Es ist genau, wie Susanne sagt: Alles, was als Stall genutzt wird, ist bei uns (NRW) genehmigungspflichtig. Egal, ob es Räder hat oder nur 5 m³.
Und Bauwagen gelten als bauliche Anlage, sobald sie als Lagerraum oder Stall genutzt werden - auch, wenn sie mobil wären.
Wir sollten unseren Stall mit sofortiger Wirkung abreißen, weil sich Nachbarn über die Hühnerhaltung beschwert hatten. Da wurde uns genau das erklärt, was Susanne gesagt hat. Wir hatten einen Carport als Voliere umgebaut und einen kleinen Stall drinnen. Direkt am Nachbarzaun, wo er nicht stehen durfte, weil er als Stall diente.
Bei uns hat es geholfen, dass wir persönlich vorstellig geworden sind und um Verständnis für unsere Lage gebeten haben, dass wir die Hühner ja irgendwo unterbringen müssen.
Daraufhin wurde uns geraten, einen offiziellen Bauantrag für den Carport zu stellen und gestattet, den Stall solange stehen zu lassen, bis der neue am richtigen Platz aufgebaut war. Die haben sogar zu dritt mit meinem Mann zusammen beraten, wo auf unserem Grundstück denn der Stall problemlos gebaut werden darf.
Daraufhin haben wir eine offizielle Baugenehmigung mit allen Rechten und Pflichten bekommen.
Hat bei Bauabnahme 150 € gekostet.
LG Silvia
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