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Thema: Wäschepfahl du hast den Habicht ..........

  1. #21
    Avatar von hühnerandreas
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    Ist schon ein stolzes Alter für einen Vogel.

    Glückwunsch an Silvia

  2. #22
    Avatar von kniende Backmischung
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    Vielen Dank .

    LG Silvia
    Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
    Die im Irrtum verharren, das sind die Narren.
    F. Rückert
    2.5 Mechelner gesperbert, 0.1 Mechelner fehlfarben gesperbert-weiß columbia, 0.1 LaFleche/Araucana schwarz.

  3. #23

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    Klugscheißmodus an:
    Bitte keine Beutegreifer (u.a. Habichte, Bussarde, Falken, Eulenartige) selbst entsorgen. Sogenanntes 'Aneignungsverbot'. Man kommt unweigerlich in Konflikt mit mit den
    Jagd- und Tierschutzgesetzen. Nur der Jagdausübungsberechtigte (Revier- und Jagdscheininhaber) darf 'verunfallte' Beutegreifer an sich nehmen.
    KSM aus.

    Der Weg zur nächsten Försterei ist meist zu weit. Aber als Geflügelhalter/Züchter sollte man die Tel des örtl. Revierinhabers griffbereit haben. Wenn der nicht kooperieren will, auf jeden Fall die Untere Jagdbehörde anrufen und nach deren Weisung verfahren.

    Ich weiss, das ist alles umständlich, hirnrissig und wider den gesunden Menschenverstand. Selbst für mich, als Grünrock.

    Gluckenheil!
    Sec.

  4. #24
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    Kleine Frage dazu:
    Ist ja alles faktisch richtig, was Du sagst, aber...
    Wer ist denn im befriedeten Gebiet, bzw. im Ort der Jagdausübungsberechtigte, bzw. Revierinhaber, der allein sich den Vogel aneignen darf?
    Wäre, da Dortmund und damit größere Stadt, per se der Stadtjäger. Stellt sich die nächste Frage: Gibt es in Dortmund einen solchen? Oder eine stellvertretende Instanz? Wenn nein, was tun?

    Und weiters: Dient man damit der Wissenschaft?
    Habe ich anno 2000 auch Wilderei begangen, als ich eine (jagdbare) tote Lachmöwe auffand, die beringt war, und diese zum Zwecke des Ringabnehmens kurz an mich nahm?

    Ich glaube kaum, dass es bereits Aneignung ist, wenn man den Vogel aufhebt, um ihn a) in die Biotonne zu packen, b) zu vergraben oder c) dem nächsten Förster zu übergeben... Aneignung wäre, wenn man ihn sich zum Zwecke der zB Präparation zurück legt, also persönlich vom Fund prfoitieren will... Da das hier aber weniger der Fall war, ist es zwar gut, drauf hingewiesen zu haben, aber eigentlich auch ein bisschen über Ziel hinaus .
    Die wissenschaftliche Vogelberingung lebt zum großen Teil davon, dass "Laien" tote Vögel aufheben und Ringfunde melden.
    Rein faktisch dürfte man nicht mal einen Singvogel alá Grünfink oä aufheben, da zwar eventuell nicht unter Artenschutz stehend, aber in jedem Falle dennoch in Deutschland besonders geschützt. Darauf zu bestehen, da kämen wir dann aber in den Bereich der Korinthen"ausscheiderei", und von daher sollte man doch manchmal schauen, wo und ob es angebracht ist, gleich mit Gesetzen zu wedeln .

    Ich zB finde die Erkenntnis ziemlich geil, dass das Weib 1997 mit einem Auto verunfallte, und es somit in freier Wildbahn mindestens 16 Jahre alt wurde, sich wahrscheinlich auch erfolgreich fortpflanzte etc. pp., und ab welchem Alter es für alte Habichte im Freiland langsam kritisch wird. Hätten wir nicht erfahren, wenn einfach ein Jäger gekommen wäre, um den Flederwisch einzusammeln ^^.

    Grüße, Andreas

  5. #25

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    Hallo, Andreas,

    ich wollte grundsätzliches zu der Problematik äußern.

    Das Aufnehmen eines Kadavers zur Sicherung des Markierungsrings stellt keine ‚Aneignung’ im Sinne der Bestimmungen dar. Die Entsorgung (wie auch immer) wohl. Selbst das Verbringen des Kadavers zu einem Berechtigten kann, z.B. bei einer Verkehrskontrolle, enorme Probleme schaffen (die Polizei hört minütlich die ’intelligentesten’ Ausreden).

    Mein Ziel war Aufklärung, nicht Panikmache.
    Natürlich gilt auch immer: „wo kein Kläger, da kein Richter!“

    In diesem Sinne
    Weidm... ääh Gluckenheil!
    Sec.

  6. #26
    Avatar von hühnerandreas
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    Das Vieh erstmal liegenlassen bis der "Fall" durch die Instanzen ist und ein geeigneter Abholer bestimmt wird ?
    Wie lange hätte ich denn da warten sollen?

  7. #27
    Avatar von zw.lachs
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    hi.nicht lange bei sowas nachfragen kann ärger geben.such dir nen guten heizkessel und lass ihn wieder in die lüfte gehn.meistens haben die einen chip und du als hühnerhalter bist haupverdächtiger an seinem tod.
    sorry deutsche gesetze.kinderschänder frei und habichtfänger unter strafe.mfg

  8. #28
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    Na, das ist doch etwas zu schwarz gesehen...
    Wilde Habichte sind oft beringt, aber nie gechipt, das sind nur Falknervögel, und meist dann auch nur, wenn sie mal ins Ausland mussten, zB zur Schneehuhnbeize nach Schottland etc. ...

    Grüße, Andreas

  9. #29
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von Okina75 Beitrag anzeigen
    Na, das ist doch etwas zu schwarz gesehen...

    Grüße, Andreas
    Das sehe ich auch so!

    Besonders diese Bemerkung:

    Zitat:
    Zitat Zitat von zw.lachs Beitrag anzeigen
    ....sorry deutsche gesetze.kinderschänder frei und habichtfänger unter strafe.mfg
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



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