@ Raichan
Ich finde es keineswegs lustig wenn wider besseren Wissens versucht wird einem Minderjährigen einzureden er hätte irgendetwas falsch gemacht.
Die Frau ist als Halterin schadensersatzpflichtig und dem Jungen ist es nach den Vorfällen nicht mehr zuzumuten das die Katze weiterhin das Grundstück betritt.
Diesen Zustand abzustellen obliegt einzig und allein der Halterin der Katze.
Dies ist nicht nur die rechtliche Situation, sie ist auch das einzig Logische.
Das Einzige was der Junge hier an Kompromiss eingehen könnte wäre, dass er sein Gehege entsprechend sichert und die Halterin der Katze für sämtiche anfallenden Kosten aufkommt.
Dies muss der Junge jedoch nicht, es wäre ein reines Entgegenkommen seinerseits.
Ich persönlich würde es nicht einsehen meinen Tieren den Freilauf zu verwehren nur weil eine Nachbarin sich so rücksichtslos verhält und ihre Interessen den allen Anderen überstellt.
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