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Thema: H5N8 nun leider auch in Niedersachsen

  1. #51

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    ich habe heute mal stumpf beim Vet-Amt in Diepholz angerufen, um mal vorsichtig zu fragen ob eine Ende der Aufstallpflicht für uns abzusehen ist.
    Ich wurde dort (wider Erwarten) sehr nett behandelt, leider ist ein Ende der Aufstallpflicht für unseren Landkreis nicht abzusehen, aber mir wurde gesagt, dass ich einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen kann.

    Den Antrag gibt es auf diepholz.de, falls es jemanden interessiert, und kosten tut das EUR 25,00

    Allerdings bricht mir der Absatz das Genick wo ich unterschreiben soll, dass ich einen Kontakt meines Geflügels zu Wildvögeln wirksam unterbinde.
    Das kann ich auf 2000 qm nicht.
    Ich habe beim Vet-Amt sogar nochmal nachgefragt wie das auszulegen ist, wieder wurde mir dort sehr freundlich weitergeholfen.

    Evtl. ist der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ja etwa für euch anderen?!
    voll dem Hühnerfieber verfallen...

  2. #52
    genannt Heini Avatar von hein
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    Hier die allerneusten Nachrichten

    Der Gesetzgeber hat auf Grund der aktuellen Ausbrüche der hochpathogenen Influenza Ende des Jahres die Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung erlassen.

    Aus diesem Grund müssen ab sofort Enten und Gänse grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen vor dem Verbringen auf Hochpathogene Influenza H5 und H7 untersucht werden. Die Untersuchung muss mit Tupferproben, die virologisch untersucht werden, erfolgen. Dies gilt auch für die Verbringung zu Ausstellungen.

    Die Verordnung hat nicht nur Folgen für den Verkauf von Enten und Gänsen, sondern auch für unsere Ausstellungen, da es in der Praxis kaum möglich ist die Proben so zu nehmen, dass ein Transport zu den Ausstellungen und ein Rücktransport möglich ist. Die Bundesziergeflügelschau und viele Landesziergeflügelschauen mussten deshalb abgesagt werden.

    Der BDRG hat sich sofort nach Bekanntwerden der Verordnung an das Bundesministerium gewandt und gefordert, dass die Sentineltierhaltung wie in der Geflügelpestverordnung als Alternative zur Probenentnahme in die Verordnung aufgenommen wird. Das Bundesministerium und die Länder beraten aktuell darüber.

    Die Probenentnahme muss bundesweit nicht durch einen Tierarzt erfolgen, sondern kann auch durch den Halter erfolgen. Es haben sich auch einige Länder bereit erklärt die Laborkosten zu übernehmen.

    Die Stadt Berlin hat zusätzlich ein Verbot des Verbringens und der Ausstellung von Geflügel incl. Eintagsküken und Bruteiern von Geflügel zur Internationalen Grünen Woche 2015 verhängt. Der BDRG und der Landesverband der Rassegeflügelzüchter Berlin und Brandenburg haben daraufhin ihre Präsenz auf dieser Messe vollständig abgesagt.

    Dieses Jahr hat für die Rassegeflügelzüchter unter schlechten Bedingungen begonnen. Wir hoffen und setzen uns dafür ein, dass es sich noch zum Besseren wendet.

    Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe finden Sie auf der Homepage des BDRG

    http://www.newsletter-webversion.de/...tu-6euq89-14ud
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  3. #53
    (geschmacklos) Avatar von Kamillentee
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    Zitat Zitat von Gänseblümchen85 Beitrag anzeigen
    ....

    Allerdings bricht mir der Absatz das Genick wo ich unterschreiben soll, dass ich einen Kontakt meines Geflügels zu Wildvögeln wirksam unterbinde.
    Das kann ich auf 2000 qm nicht.

    ...


    Wer kann das bei Freilauf schon gewährleisten, das trifft ja nur auf Volierenhaltung zu,
    und dann wiederrum bräuchte man keine Ausnahmegenehmigung....

    Aber da sieht man wieder mal das Durcheinander, (Rasse-) Tauben können den Virus angeblich nicht übertragen, sind deswegen von der Aufstallpflicht nicht betroffen.
    Aber Wildvögel ganz allgemein können es angeblich übertragen, bisher ging es doch mehr um Fernhalten von Wassergeflügel?

    Bei uns wurden die Aufstallzonen um Wasserzonen festgelegt.
    Bin gerade noch außerhalb, hoffentlich werden sie nicht ausgeweitet.
    Futter macht Freunde.

  4. #54
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    Das werden die im Ministerium bis Ende März aussitzen.
    Ich möchte Sie kurz über die „Verordnung zur Beschränkung des Verbringens bestimmten Geflügels“ informieren, die am 28.12.2014 in Kraft getreten ist und bis zum 31.03.2015 gilt.
    http://www.bdrg.de/aktueller-stand-b...enen-influenza

  5. #55
    Avatar von SuseL
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    Zitat Zitat von Gänseblümchen85 Beitrag anzeigen
    Allerdings bricht mir der Absatz das Genick wo ich unterschreiben soll, dass ich einen Kontakt meines Geflügels zu Wildvögeln wirksam unterbinde.
    Weisst du, welche Vögel Wildvögel im Sinn der Geflügelpestverordnung sind? Es sind z.B. nicht die Spatzen, Sing- oder Krähenvögel gemeint. Wildvogel ist "ein freilebender Vogel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel sowie ein zu wissenschaftlichen Zwecken gehaltener Vogel dieser Ordnungen". Das steht in Paragraf 1, Absatz 2, Nr. 7 der Geflügelpestverordnung.

    Wenn man sich dann mal heraus sucht, welche Vögel das sind (z.B. über Wikipedia geht es recht einfach) und überlegt, ob man sie auf seinem Grundstück hat, bleibt nicht mehr viel übrig. Bei mir z.B. nur noch die Waldohreule, die sehr selten in der Dämmerung übers Grundstück fliegt. Ich habe sofort versichert, dass ich den Kontakt zu Wildvögeln wirksam unterbinde. Leider hat es nichts genutzt und ich muss meine Tiere trotzdem einsperren..
    Gruß Susanne

  6. #56

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    Zitat Zitat von SuseL Beitrag anzeigen


    Weisst du, welche Vögel Wildvögel im Sinn der Geflügelpestverordnung sind? Es sind z.B. nicht die Spatzen, Sing- oder Krähenvögel gemeint. Wildvogel ist "ein freilebender Vogel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel sowie ein zu wissenschaftlichen Zwecken gehaltener Vogel dieser Ordnungen". Das steht in Paragraf 1, Absatz 2, Nr. 7 der Geflügelpestverordnung.

    Wenn man sich dann mal heraus sucht, welche Vögel das sind (z.B. über Wikipedia geht es recht einfach) und überlegt, ob man sie auf seinem Grundstück hat, bleibt nicht mehr viel übrig. Bei mir z.B. nur noch die Waldohreule, die sehr selten in der Dämmerung übers Grundstück fliegt. Ich habe sofort versichert, dass ich den Kontakt zu Wildvögeln wirksam unterbinde. Leider hat es nichts genutzt und ich muss meine Tiere trotzdem einsperren..
    ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass Hühnervögel zu den Wildvögeln gehören, und damit hat sich die Sache erledigt, denn der Fasan landet täglich auf meiner Wiese

    Wurde in letzter Zeit denn mal wieder ein Fall bekannt?
    Ich will dass der Mist nun endlich vorbei ist!
    voll dem Hühnerfieber verfallen...

  7. #57
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von SuseL Beitrag anzeigen


    Weisst du, welche Vögel Wildvögel im Sinn der Geflügelpestverordnung sind? ..........
    So weit ich weiss,

    1 Möwe - Greetsiel
    1 Stockente - Erfurt
    1 Roter Ibis und 1 Weißstorch - Zoo Rostock
    2 Wildenten - Stendal

    Mehr ist mir nicht bekannt
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

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  8. #58
    Avatar von Joyce66
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    Hein, waren da im Zoo nicht mehr Tiere erkrankt?
    LG Joyce

    4,9 Emdener 1,3 Warzenenten 2,8 Brahma 0,3 Marans sc

  9. #59
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von Joyce66 Beitrag anzeigen
    Hein, waren da im Zoo nicht mehr Tiere erkrankt?
    Kann ich nicht sagen!

    Ich frage mich auch, warum werden von jedem Besitzer in dem Fall all seine Tiere gekeult! Warum dann nicht die, die in den Zoos?? Sind das bessere Menschen oder Tiere?

    Darum weiss ich genau, wenn ich davon betroffen wär, denn würden die guten Zuchttiere kurzzeitig und sehr kurzfristig erst mal verschwinden oder gut versteckt leben! Und wenn der Rest gekeult werden würden, denn würden diese guten Zuchttiere wieder "unerwartet und unverhofft" auf die Bildfläche erscheinen!

    Und dazu stehe ich auch! Soll mir das denn erst mal einer nachweisen!
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    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  10. #60
    Avatar von Ira
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    So schmerzlich es klingt, aber in dem Sinne stehe ich Hein absolut bei.

    Da es hier bei mir üblich ist, Tiere auszusetzten, da die Leute anscheinend über Hören-Sagen rausfinden, dass ich sie aus Mitleid irgendwie aufpeppel, würden dann auch auf einmal wieder Tiere auftauchen. Huch! Ausgesetzt, ich kann nichts dafür! Aber mir wäre nicht bekannt, dass im Umkreis von 3km Geflügelställe vorhanden wären. Aber in ca. 10-14km wären welche.

    Ausschließen kann ich es nicht, denn die Massenware wächst, wie Pilze aus dem Boden.
    Es sind auf einmal Schweinemastställe gewachsen, größer als Industriehallen, da traue ich auch den Hühnerleuten zu Legebatterien überall zu pflanzen.

    Ende März würde mir auch gesagt, aber das war bevor in Rostock die Störche anfingen zu husten. So verlängert sich das wieder in die Unendlichkeit.

    Das mit der Ausnahmegenehmigung ist neu, müsste ich nachhacken. Und billiger ist sie geworden, ich hatte über 50€ gezahlt. Der VetDok hat mir nichts von gesagt, der kleine fiese...

    Frau Gänseblümchen, wären Sie so freundlich mir einen Link zu reichen, auf dem die Ausnahme der Stallhaltung angefordert werden kann? Ich finde sie nicht... NEHME ES zurück - gerade gefunden!

    Für alle, die es suchen: https://www.diepholz.de/medien/dokum...20141127152429
    BIETE: Eggs
    SUCHE: Weltfrieden

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