft die Schweiz:

    Das BLV hat die Infos auf seiner Webseite "aufgerüstet". Da gibt es nun einen Absatz "Fragen und Antworten", und da steht u.a. das Folgende:

    "Es gibt keine strikte Stallpflicht. Hausgeflügel darf weiterhin in den ungedeckten Auslauf, wenn garantiert ist, dass

    • die Futter- und Tränkestellen für Wildvögel unzugänglich sind;
    • Gänse- und Laufvögel getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden können;
    • Wasserbecken vor Wildvögeln abgeschirmt sind.

    Lassen sich diese drei Punkte nicht garantieren, müssen die Tiere in geschlossenen Ställen oder anderen geschlossen, also überdachten und seitlich begrenzten Einrichtungen bleiben. Achtung: Eine offene Weide gilt als Futter- und Tränkestelle. Geflügel darf demnach nicht auf die Weide gelassen werden. Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Weide eingezäunt und überdacht werden kann. Ein Streuboden hingegen gilt nicht als Futterstelle."

    (Hervorhebung von mir)

    Keine strikte Stallpflicht, aber eben doch Volierenhaft für die Gefiederten – kann ja schliesslich nicht das ganze Hofgelände (dreieinhalb Hektar) überdachen.

    Ganz langsam und fast unmerklich ziehen die Schweizer die Schlinge also doch enger...

    Da hast du was missverstanden.
    Deine Hühner dürfen auch ohne Dach frei rumlaufen.
    Es steht ja nur, dass der Auslauf "überdacht werden kann", nicht dass er überdacht sein muss.

    Übrigens: ich überdenke gerade den Auslauf. Ist er überdacht, wenn ich fertig gedacht habe?
    Gesetze und Vorschriften müssen eindeutig formuliert sein.

    lg
    Willi
    Geändert von eierdieb65 (19.11.2016 um 13:24 Uhr)
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  5. #1705
    Avatar von Tanny
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    Willi, Deine Spitzfindigkeiten sind einfach herrlich

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  6. #1706
    Avatar von 2Rosen
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    Zitat Zitat von eierdieb65 Beitrag anzeigen
    ...Das offiziell angeschlagene Blatt ist bindend...

    ...Das gilt so, wie es ausgehängt ist...
    Ich weiß nicht wie es in Österreich läuft, hier in D werden die offiziellen Blätter seit mehreren Jahrhunderten nicht mehr "angeschlagen".
    Selbst wenn, hätte ich keine Lust für neue Informationen ständig zum Dorf-/Stadtmittelplatz zu pendeln.
    So lange die Lokalpresse ihre Fehler recht zeitnah erkennt und revidiert sehe ich kein Problem darin Informationen dort zu lesen.
    Ob und wie ich mich damit auseinandersetze bzw. das glaube steht auf einem anderen Blatt.

  7. #1707
    Hühnerparadies Avatar von Schnickchen
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    Eben bekomme ich diese Mail von meiner Mutter:

    Hallo Imme,

    soeben kommen Chula und ich vom Strand und stell Dir vor: wir haben eine tote Scholle dort gefunden!!!

    Bevor nun nicht eindeutig geklärt wurde, dass dieser Fisch nicht an dem gefährlichen Fischpestvirus verendet ist schlage ich vor, dass alle privaten Aquarien in Schleswig-Holstein hermetisch abgedeckt werden und die Fische nur in Schutzkleidung und desinfizierten Räumen gefüttert werden, um in jedem Fall eine Ansteckung der industriellen Fischzuchten auszuschließen.

    Chula habe ich natürlich umgehend angeleint, damit sie den Fischpestvirus nicht auch noch verbreitet.

    Liebe Grüße- und Vorsicht vor dem Weihnachtskarpfen aus privater Zucht!!!

    Mutti
    Viele Grüße Schnickchen!

    0,2 Araucana; 0,4 Marans; 0,8 Mixe; 1,0 Blumenhühner; 0,2 Orpi; 0,3 gelbe Ramelsoher; 0,1 Sussex - Wo ein Wille ist, ist ein Huhn!

  8. #1708
    Avatar von Tanny
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    Deine Mutter hat ja einen klasse Humor

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  9. #1709
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Hier steht eine Tafel, wo das Offizielle dran hängt.
    Daran kann ich mich halten.

    In D habe ich gelesen, dass es ein "Aufstallungsverbot" gibt. Gilt das?
    Für solche heute Hü, morgen Hott Aktionen bin ich zu alt und zu gebrechlich.
    Trotzdem darf ich wilde Hühner füttern.
    lg
    Willi
    Geändert von eierdieb65 (19.11.2016 um 14:23 Uhr)
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  10. #1710

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    Zitat Zitat von eierdieb65 Beitrag anzeigen
    Hallo Saskia

    Hast du mal Futterweizen, Gerste gekauft, oder Hühnerfutter?

    Dann bist du registriert.
    Man muss ja laut EU-Verordnung Name und Adresse angeben, wenn man so was kauft. Warum wohl?

    lg
    Willi
    Hääh?? Da hast Du sicher näheres drüber. Wenn ich Tiere kaufe dann gebe ich sowas an, aber doch nicht wenn ich Weizen kaufe, der ist doch für mein selbstgebackenes Brot...
    Aber im Ernst, welcher Händler fragt denn nach persönlichen Daten?
    Herzliche Grüße vom Warnehof
    AI Karte 2024/25 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1Il5iR3se6BA4SH2jHzxFC9lqBCvMcco&usp=shar ing
    AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing

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