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Ich habe so eine Wut im Bauch, denn meine Hühnchen leiden, sonst haben sie freien Auslauf im Gartengelände und müssen nun auf kleinem, überdachten Raum ausharren. Ach mönsch!! Was für ein Scheiß. Wäre es eine wirkliche Gefahr, würde ich es einsehen, aber so.... Ich fühle mich verarscht.
0,2 Marans, 0,2 große Welsumer, 0,4 bunte Legehennen,ymphensittich, 1 Hundemädel und diverse Frösche und Molche im Teich
Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern, die andern Windmühlen (China)
Weil der Zentralverband der Dt. Geflügelwirtschaft dies genauso fordert.
Siehe Link, da kannst du nur noch den Kopf schütteln.
http://www.rp-online.de/wirtschaft/v...-aid-1.6391020
Ich versuche auch mal, eine Sondergenehmigung zu erlangen. Meine Hühner kommen mit keinen anderen Hühnern in Berührung, ich gebe keine Eier ab, wen juckts, wenn die krank werden sollten. Für Menschen ist der diesjährige Virus auch nicht gefährlich.
Leider ist heute bei uns Feiertag, ich kann erst Do anrufen.
Nun überlege ich, ob ich vorher trotzdem schon mal das Gewächshaus ausräume und bereit mache.
Sachsen ist ja wirklich von 0 auf Hundert gegangen, keine Frist, sondern sofortige Stallpflicht für alle. Na ja, fast alle.![]()
Geändert von Kamillentee (16.11.2016 um 09:05 Uhr)
Futter macht Freunde.
@Schnickchen: Tolle Mail!
Bezüglich Geflügelpest-Impfung hab ich folgendes gefunden:
"Grundsätzlich können die Tiere auch durch eine vorbeugende Impfung wirksam gegen Geflügelpest geschützt werden. Ein Lebendimpfstoff auf Basis gering pathogener Erreger scheidet jedoch nach heutigem Stand des Wissens wegen des Mutationsrisikos aus. Eine Immunisierung mit inaktivierten Influenzaviren ist unter den Fachleuten aber ebenfalls umstritten, da kein bisher verfügbarer Impfstoff eine spätere Infektion, die nachfolgende Virusvermehrung und das Ausscheiden pathogener Viren verhindert; verhindert wird vielmehr nur die klinische Erkrankung der geimpften Tiere. So können geimpfte Tiere zu Virusträgern werden und pathogene Viren weiterverbreiten. Ein weiteres Problem ist die sichere (mikrobiologische/serologische) Unterscheidung der geimpften Tiere von erkrankten oder ansteckenden Tieren." (https://de.wikipedia.org/wiki/Gefl%C...est#cite_ref-9)
Letzeres (geimpfte Tiere als Viursträger/Ausscheider) verhält sich auch bei Marek so, und da wird fleissig geimpft... warum?
Also dürfen unsre Gefiederten rumspazieren und mit Wildvögeln und deren Kot in Berührung kommen, aber die Wildvögel dürfen nicht ans Futter unserer Gefiederten gelangen – macht das Sinn? Wenn ja, welchen?
Mir ist immer noch nicht klar, wer denn eigentlich vor wem geschützt werden soll.![]()
1.15 Gackervögel — 2.14 Kartöffelchen — 1.1 Samtpfoten — 3.6 Hornträger
Bei der Schweizer Bestimmung geht es um Wahrscheinlichkeiten. Wenn man draußen füttert, lockt man Wildtiere an- das verstärkt den Infektionsdruck. Wenn Vögel den Auslauf nur überfliegen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein infizierter Vogel genau in dem Moment kotet, relativ gering und selbst wenn- die Wahrscheinlichkeit, dass dann genau dieser Kot aufgenommen wird, auch. Zudem kann in nicht aufgestalltes Tier geringe Virenmengen einfach abwehren. Die Gefahr ist also sehr gering. Deswegen ist das eine vernünftige Lösung.
Damit bist du ja nicht allein. Ich hab mich auch genug über diese Nachrichten aufgeregt...bisher ist bei uns ja noch nichts aber allein wie das gehandhabt wird...das ist so unglaublich unlogisch.
Was ich fast noch schlimmer finde ist, dass die Bevölkerung mal wieder für dumm verkauft wird. Wer sich nicht mit der Thematik und den Widersprüchen auseinandersetzt, so wie Geflügelhalter z.B, der sieht freilaufende Hühner und verfällt in Panik...ich weiß nicht wie oft ich in den letzten Tagen versucht habe zu erklären, dass man den schwarzen Peter nicht einfach den Wildvögeln zuschieben kann...
| Meine Hühner haben keine Kämme - die tragen Kronen! |
Pebbles, Biggy/ RIP Soya, Sushi, Oreo, Omelette, Nugget, Peanut, Sophie, Mozzarella, Pepper, Cashew, Frau Holle, Wendy, Milka
Dort, wo lediglich Stallpflicht und kein Verbringungsverbot (wie in den Sperrzonen) herrscht, dürfen diese Tiere natürlich auch zum Tierarzt gebracht werden, wenn sie sich verletzt haben o.ä. Dabei ist es sicher Vorraussetzung, dass diese im Stall in eine nach oben dicht Box gesetzt werden und gegen eindringenden Vogelkot geschützt werden.
Da es sich bei Vogelgrippe um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, ist ein Therapieversuch verboten und bereits der Verdacht dieser Tierseuche muss angezeigt werden - dann wird es amtlich.
Aufruf an alle: Stellt Ausnahmeanträge. Wer nicht beantragt, kann nicht gewinnen.
Meine Überlegung: Eigentlich ist ja auch in den Veterinärämtern niemand scharf drauf, dass Privatgeflügel aufgestallt wird. Aber wir gelten halt dummerweise in D als Nutzgeflügelhalter und deswegen werden da alle über einen Kamm geschert. Und da die Nutzgeflügelwirtschaft die Aufstellung fordert (aus wirtschaftlichen Gründen), wird es verfügt. Dann kann man nach außen hin sagen: Bei uns ist alles sicher. Ein paar Ausnahmegenehmigungen machen nach außen hin nichts aus. Es geht nicht um Seuchenschutz, sondern um den Schein.
Argumente habt ihr genug- ist ja ein Unterschied, ob man an Enge gewohnte Hybriden hält oder Rassetiere, die nicht für das gezüchtet sind.
Also: Anträge stellen auf Teufel komm raus!
Die ganzen Anordnungen finde ich auch irsinnig.
Was ich aber überhaupt nicht verstehe:
- werden jetzt die Wildvögel vor meinen Hühnern geschützt oder meine Hühner vor den Wildvögeln?
Wenn Letzteres:
warum kann ich dann nicht einfach sagen, ok, ich lasse es drauf ankommen.
Wenn alle sterben, Pech. Wenn sie überlegen ist toll.
Da nimmt doch außer mir und meinen Hühnern niemand Schaden.
Und wenn die alle Marek haben interessiert es das Ministerium doch auch nicht.
1,1 Zwergmalaien porzellanfarbig 1,6 Zwerghühner 8 RdH`s![]()
Liebe Grüße von Sabine
Die Pflicht ruft! "Sag ihr, ich ruf zurück."
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