Ende MãrzIm LK VEC bis Ende Jan. Oder jetzt auch bis Ende März
Hat mal jemand beim Landkreis VEC nachgefragt ? Gibt es da auch so ein Formular ? Lg Birgit
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Ende MãrzIm LK VEC bis Ende Jan. Oder jetzt auch bis Ende März
Hat mal jemand beim Landkreis VEC nachgefragt ? Gibt es da auch so ein Formular ? Lg Birgit
https://docs.google.com/document/d/1...AkBVUkTQGHRIME
Kann man dann runterladen und selbst bearbeiten
Danke ;-)
Wir versuchen mal einfach unser Glück, LG
ich hadere auch noch...
was sind denn "Wildvögel im Sinne der Geflügelpestverordnung"? Ich glaube ich muss in Diepholz nochmal anrufen.
Wenn ihr jetzt die Ausnahmegenehmigung beantragt, habt ihr denn euern Auslauf überdacht, sodass kein Kot reinfallen kann, und die Seiten vernetzt?
Ich habe wirklich Angst dass ich da meinen Namen runtersetze, und dann Probleme bekomme, weil ich einfach keine Wildvögel ausschließen kann.
voll dem Hühnerfieber verfallen...
Dann müsste doch jemand die Vögel auf deinem Grundstück fotografieren und dich anzeigen. Sonst kontrolliert das doch niemand, Gänseblümchen.
...denke ich jedenfalls.
Mein Göttergatte ruft gleich erst mal an und fragt. Ne große Chance erhoffe ich nicht.
Die haben doch viel zu viel mit den großen Ställen zu tun.
So wie bei unseren Minischweinen. 20 Seiten mit Auflagen und Vorschriften, die man erfüllen muss bezüglich der Einzäunung, wenn man seine Schweinies auf der Weide laufen lassen will...und bisher in viereinhalb Jahren nicht ein Kontrollbesuch vom Vetamt.
LG
Hat LK VEC überhaupt eine Ausnahmegenemigung zugelassen? Das Formular ist für den Landkreis DH, daher auch die Betriebsnummer beginnend mit den Zahlen des Kreises, VEC hat 03 460.
Man sollte abwägen, ob mal schlafende Hunde weckt. Evtl. muss man die freilaufenden Tiere ständig beproben(lassen), und das könnte evtl. nicht billig werden.
Die Sentineltierhaltung, vom BDRG verlangt, wird noch geprüft. Daher erstmal abwarten.
BIETE: Eggs
SUCHE: Weltfrieden
Das wird bei uns nichts mit Ausnahme.
Im Antrag muss man zusichern, das man wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht aufstallen kann.
Das ganze wird vom Amtstierarzt kontrolliert.
Unsere Hühner und Gänse haben leider "ausreichend" Platz im Stall, sehen auch nicht aus, als ob sie sich genseitig bepicken und drangsalieren.
:-(((
Das steht in der Geflügelpestverordnung im Paragraf 1, Absatz 3, Nr. 8:
"Wildvogel: ein freilebender Vogel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeifferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel sowie ein zu wissenschaftlichen Zwecken gehaltener Vogel dieser Ordnungen"
Ich habe eine Ausnahmegenehmigung beantragt und nach gut 5 Wochen einen Anruf bekommen, dass mein Antrag kostenpflichig, es sollte 100 € kosten, abgelehnt werden wird. Ich könne ihn aber zurück ziehen, dann koste es nichts. Ich habe also zurück gezogen und meinen Hühnern für die 100 € einen ekligen Unterstand gebaut.
Gruß Susanne
Wo genau war das?
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