@alle: danke erst mal für die versuche einen gesetzestext dazu zu finden. offensichtlich kann man daraus schließen, dass in keiner verordnung, keiner durchführungsbstimmung und in keinem gesetzt auch nur im entferntesten steht dass geflügelmist (wenige) kadaver(teile) enthalten darf. und es steht auch nirgendwo, dass keine kadaverteile enthalten sein dürfen.
dass in einschlägigen presseartikeln zu lesen ist, dass es in der praxis immer wieder vorkommt, bedeutet aber nicht, dass es gesetzlich irgendwo verankert ist.
zumindest weiß ich nun, dass ich diesen teil meines brieftextes nochmal umstricken muss.
danke für eure mühe.
@putin: darf ich die letzten 2 fotos von dir auch noch mit in den brief einarbeiten? dass dein name außen vor bleibt ist klar.
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