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Thema: Bruteier verschickt Käufer jedoch komisch.

  1. #51
    Exilschwäbin Avatar von Gwenhwyfar
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    @Hühnerjette
    Direkt schreibt Sussex hier nirgends, dass er selbst ausstellt. Ausstellungstiere kann sich jeder kaufen ohne im Verein oder Verband zu sein. Und dann kann auch jeder Bruteier von Ausstellungstieren verkaufen.
    Aber vielmehr geht es mir hier nicht nur um Sussex, sondern um die pauschale Aussage, dass sich jeder, der irgendwelche Bruteier verkauft diesen Verbandsregeln zu unterwerfen hat. Und das sehe ich eben anders.


    Aber selbst wenn Sussex Mitglied ist und sich den Regeln zu beugen hat, dann gilt das ebenso für den Käufer. Und dieser hat ja seinen Part auch nicht eingehalten. Sonst wären gekochte und halbierte Eier bei Sussex eingetroffen.
    Manche Menschen spüren den Regen, andere werden einfach nur nass

  2. #52

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    Servus Gwenhwyfar.

    text genau lesen was ich schreibe sollte es zu auseinandersetzungen kommen werden diese - mangels anderer regelung - hinzugezogen...

    seltsam, dass bei diversen "profiverkäufern" genau diese regelungen des bdrg aber immer ausgeschlossen werden, da sie eigene AGB's haben.

    wenn es nicht so wäre - müssten sie dieses ja nicht machen...

    und dieses bezieht sich jetzt nicht expliziet auf nur rassegeflügel und dass man keine mixe verkaufen darf
    sondern um die regelung bei versand und reklamation....

    aber wurscht...

  3. #53
    Frau-Holle-Knuddler Avatar von Hühnerjette
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    Aus der Anzeige lese ich, dass es BE von bewerteten Ausstellungstieren sind. Deswegen ging ich auch davon aus, dass er selbst ausstellt. Und da Sussex selbst die BDRG-Richtlinien angesprochen hat, behaupte ich mal, dass er im Verein organisiert ist und sich auch daran halten würde - aber wie schon richtig erkannt wurde - der Käufer hält sich nicht daran.

    Wer schreibt, dass die Regelung für alle gilt? Es wurde doch nur ausgesagt, dass sich die Mitglieder des BDRG, also alle Vereinsangehörigen (oder??) , daran zu halten haben. Ob das nun für Sussex zutrifft, kann er uns nur selbst beantworten. Aber das ist ja gar nicht das Problem gewesen, da er sehr wohl gewillt war, seinen Part der Abmachung einzuhalten
    Das Leben fällt, wohin es will.

  4. #54
    Avatar von Floda
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    Zitat Zitat von Hühnerjette Beitrag anzeigen
    Wer schreibt, dass die Regelung für alle gilt?
    Hier siehst Du wer das schreibt.

    Zitat Zitat von moat-trakk-punk Beitrag anzeigen
    Servus,
    soweit mir bekannt ist unterwirft man sich beim BE Verkauf automatisch dieser Regelung. Dies ist quasi die Richtschnur für den Verkauf bei Streitigkeiten. Egal ob Mitglied im Verband oder nicht.
    "Nur wenige wissen, wieviel man wissen muss, um zu wissen, wie wenig man weiß"
    Werner Heisenberg

  5. #55
    Avatar von elja
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    Wenn Käufer und Verkäufer nicht in einem GZV sind, gelten für diese die Verbandsregeln natürlich nicht, es sei denn, sie einigen sich darauf. ABER, wenn es zu Streitgkeiten vor Gericht kommt, dann nehmen die Richter Regelungen von Verbänden ganz gerne her, wenn es keine gesetzliche Definition zu dem strittigen Thema gibt, z.B. welche Eigenschaften ein Brutei haben muss.
    Das ist schön bei Unfällen mit Pferden zu beobachten. Da wird ganz gerne das, was die Deutsche Reiterliche Vereinigung postuliert, als Basis genommen.
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
    ... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
    „Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...

  6. #56
    Anti-Todstreichler Avatar von kraienkopp
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    In diesem Fall ist wieder gut zu erkennen was passieren kann, wenn jemand wilde Thesen in den Raum wirft, und dem nicht umgehend widersprochen wird.

    Und von wegen keine gesetzliche Regelung! Guckst du einfach mal hier!
    Alles was gegen die Natur ist, hat auf die Dauer keinen Bestand.


    Charles Darwin, Begründer der Evolutionstheorie

  7. #57
    Avatar von elja
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    @kraienkopp
    wenn es Gesetze über die Beschaffenheit von Bruteiern gibt, ist doch alles klar.
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  8. #58
    Exilschwäbin Avatar von Gwenhwyfar
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    Das liest sich, als ob das Gesetz für den gewerblichen Vertrieb greift. Ob es auch für den privaten Hobby Züchter greift, ist da nicht ersichtlich. Immerhin fallen nichtgewerbliche Halter unter bestimmten Voraussetzungen auch komplett aus der Handelsklassenverordnung raus.
    Im Übrigen stelle ich mir den Nachweis, ob es sich tatsächlich um einen Mangel am Brutei, oder aber um einen Versandschaden/Brutfehler handelt vor Gericht sehr schwierig vor.
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  9. #59

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    Zitat Zitat von kraienkopp Beitrag anzeigen
    In diesem Fall ist wieder gut zu erkennen was passieren kann, wenn jemand wilde Thesen in den Raum wirft, und dem nicht umgehend widersprochen wird.

    Und von wegen keine gesetzliche Regelung! Guckst du einfach mal hier!
    Danke sehr - war mir noch nicht bekannt...
    trifft aber auf den gewerblichen Betrieb zu - auf Brütereien mit mehr als 100 Tieren etc. und für kleinere gewerbliche gelten abs. 1 + 2 nicht...

    aber nicht für den privatmann...

    aber interessant zu lesen das man dann keine gebrauchten 10er kartons mehr verwenden dürfte...
    bei gewerblichen erzeugern setze ich das voraus...

  10. #60

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    Hallo!
    Hier melde ich mich wieder nach einem 10 tägigen Krankenhausaufenthalt. Also es verlief alles mit einigen Problemchen.
    Nun zum Käufer, der Käufer hatte sich nicht mehr gemeldet also ich hoffe dahher doch mal, das der ganze Stress nun endlich ein Ende hat.

    Danke für eure Prima Hilfe!

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