Andreas, Dein Rechtsempfinden ist nicht rechtsverbindlich- sorry nur weil Du das so siehst wird es nicht Gesetz. Meine Hühner sind rechtlich überall geschützt vor Hundeangriffen - sch...egal wo sie sind.
Es gibt kein Gesetz, dass ich meine Hühner nicht frei laufen lassen darf. Es gibt nur Gesetze, die besagen dass ich für ihre Schäden aufkommen muss. Dabei spielt es keine Rolle ob ich meine Aufsichtspflicht über die Hühner verletzt habe oder nicht. Ich muss zahlen.
Evtl. kann mir bei einem Unfall/Personenschaden eine Fahrlässigkeit angelastet werden, da ich meine Hühner wissentlich frei gelassen habe. Das hat aber zivilrechtlich (für den Schadenersatz) keine Relevanz - zahlen muss ich immer. Nur strafrechtlich kann ich evtl. dafür belangt werden wenn ich fahrlässig gehandelt habe und dadurch jemand verletzt wurde.
Richtet mein Hund - egal wo und wann - einen Schaden an, dann zahle ich. Ob der Nachbar sein Grundstück eingezäunt hat oder nicht, das Gartentor auf ist oder nicht - das ist völlig egal.
Wenn ich die Haustür sperrangelweit auflasse, darf trotzdem keiner mein Haus betreten und mein Zeug klauen. Einzig mit der Versicherung werde ich Ärger bekommen, die wird nicht bezahlen. Strafrechtlich wird der Dieb trotzdem belangt, wenn er erwischt wird und meinen Schaden muss er dann auch bezahlen.
Ob es dumm oder sonstwas ist, dass ich die Tür auflasse steht da nicht zur Debatte.
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