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Thema: Bauwagen-Hühnerstall im Garten zulässig? - Baurecht etc.

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Avatar von Pixel
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    Ja, wenn das mal so einfach wäre in D.....

    Grundsätzlich ist es nicht erlaubt bei Lage im Aussenbereich irgend etwas zu bauen. Egal welches Bundesland.
    Einzigst, Du bist Landwirt, dann darfst Du.
    Landschaftsschutzgebiet ist natürlich überhaupt nicht förderlich, Naturschutzgebiet wäre nicht so schlimm. Da bekommt man eher eine Ausnahmegenehmigung.
    Fliegende Baute ist es nur, wenn der Bauwagen regelmäßig um - glaube 20 Meter sind es - versetzt wird. Regelmäßig war vor ca. 10 Jahren 14-tägig....
    Es ist nicht erlaubt, ihn lediglich hin- und herzuschieben! Er muss weiter in eine andere Richtung versetzt werden.
    Dann darf er nicht rundum fest aufgebockt sein, sonst steht er fest und ist keine "Fliegende Baute", sondern gilt als festes Bauwerk. Also für den Einachser nur vorne ein Stützrad runterlassen und Bremsklötze, der Zweiachser nur mit Bremsklötzen gesichert...
    Glaub mir, wir haben in der Branche jahrelang gearbeitet und haben da die dollsten Sachen erlebt....

    Gut wäre, wenn Du Dein Haus grad sanierst, umfangreich renovierst etc. und ihn als Materiallager brauchst. Das ginge!
    Nur müssten die Hühner dann i-wie da drin getarnt leben.

    Wenn Du nachfragst, kannst Du Glück oder auch richtig Pech haben. Je nach Gemeinde sind sie entweder total desinteressiert oder von nun an wie ein Schiesshund hinter Dir her. Bringt ja Geld, so ein ordnungswidrig abgestelltes Gefährt bzw. Bauwerk...
    Es liegt in Deinem Ermessen, ob Du das machen willst.

    Ich persönlich würde es riskieren... ;-) Bei ersten Mal erwischt passiert meist nur ein Dudu, wenn Du Dich unwissend und einsichtig zeigst und man kann versuchen, sich zu einigen.
    Das klappt aber eher selten.. In Brandenburg fast nie.
    Sachsen soll diesbezüglich netter sein.

    Chance bei jahrelanger Erfahrung quer im Bundesgebiet ist reell immerhin 50:50, dass es klappt.
    Gruß, Anne

  2. #2
    Avatar von leotrulla
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    Hallo Ayam,

    in NRW würde ein Bauwagen nicht nach dem BauGB betrachtet werden, da es sich nicht um eine Immobilie handelt, denn das Ding ist ja beweglich. Selbst aufgebockt und somit unbeweglich würde der Wagen die Mindestanforderungen hinsichtlich des umbauten Raumes nicht erfüllen. Ein vergleichbarer Geräteschuppen wäre in NRW gleichfalls genehmigungsfrei, zumal Du diesen in den eigenen Garten und nicht irgendwo auf die grüne Wiese im Außenbereich stellst.
    Achte lediglich darauf, dass aus dem Anhänger keine Betriebsstoffe (Schmierfette, Bremsenfrostschutz etc.) austreten.


    Gutes Gelingen!

    Thomas
    Geändert von leotrulla (17.07.2013 um 07:42 Uhr)
    VG, Thomas
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    ....ach bitte, könnten wir nicht jetzt schon zu dem Kapitel übergehen, in welchem sich der Diktator in seinem Bunker erschießt?

  3. #3
    Gaensemoralist :) Avatar von gangwald
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    Zitat Zitat von Pixel Beitrag anzeigen
    Fliegende Baute ist es nur, wenn der Bauwagen regelmäßig um - glaube 20 Meter sind es - versetzt wird. Regelmäßig war vor ca. 10 Jahren 14-tägig.... .
    hmmm.. ich bin da etwas skeptisch... vergleich doch noch mal bitte die exakte Definition die in den aktuellen Regelwerken steht.. mich duenkt das das ein wenig kulanter gehandhabt wird, sonnst wuerde z.B ein Fahrgeschaeft auf einer Kirmes ebenfalls dauern verschoeben werden muessen.. (und sowas faellt auch unter den Begriff: "Fliegende Bauten") Es ist darueber hinaus sogar so, das so etwas wie eine "Bauabnahme" stattfindet.. Aber seis drum.. bevor noch weiteres beschrieben wird, unbedingt mal die derzeit tatsaechlich aktuellen Baudefinitionen, Regelwerke, Paragrafen dazu ergoogeln..
    "Warning - misuse of the Orgone Accumulator may lead to symptoms of orgone overdose. Leave the vicinity of the accumulator and call the 'Doctor' immediately!"

  4. #4
    Avatar von Pixel
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    Ein Fahrgeschäft auf einer Kirmes hat nun wirklich garnichts gemein mit einer fahrenden Baubude! Es mögen einzelne Paragrafen für beide gelten, aber eine Kirmes ist generell nicht jahrelang an einem Ort, sondern mobil im Land unterwegs. Oder hab ich da was verpasst? ^^

    Es ist in erster Linie ein Fahrgeschäft und unterliegt ganz anderen Vorschriften als eine mobile Baubude!

    Auch hat der Threadersteller ja eine Zweckentfremdung im Sinn, die Baubude ist, sobald von Hühnern bevölkert, keine mehr, sondern das, als was sie genutzt wird: Ein Hühnerstall!

    Und sobald dieser fest in der Landschaft steht, gilt er als festes Bauwerk. Ein Umsetzen hat der TE ja auch nicht im Sinn, womit man tricksen könnte. aber eben nicht mehr wie tricksen. ;-)
    Und hier verlassen mich die aktuellen Rechtssprechungen, denn ich weiss nicht, ob es inzwischen schon drei Tage sind, sofern keine Baustelle vorhanden ist, sondern der Bauwagen lediglich "geparkt" ist....
    Aber ich vermittle noch so manchen Transport, ich kann mal die Fahrer fragen, wieweit das nun inzwischen ist. Jedenfalls hat mir noch keiner berichtet, dass es einfacher geworden ist mit den Regelungen, eher schlimmer. Z.B. sollte man neuerdings immer eine AGB dabei haben. Wer mit alten Baubuden zu tun hat, weiss, dass dies fast ein Ding der Unmöglichkeit ist...

    Es ist auch dabei unerheblich, ob der Hühnerstall direkt neben dem Haus steht oder 500 Meter daneben. Lage im Aussenbereich ist Lage im Aussenbereich. Das gilt für das gesamte Grundstück.

    Und der Themenstarter lebt auch nicht in NRW, sondern Sachsen... ;-)

    Wobei ich bezweifle, dass NRW das wirklich überall so locker handhabt. Alle Wagenleute würden sich ja um jedes freie Fleckchen in diesem Bundesland reißen...
    Ich konnte auch auf Wagendorf.de noch nichts in dieser Richtung nachlesen....

    Es gibt Bundesrecht/Landesrecht und Gemeinderecht. Ausnahmeregelungen usw...
    Der Themenstarter mag sich selber bei den einschlägigen Quellen im Internet schlau machen, denn wir kennen alle seinen genauen Wohnort nicht.
    Und ich bekomme solch eine umfangreiche Recherche auch nicht gezahlt, lach.

    Lage im Aussenbereich (§ 35) und direkt am Rand eines Landschaftsschutzgebietes ist in D immer eine heikle Sache, erst recht, wenn ungewünschte Bauwagen ins Spiel kommen...... Man mag Glück haben, aber es kann auch verdammt nach hinten losgehen.
    Das sollte man wissen, wenn man den Versuch startet.

    Wer meint, er hat mit dem Eigentumsrecht an einem Grundstück in allen Belangen freie Hand, weil es ja schließlich ihm gehört, hat die deutsche Rechtssprechung nur noch nicht real erlebt...
    Gruß, Anne

  5. #5
    Gaensemoralist :) Avatar von gangwald
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    Zitat Zitat von Pixel Beitrag anzeigen
    Ein Fahrgeschäft auf einer Kirmes hat nun wirklich garnichts gemein mit einer fahrenden Baubude! Es mögen einzelne Paragrafen für beide gelten, aber eine Kirmes ist generell nicht jahrelang an einem Ort, sondern mobil im Land unterwegs. Oder hab ich da was verpasst? ^^..
    Liebwerte Dame.. schon Einstein sagte, das es leichter waere ein Atom zu zertruemern, als eine einmal festgelegte Meinung.. deswegen lasse ich einfach mal die Definition fuer sich als solches wirken (https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegender_Bau) ... und bitte nich uffreschen.. tief ein und ausatmen..
    "Warning - misuse of the Orgone Accumulator may lead to symptoms of orgone overdose. Leave the vicinity of the accumulator and call the 'Doctor' immediately!"

  6. #6
    Avatar von Pixel
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    Zitat Zitat von gangwald Beitrag anzeigen
    Liebwerte Dame.. schon Einstein sagte, das es leichter waere ein Atom zu zertruemern, als eine einmal festgelegte Meinung.. deswegen lasse ich einfach mal die Definition fuer sich als solches wirken (https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegender_Bau) ... und bitte nich uffreschen.. tief ein und ausatmen..
    Du, ich reg mich schon lange nicht mehr auf, da bin ich viel zu alt zu....
    hab mir paar Tage im sonnigen Süden die Sonne auf den Bauch scheinen lassen und bin erst jetzt wieder im Lande und völlig belustigt, dass man mich hier "aufklärt", lach...
    Es war mein Job, zig Jahre lang. Ich hab orginal Gerichtsurteile von div. arglosen Zeitgenossen zu lesen bekommen, die den Bauwagen verboten, weil er eben die Eigenschaft von fliegenden Bauten auf Grund seiner Nutzung verloren hat.

    Kurzum:
    Ein Hühnerstall bleibt ein Hühnerstall. ^^

    Und zwischen Kirmesbude und Bauwagen macht das "deutsche Kleingeistergesetz" auch einen riesen Unterschied.
    aber Versuch macht kluch sach ich immer. ^^
    Und schwubb verabschiede ich mich somit aus dieser Diskussion, es wurde von verschiedenen Leuten alles dazu gesagt, was rechtlich relevant sein könnte.
    Gruß, Anne

  7. #7
    Gaensemoralist :) Avatar von gangwald
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    hihi.. da bin ich wieder.. !

    sehr schoen.. RECHT so zum schmoekern..
    zwei nette Artikel: (http://in-gl.de/2013/02/17/glucklich...m-huhnermobil/)
    (http://www.mainpost.de/regional/main...art775,6502798)
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  8. #8
    Avatar von kniende Backmischung
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    Wenn du Landwirt bist, hast du viel mehr Möglichkeiten und bekommst mehr Dinge genehmigt, als eine Privatperson mit dem Wunsch der Tierhaltung. Selbst, wenn du nix anders machen würdest, als der Landwirt ... es wird dir nicht genehmigt.
    Weiß ich auch aus eigener Erfahrung.

    Königswinter ist seeehr bürokratisch - ob das nun sinnvoll ist oder nicht! Viele baurechtliche Fragen werden hier extrem gründlich beleuchtet, bevor sie durchgehen.In anderen Landkreisen sind die da viel lockerer.

    Allerdings würde ich mich nie trauen, da auf eigene Kappe zu agieren, weil die auch recht stoisch darauf bestehen, dass alles wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, wenn man was ohne entsprechende Genehmigung macht ...

    Vielleicht ist die Behörde am Ort des Bauwagens ja kooperativer.

    LG Silvia
    Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
    Die im Irrtum verharren, das sind die Narren.
    F. Rückert
    2.5 Mechelner gesperbert, 0.1 Mechelner fehlfarben gesperbert-weiß columbia, 0.1 LaFleche/Araucana schwarz.

  9. #9
    Avatar von leotrulla
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    Hallo Anne,
    Zitat Zitat von Pixel Beitrag anzeigen
    Wer meint, er hat mit dem Eigentumsrecht an einem Grundstück in allen Belangen freie Hand, weil es ja schließlich ihm gehört, hat die deutsche Rechtssprechung nur noch nicht real erlebt...
    ...das behauptet doch auch niemand. Es geht lediglich um das Abstellen eines Einachsanhängers im eigenen Garten. Das ist wie die bepflanzte Kitschkutsche im Vorgarten, die nimmt die Bauordnung höchstens im Rahmen einer Brandlast zur Kenntnis oder als abstrakte Gefahr durch ihre Lage im Raum (Fluchtweg, Gefahr der missbräuchlichen Benutzung, etc.).

    Ich denke nicht, dass man/frau aus dem Thema eine Sechswochenarbeit machen muss?

    Gruß

    Thomas
    VG, Thomas
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    ....ach bitte, könnten wir nicht jetzt schon zu dem Kapitel übergehen, in welchem sich der Diktator in seinem Bunker erschießt?

  10. #10

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    Hallo,
    stell den Bauwagen auf(Räder dranlassen) und lass die Hühner einziehen. Du darfst auf deinem Grundstück Fahrzeuge jeder Art(ausser Panzer vielleicht) hinstellen wo du willst. Und was du da reintust ist deine Sache. Und auf dem Land/Dorf wird sich wohl niemand über ein paar Hühner und ihr Gegackel aufregen. Das wäre nämlich das einzige, was du realistisch zu befürchten hättest, das sich ein Nachbar über den "Lärm" oder den "Gestank" deiner Hühner beschwert. Über den Bauwagen wird sich keiner beschweren, Campinggäste schon garnicht.
    Also mach einfach, denn die größte Hemmnis in Deutschland ist die irrationale Furcht vor Verboten, tatsächlich interessiert es keine Sau,ob du Hühner hast oder nicht.
    Grüße, Johann

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