Der Skandal besteht vor allem darin, dass ein völlig überfordertes Bundesamt (wenn der Grund nicht noch schlimmer ist), die beratenen Ministerien mit unbewiesenen Thesen, denen auch von allen anderen Wissenschaftlern vehement widersprochen wurde, zu völlig überzogenen Verordnungen verleitet hat, die dem im Grundgesetz verankerten Tierschutz derart entgegen stehen, dass man (in Anlehnung an de Mauerschützenprozesse) eigentlich widerklagen müsste.
Dies ist aber aus der Ungleichheit der Waffen völlig undenkbar. (wer 3 Huehner im Garten hält, kann sich so einen Prozess nicht leisten)
Ich warte noch auf den ersten Kläger, der einen der braven "Aufstaller" vor Gericht zitiert.
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