Hier mal die Mitglieder von Vorstand und Verwaltungsrat der Niedersächsischen Tierseuchenkasse:
https://www.ndstsk.de/index.php?bereich=6&topic_id=166
und hier die Angaben zu den Geschäftsführern:
https://www.ndstsk.de/index.php?bereich=6&topic_id=166
Es wäre möglicherweise aufschlußreich, sich mit den sonstigen Tätigkeitsfeldern der o.a. Personen zu befassen.
Desweiteren scheint es mir sinnvoll, die Jahresberichte der Tierseuchenkassen der jeweiligen Bundesländer mal genauer in Augenschein zu nehmen, hier insbesondere bezügl. Geflügelwirtschaft an welche Unternehmen genau in welcher Höhe aufgrund welcher Umstände (auch Tierart!) erstattet wurde - und seit wann das schon so geht.
Gemäß § 10.1 der Hauptsatzung hat die Tierseuchenkasse jährlich einen Haushaltsplan aufzustellen, hier ist besonders § 10. 3 interessant:
Wir als Zwangsmitglieder einer Solidargemeinschaft sollten die Möglichkeit zur Überprüfung haben, ob diese Auszahlungen (und zwar jede Einzelne!) korrekt und entsprechend der Satzung erfolgt sind oder eben nicht.
Sollte es da evtl. zu Ungereimtheiten kommen, z.B. Auszahlungen trotz nicht ausreichend erfolgter Nachweise der behaupteten Entschädigungs-Ursachen etc., könnte ggf. gegen die Geschäftsführung der "Verdacht der Untreue gegen die Solidargemeinschaft" geäussert werden.
Jahresberichte 2012-2015 (Niedersachsen): https://www.ndstsk.de/index.php?bereich=6&topic_id=835
Das kann ich allerdings nicht alles allein durchlesen.
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