Ja, wenn das mal so einfach wäre in D.....
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt bei Lage im Aussenbereich irgend etwas zu bauen. Egal welches Bundesland.
Einzigst, Du bist Landwirt, dann darfst Du.
Landschaftsschutzgebiet ist natürlich überhaupt nicht förderlich, Naturschutzgebiet wäre nicht so schlimm. Da bekommt man eher eine Ausnahmegenehmigung.
Fliegende Baute ist es nur, wenn der Bauwagen regelmäßig um - glaube 20 Meter sind es - versetzt wird. Regelmäßig war vor ca. 10 Jahren 14-tägig....
Es ist nicht erlaubt, ihn lediglich hin- und herzuschieben! Er muss weiter in eine andere Richtung versetzt werden.
Dann darf er nicht rundum fest aufgebockt sein, sonst steht er fest und ist keine "Fliegende Baute", sondern gilt als festes Bauwerk. Also für den Einachser nur vorne ein Stützrad runterlassen und Bremsklötze, der Zweiachser nur mit Bremsklötzen gesichert...
Glaub mir, wir haben in der Branche jahrelang gearbeitet und haben da die dollsten Sachen erlebt....
Gut wäre, wenn Du Dein Haus grad sanierst, umfangreich renovierst etc. und ihn als Materiallager brauchst. Das ginge!
Nur müssten die Hühner dann i-wie da drin getarnt leben.
Wenn Du nachfragst, kannst Du Glück oder auch richtig Pech haben. Je nach Gemeinde sind sie entweder total desinteressiert oder von nun an wie ein Schiesshund hinter Dir her. Bringt ja Geld, so ein ordnungswidrig abgestelltes Gefährt bzw. Bauwerk...
Es liegt in Deinem Ermessen, ob Du das machen willst.
Ich persönlich würde es riskieren... ;-) Bei ersten Mal erwischt passiert meist nur ein Dudu, wenn Du Dich unwissend und einsichtig zeigst und man kann versuchen, sich zu einigen.
Das klappt aber eher selten.. In Brandenburg fast nie.
Sachsen soll diesbezüglich netter sein.
Chance bei jahrelanger Erfahrung quer im Bundesgebiet ist reell immerhin 50:50, dass es klappt.
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