Hy!
Zwei Sachen:
a) Warnehof, guter Brief.
Aber (nicht böse sein!) mit nicht so wenigen Rechtschreib- und Grammatikscharten. Ist ja an sich nix schlimmes, ich bin auch kein Mathe- oder Physikgenie, nur glaube ich, sollten Briefe an "Würdenträger" doch relativ einwandfrei sein, weil ich mir sonst vorstellen könnte, dass die Herrschaften sich dann sarkastisch denken "Soll erstmal schreiben lernen, bevor er große Reden schwingt..."- wie provieh schon im Bereich der Klagen sagte, da sollte alles genauestens formuliert sein.
Wie gesagt gar nicht böse gemeint, dennoch würde ich mich hiermit denn aber gerne als Lektor zur Verfügung stellen, der eventuelle Brieftexte erstmal durchkuckt, bevor sie rausgehen.
Deutsch war neben Bio immer mein bestes Fach in der Schule, und wie man meinen Beiträgen vllt. ein bisschen ansieht, habe ich relativ Ahnung vom Schreiben. Habe zwar bis auf rudimentärstes keine Ahnung, wie die ganzen grammatikalischen Dinger heißen und was sie bedeuten, Plusquamdingsbums und wie sie alle heißen- sind alles böhmische Dörfer für mich-, ansonsten beherrsche ich die Sache aber quasi fast instinktiv, und würde mich wie gesagt im Bedarfsfalle gerne als "Brief- Lektor" zur Verfügung stellen wollen.
Damit alles Hand und Fuß hat und hoffentlich auf den gebotenen Ernst bei den Empfängern trifft.
b) Wie sieht es eigentlich aus?
Es scheint ja nun quasi das zwar nur subversiv vermittelte, aber klare Ziel der bundesdeutschen Legislative zu sein, die Stallhaltung zur Regelhaltung zu machen- nicht nur für den Erzeuger, sondern auch für den kleinen Privatmann...
Es fällt nicht schwer, sich dieses Ziel bei dem aktuellen Tun auch vorzustellen, im Zweifelsfalle wird eine Stallpflicht wegen des "latent im Wildvogel verbreiteten Virus" einfach nicht mehr aufgehoben, und das Ziel ist erreicht...
Nun aber ist die kleinbäuerliche, heute hobbymäßige Geflügelhaltung kleiner eigener Truppen/ Herden ja ein seit Jahrtausenden, hierzulande immerhin viele Jahrhunderte lang, gelebter Brauch und mithin ein althergebrachtes Recht und Kulturgut...
Und da habe ich mich gefragt, ob man im Rahmen der Brauchtumspflege bzw. des Erhaltens alter Kulturgüter (die heute ohnehin quasi zu 90 % oder mehr ausgestorben ist/ sind) nicht einfach mal juristisch abklopfen könnte, ob man die Freilandhaltung zumindest kleiner Geflügelbestände unter 1000 Tieren nicht rechtlich einwandfrei und unanfechtbar als Erhaltung/ Pflege alten Kulturguts oder dergleichen absichern könnte?
Hier in unserem Eck sind vom alten Kulturgut quasi nur noch der Martinszug und das Maibaumstellen/ Maifeuer erhalten geblieben. Der Martinszug hat immerhin soviel Lobby, dass dafür ordentlich Polizei und Feuerwehr aufgefahren und zumindest kurzfristig der Verkehr entlang des Zuges lahmgelegt wird. Scheint also einige kulturelle Bedeutung zu haben, sonst würde man sich die Kosten und den Aufwand nicht antun, bzw. die Verkerhrsbehinderungen hinnehmen...
Und warum soll das dann nicht auf für ebenfalls jahrhunderte- bzw. jahrtausendealte Traditionen wie die "kleinbürgerliche" Geflügelhaltung kleinerer Bestände gelten können? Zumal der öffentlichen Hand dadurch keinerlei Verluste, finanzielle Aufwände oder irgendwelche Hindernisse entstehen würden.
Warum kann nicht auch die kleine Geflügelhaltung als uralt hergebrachtes Kulturgut erhalten und (fast) ungehindert "ausgeübt" werden, und somit dem kleinen Halter weiterhin eine artgerechte Haltung seiner Tiere ermöglicht bleiben?
Fragt sich,
Andreas
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