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Thema: Voliere, genehmigungsfrei !?

  1. #21
    Avatar von SuseL
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    Zitat Zitat von kniende Backmischung Beitrag anzeigen
    Dann würde ich den Ball flach halten und versuchen, aus Vorhandenem das Beste zu machen.
    Dann sehe ich das genauso!
    Gruß Susanne

  2. #22
    Avatar von Sandmann68
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    Benny, eine Frage wg. des Begriffs "Acker":
    Wenn ich Acker höre, denke ich an eine landwirtschaftliche Fläche. Und Äcker gehören im allgemeinen Landwirten und dürften in erster Linie nur an Landwirte weitergegeben werden.
    Nun habe ich aber herausgelesen, dass das Grundstück Dir gehört, also kann es eigentlich kein Acker sein, oder?
    WENN es doch einer wäre, kennst Du keinen Landwirt, der das Teil pachten würde? DER dürfte dann nämlich was bauen.

    Nebenerwerbslandwirtschaft anmelden ist schwierig; wir halten Pferde (und züchten auch) und was ich schon alles versucht habe, geht auf keine Kuhhaut. Alleine Auskünfte darüber zu kriegen, kommt dem Versuch nahe, einer Kuh das Fliegen beizubringen.
    Wir dürfen nämlich in der freien Landschaft noch nicht mal einen Unterstand gegen Regen und Sonne bauen, wenn keine Bäume vorhanden sind, obwohl wir nach dem Tierschutzgesetz dazu verpflichtet sind.
    Und wie es oben schon hieß, die BG-Beiträge sind auch nicht gerade günstig.
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  3. #23

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    Heute auf dem Amt gewesen. Und die sagten auch, dass alleine schon das Einzäunen nicht erlaubt wäre. Aber sie meinten auch, wenn ich das mit den "Nachbarn" abkläre" kümmerts keinen, sie müssten erst aktiv werden, wenn sich jemand beschwert. Insofern werd ich das wohl riskieren bzw erstmal mit meinen Nachbarn reden.

    @Sandmann, ja es ist schon quasi "ackerland", früher war da das Rebrecht drauf, dass wurde dann aber verkauft. Meinem Opa gehört das Grundstück (kein Landwirt) und er hat das Grundstück schon viele Jahre (40ca.).

  4. #24

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    Das mit dem pachten lassen von einem Landwirt klingt garnichtmal so schlecht, werde darüber nachdenken. Habe ansich auch gute Beziehungen dafür.

  5. #25
    Avatar von Sandmann68
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    Erkundige Dich mal und versuch's. DER darf nämlich im Außenbereich bauen.

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  6. #26
    Avatar von SuseL
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    Zitat Zitat von Sandmann68 Beitrag anzeigen
    Und Äcker gehören im allgemeinen Landwirten und dürften in erster Linie nur an Landwirte weitergegeben werden.
    Das stimmt nicht. Jeder Landwirt kann seinen Hof aufgeben und/oder seinen Besitz verkaufen und vererben, an wen er will.


    Zitat Zitat von Sandmann68 Beitrag anzeigen
    kennst Du keinen Landwirt, der das Teil pachten würde? DER dürfte dann nämlich was bauen.
    Auch das stimmt nicht. Der Landwirt darf was bauen, was seinem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Wenn der Landwirt nun irgendwo auf einem gepachtete Stück Land einen Stall oder eine Voliere für 20 Hühner baut und die nicht mal selbst nutzt, kann er nicht nachweisen, dass das dauerhaft einen nennenswerten Ertrag bringt. Somit dient die Hühnerhaltung nicht seinem Betrieb und daher darf der Pächter es dann auch nicht.

    Mal so zur Orientierung, wann Hühnerhaltung lohneswert sein kann. Wir hatten mal einen Fall, bei dem jemand um 5000 Hühner halten wollte und noch aus einer Fläche mit Bäumen Gewinn erzielen wollte. Die Landwirtschaftkammer hat das alles geprüft und für nicht wirtschaftlich sinnvoll befunden.

    Zitat Zitat von Sandmann68 Beitrag anzeigen
    Wir dürfen nämlich in der freien Landschaft noch nicht mal einen Unterstand gegen Regen und Sonne bauen, wenn keine Bäume vorhanden sind, obwohl wir nach dem Tierschutzgesetz dazu verpflichtet sind.
    Genauso ist das. Da beissen sich die Gesetze.
    Gruß Susanne

  7. #27
    Avatar von Sandmann68
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    Landwirtschaftliche Flächen sind in erster Linie Landwirten anzubieten. Erst wenn hier kein Käufer gefunden wird, kann das Grundstück anderweitig abgeboten werden. Deshalb ist es hier so schwierig, geeignete Flächen zu erwerben.
    Dass auch hier Gewinnabsicht nachgewiesen werden muss, ist mir neu bzw. wusste ich nicht.
    Hier wurde das hin und wieder so praktiziert und wurde nicht beanstandet. Ist das generell so oder von Bundesland zu Bundesland verschieden?

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  8. #28
    Avatar von Sandmann68
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    So, nun noch mal vom PC aus, dann kann ich besser Texte einfügen.

    Zitat Zitat von SuseL Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht. Jeder Landwirt kann seinen Hof aufgeben und/oder seinen Besitz verkaufen und vererben, an wen er will.
    Wie gestern schon, muss ich Dir hier widersprechen.

    Das hier sagt das Gesetz über Veräußerungen von landwirtschaftlichen Flächen (Quelle: http://www.anwaltskanzlei-scholtz.de...2011-02-18.htm):
    "Die Veräußerung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks ist nicht beliebig möglich, sondern muss behördlich genehmigt werden; die Einzelheiten regelt das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG). Hintergrund hierfür ist, dass Grund und Boden in der Land- und Forstwirtschaft der maßgebende Produktionsfaktor ist, aber nicht in unbeschränktem Umfang zur Verfügung steht. Deshalb soll der vorhandene landwirtschaftliche Grundbesitz in erster Linie den Landwirten zugute kommen und einer Verringerung landwirtschaftlicher Flächen entgegengewirkt werden.
    Dies bedeutet nun nicht, dass ein Flächenerwerb durch Nichtlandwirte überhaupt nicht möglich ist, doch sieht das GrdstVG eben eine Genehmigung vor. Sie darf versagt werden, wenn die Veräußerung zu einer „ungesunden Verteilung“ von Grund und Boden führen würde. Eine ungesunde Bodenverteilung liegt in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt (das wäre auch ein „Hobbylandwirt“, der Landwirtschaft nicht als Haupterwerb betreibt) veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und ein Erwerbsinteresse zu den Bedingungen des nicht genehmigten Kaufvertrags anmeldet."
    Meine halbe Familie arbeitet beim Notar, deshalb war mir das geläufig.

    Aber mehr schreib ich nicht mehr zu diesem Thema, sonst sind wir zu sehr OT (obwohl die Rechtslage schon für Hobbytierhalter mehr als interessant ist).
    Geändert von Sandmann68 (05.03.2015 um 06:50 Uhr)
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  9. #29
    Avatar von kniende Backmischung
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    Aber der Landwirt dürfte das Grundstück einzäunen, wenn er es als Weide nutzen wollte.
    Das wär doch schon mal was.

    LG Silvia
    Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
    Die im Irrtum verharren, das sind die Narren.
    F. Rückert
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  10. #30
    Avatar von Stefanie
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    Zitat Zitat von Benny14 Beitrag anzeigen
    Heute auf dem Amt gewesen. Und die sagten auch, dass alleine schon das Einzäunen nicht erlaubt wäre. Aber sie meinten auch, wenn ich das mit den "Nachbarn" abkläre" kümmerts keinen, sie müssten erst aktiv werden, wenn sich jemand beschwert.
    Diese Auskunft find' ich interessant. Ist das tatsächlich so, dass die sich erst kümmern müssen, wenn sich jemand beschwert? Und wenn sich niemand beschwert, unternehmen auch sie nichts? Ist das die Regel/gängige Praxis, in jedem Bundesland? Susanne, wie sind denn da deine Erfahrungswerte?

    Vorstellen könnte ich's mir schon, denn wie in allen öffentlichen Nehörden herrscht ja auch hier eher Personalmangel. Die werden eher keinen Mitarbeiter nur dafür herumschicken, um nach Zäunen und Buden in der Landschaft zu suchen .......... Oder täusch' ich mich ...?
    Herzlichst, Stefanie
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    Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren

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