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Thema: Hilfe nach Hundeangriff

  1. #51
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Andreas, Dein Rechtsempfinden ist nicht rechtsverbindlich- sorry nur weil Du das so siehst wird es nicht Gesetz. Meine Hühner sind rechtlich überall geschützt vor Hundeangriffen - sch...egal wo sie sind.

    Es gibt kein Gesetz, dass ich meine Hühner nicht frei laufen lassen darf. Es gibt nur Gesetze, die besagen dass ich für ihre Schäden aufkommen muss. Dabei spielt es keine Rolle ob ich meine Aufsichtspflicht über die Hühner verletzt habe oder nicht. Ich muss zahlen.

    Evtl. kann mir bei einem Unfall/Personenschaden eine Fahrlässigkeit angelastet werden, da ich meine Hühner wissentlich frei gelassen habe. Das hat aber zivilrechtlich (für den Schadenersatz) keine Relevanz - zahlen muss ich immer. Nur strafrechtlich kann ich evtl. dafür belangt werden wenn ich fahrlässig gehandelt habe und dadurch jemand verletzt wurde.

    Richtet mein Hund - egal wo und wann - einen Schaden an, dann zahle ich. Ob der Nachbar sein Grundstück eingezäunt hat oder nicht, das Gartentor auf ist oder nicht - das ist völlig egal.

    Wenn ich die Haustür sperrangelweit auflasse, darf trotzdem keiner mein Haus betreten und mein Zeug klauen. Einzig mit der Versicherung werde ich Ärger bekommen, die wird nicht bezahlen. Strafrechtlich wird der Dieb trotzdem belangt, wenn er erwischt wird und meinen Schaden muss er dann auch bezahlen.

    Ob es dumm oder sonstwas ist, dass ich die Tür auflasse steht da nicht zur Debatte.
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  2. #52
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von Okina75 Beitrag anzeigen
    Und somit trifft nach meinem Verständnis beide haargenau die gleiche Schuld an der Sache, und beide hätten die jungen Pferde still zu halten!
    Das kann ja schon deshalb nicht stimmen, weil Hundehaltung viel strenger gesetzlich geregelt ist. Die Hundehalterin hat hier gleich mehrere Verstöße begangen. Und einen Schaden verursacht.
    Es gibt eben auch kein Landeshühnergesetz für gefährliche Hühner. Und es herrscht keine Stallpflicht.
    Was dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden angeht, kann ich dich schon verstehen. Darum geht es aber in der Rechtsprechung nicht. Es wird auch nur Recht gesprochen in deutschen Gerichten, von Gerechtigkeit ist da nicht die Rede.
    Und das Recht stellt eben in diesem Fall viel höhere Anforderungen an den Hundehalter wie an den Hühnerhalter.
    Geändert von zfranky (16.12.2018 um 02:10 Uhr) Grund: typo
    nach 20 Jahren endlich wieder Hühner, spontaner Bruteier-Kauf bei Ebay, geliefert in die Packstation, Oktober 2014 erste Naturbrut... ein bisschen Natur in der Stadt..
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  3. #53
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    PPS: Ich finde es wie gesagt auch blöde, weil ich bezüglich der Hühner auf dem Standpunkt stehe "Gleiches Recht für alle"- Katzen dürfen und sollen alles, obwohl kein bisschen weniger jederzeit kontroll- und aufsichtspflichtig wie jedes andere Haus- und Nutztier auch, aber nur ihnen wird die völlige Freiheit jederzeit und selbstverständlich zugestanden und von allen anderen ERWARTET, dass die das ebenso sehen. Das finde ich blöd, weil Hühner kein bisschen mehr oder weniger Schaden machen als Freigängerkatzen, insgesamt gesehen, aber die Sache ist eindeutig. Zu Ungunsten aller anderen Tiere außer eben Katzen.
    Und somit muss man zusehen, dass die eigenen Tiere/ Hühner da bleiben, wohin sie gehören, und sollte sich im gegenteiligen Fall nicht beschweren, wenn dann was passiert. Egal, ob da nun angeleinte, nicht angeleinte oder zwar angeleinte, aber losgerissene Hunde zu Schaden gingen.

    Würde meine unerlaubt frei laufenden Hunde ein Jäger abschießen, oder besser auf einem Landwirtschaftsweg ein dort unberechtigt entlang fahrender PKW platt fahren, wem wäre das wohl anzulasten? Mir, der ich meine Hunde unerlaubt frei laufen ließ, weil "Kuckt ja keiner". Oder dem PKW- Fahrer, der nach derselben Devise die Abkürzung nahm? Hm?
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  4. #54
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von Okina75 Beitrag anzeigen
    PPS: Ich finde es wie gesagt auch blöde, weil ich bezüglich der Hühner auf dem Standpunkt stehe "Gleiches Recht für alle"-
    Dein Standpunkt in allen Ehren.. er ist meilenweit von der aktuellen Gesetzeslage entfernt.
    Es hat schon Gründe, warum die Gesellschaft entschieden hat, Hunde wesentlich strenger zu reglementieren wie viele andere Tierarten. Hunde sind einfach eine nicht zu unterschätzende Gefahr.
    Das ist auch in anderen Bereichen so... du darfst z.B. als Fahrradfahrer mehr Alkohol trinken wie ein Autofahrer, wenn du noch am Strassenverkehr teilnehmen willst. und als Fußgänger sogar noch mehr. Das hat ebenfalls mit dem Gefahrenpotential zu tun.
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  5. #55
    Avatar von zottellotte
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    Das was Lisa schreibt ist es.

    Hundehalter haften für die von ihrem Hund verursachten Schäden, unabhängig von Emscherweg oder Eigenheim.
    Dass Hunde Hühner als Beute ansehen (können), ist völlig normal. Kommt es jedoch zu einem Schäden, haftet der Hundehalter. Egal ob grosser oder kleiner Hund.

    Paragraph 2 Absatz 1 Landeshundegesetz NRW:
    Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

    Ich gehe einfach Mal davon aus, dass die Pudelhalterin - und es ist hier tatsächlich egal ob kleiner oder grosser Pudel, weil Schadenshaftung trotzdem greift - emotional aufgewühlt war und mit ihrem grossen Mundwerk einfach ihre Tiere schützen wollte.
    Je nachdem, was man so erlebt, hängten einem als Hundehalter stets die Angst im Nacken, dass jemand dafür sorgen könnte, dass das Ordnungsamt Schnuffi als gefährlichen Hund einstufen könnte . Dies hat nämlich sowohl für Schnuffi Konsequenzen - Maulkorb und Leinenzwang - , als auch für den Geldbeutel des Halters - evtl eine um ein Mehrfaches höhere Hundesteuer pro Tier.

    Als gefährlichen koennen in NRW Hunde eingestuft werden, welcher nach Paragraph 3 Absatz 3 Satz 6 werden, welche gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beissen oder reissen.

    Vielleicht sind im Kopf der Hundehalterin allerlei böse Bilder abgelaufen und sie sieht mit ein paar Stunden Abstand den völlig selbstverständlichen Umstand ein, für die Schäden (Ersatz für totes Huhn, Begleichung TA Rechnung) aufzukommen.

    Ihr Verhalten vor Ort war eine glatte Sechs, aber einen Versuch, sich mit etwas Beruhigungszeit dazwischen so zu einigen, ist es wert.

    Wir leben heute leider in einer Welt wo jeder jeden verklagt.Warum nicht Mal schauen, ob noch Restbestände von Abstand vorhanden sind?

    Um Deine Hühner tut es mir sehr Leid.

  6. #56
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Der Jäger hat das Recht, Deinen Hund zu erschießen wenn er wildert. Das Recht Deinen Hund zu erschießen wenn er auf dem Weg läuft und nicht jagd hat er nicht. Rechtlich ganz klar.

    Der Autofahrer ist Dir schadenersatzpflichtig wenn er Deinen Hund überfährt. Jeder Autofahrer muss mit angemessener Geschwindigkeit fahren und sein Fahrzeug unter Kontrolle haben.
    Ob er dort fahren darf oder nicht ist unerheblich. Dafür interessiert sich nur das Ordnungsamt oder die Polizei und er kriegt evtl. eine Strafe für's unberechtigte Befahren von Feldwirtschaftswegen.
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  7. #57
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    Aha, na geil.
    Weil es nirgendwo so geregelt ist, darf ich meine Hühner laufen lassen wo und wie immer ich will. Passiert was durch sie, bin ich zwar dran, aber passiert denen was durch andere, ist das Recht auf meiner Seite, auch wenn meine Tiere da nichts zu suchen hatten. Abgesehen von eventuellen Ordnungsgeldern. Gut, dass wir das geklärt haben!
    Ebenso mit dem Autofahrer, mamma mia...

    Dann bestehen ja auch keine Einwände dagegen, dass ich meine Tiere auf meinem Grund verteidigen darf, wie ich es für angebracht halte, egal ob der Angreifer 100 oder 500 € kostet und das getötete Huhn nur 10, denn sie sind überall und immer vor Hundebissen geschützt. Darauf werde ich mich dann bei Gelegenheit berufen. War zwar bislang erst einmal der Fall, dass ich einen jagenden Hund und auch einen indirekten Todesfall dadurch hier hatte (neben im Lauf der Jahre so ca. vier bis sechs, die sich selber Gassi führten...), und den Köter natürlich nicht erwischte oder kannte/ zuordnen konnte, aber danke. Den Hund einkassieren und erst wieder rauszurücken, wenn die Ordnungsinstanzen vor Ort sind, oder in irgendein Tierheim zu fahren, wo der womöglich wertvolle Rüde dann erstmal kastriert wird, wenn er zwar gechipt, aber nicht registriert und somit nicht so schnell zuzuordnen ist, ist also drin. Auch eine Strafe dafür, seinen Hund unbeaufsichtigt machen zu lassen ^^!
    Geändert von Okina75 (16.12.2018 um 02:32 Uhr)
    Habe gerade 1000 Kalorien verbrannt- Pizza im Ofen vergessen...

  8. #58
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von Okina75 Beitrag anzeigen
    Dann bestehen ja auch keine Einwände dagegen, dass ich meine Tiere auf meinem Grund verteidigen darf, wie ich es für angebracht halte, egal ob der Angreifer 100 oder 500 € kostet und das getötete Huhn nur 10, denn sie sind überall und immer vor Hundebissen geschützt.
    Nee, wohl kaum..
    Es gibt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
    Sonst machst du dich strafbar.
    nach 20 Jahren endlich wieder Hühner, spontaner Bruteier-Kauf bei Ebay, geliefert in die Packstation, Oktober 2014 erste Naturbrut... ein bisschen Natur in der Stadt..
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  9. #59
    Avatar von zottellotte
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    Okina, auch wenn Du noch so tobst, Gesetz ist Gesetz

  10. #60
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von Okina75 Beitrag anzeigen

    Wenn Du da juristisch einwandfrei und unwiderlegbar bewandert bist ok,
    Ja.


    Zitat Zitat von Okina75 Beitrag anzeigen


    das ist [ebenso]meine laienhafte Sichtweise der Dinge
    Deswegen gibt's ja Aufklärung. Du vermischt immer noch sehr wild Äpfel mit Birnen.
    Geändert von Galla (16.12.2018 um 04:51 Uhr)

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