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Thema: Aufstallpflicht jetzt in ganz Deutschland?

  1. #321
    Avatar von Rainer69
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    Hallo Kirstin,

    Zitat Zitat von Tanny Beitrag anzeigen
    ...
    Ich habe jedenfalls einen ANtrag bis auf das Anschreiben (das muss ich ja auf die Situation "wenn" abstimmen) fertig bereit liegen, so dass im Falle "wenn" ein Knopfdruck genügt und der Antrag raus ist.
    ...
    LG
    Kirstin
    Wäre dein Antrag geeignet, ihn hier als Muster zur Verfügung zu stellen?
    Und würdest du das tun?
    Es würde sicher vielen helfen.

    In einem relativ einheitlichen Text würde ich auch noch einen weiteren Vorteil sehen:
    Die Behörden würden immer wieder mit "derselben" Situation konfrontiert.
    Wenn nun viele Ausnahmen beantragt würden, könnten die evtl. auch auf die Idee kommen, die Ausnahmeregelung gleich in der Allgemeinverfügung zu berücksichtigen, und somit verfügen, das private Haltungen ausgenommen sind, (wenn sie nachfolgende Bedingungen erfüllen).

    Dann hätten wir das schwedische Modell: Gewerbliche müssen aufstallen, private nicht, wenn sie die Randbedingungen akzeptieren und einhalten.

    viele Grüße
    Rainer

    Wenn du das nicht möchtest, würde ich das auch verstehen.

  2. #322

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    Das, Rainer, halte ich für einen guten Ansatz !


  3. #323
    Exilschwäbin Avatar von Gwenhwyfar
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    Ich hatte auch schon überlegt, mit Bildern meiner aufgestellten Tiere an die Presse zu gehen. Dummerweise würden die meisten Leute denken, wie gut es denen doch geht. Mit frischem Stroh, viel Licht und deutlich mehr Platz als die Tiere in der Massentierhaltung haben, von denen man sonst Bilder in den Medien findet.

  4. #324
    Avatar von Sprotte
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    Könnten wir nicht so eine Art Online-petition machen? Also einen Musterantrag, den wir dann alle unterschreiben? Wenn genügend Unterschriften zusammenkommen, dann tauchen die vielleicht auch nicht bei jedem persönlich auf, um zu kontrollieren.
    LG Claudia
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  5. #325
    Avatar von SuseL
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    Ich weiß nicht, ob es gut ist einen Mustertext zu nehmen.


    In der Geflügeltextverordnung steht, dass die Behörde bei der Anordnung der Aufstallung eine Risikobewertung berücksichtigt, die die örtlichen Gegebenheiten, u.a. die Nähe zu einem Gewässer und das Vorkommen von Wildvögeln (das sind im wesentlichen nur alle Arten von Hühner-, Wasser-, Wat-, Greifvögeln und Eulen) berücksichtigt (§ 13 Abs. 1 und 2).

    Jeder, der eine Ausnahme von der Aufstallung beantragt, muss also erläutern dass er nicht in der Nähe eines Gewässers wohnt und bei ihm keine der oben genannten Wildvögel zu erwarten sind.


    Weiter steht in der Geflügelpestverordnung, dass nur eine Ausnahme von der Aufstallung erteilt werden kann "wenn eine Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist" (§ 13m Abs. 3, Nr. 1). Zu dem Passus hatte ich ein Urteil von 2006 in einer Rechtsdatenbank gefunden. Dort war dem Kläger gesagt worden, er habe direkt hinter dem Haus eine Rasenfläche, auf der er bequem einen temporären Unterstand schaffen könne.


    Beim Antrag einer Ausnahmegenehmigung muss man also genau auf die jeweilige Situation auf dem eigenen Grundstück und in der Umgebung eingehen. Die ist bei den meisten hier nicht vergleichbar.

    In der Geflügelpestverordnung, auch im § 13, in dem die Aufstallung behandelt ist, steht noch viel mehr drin. Ich glaube, es bleibt uns allen nicht anderes über, als diese Verordnung sehr genau zu kennen, um gut argumentieren zu können.

    Besonders wichtig ist auch der § 1 mit den Begriffsbestimmungen. Hier ganz wichtig Abs. 2, Nr. 7, in dem erläutet ist, was Wildvögel sind: "ein freilebender Vogel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige und Schreitvögel". Das sind alles Vögel, die in Wasser- oder Feuchtgebieten leben und die Greifvögel und Eulen, die die ersten Arten fressen könnten. Wer hat die schon in seinem Hühnergarten? Die wenigsten.

    Wenn z.B. bei der Besichtigung eines Unterstands mit Überdachung und Netzen an den Seiten ein Behördenmitarbeiter sagt, das Netz sei zu grobmaschig, weil dort noch Wildvögel durch kommen und er damit die Singvögel meint (wie viele hier auch), kann man z.B. sehr einfach gegen halten, dass die nach der Geflügelpestverordnung ja auch rein dürfen. Man kann die Spatzenpopulation von ganz Deutschland mit füttern. Das sind keine Wildvögel im Sinn der Geflügelpestverordnung. Die Wildvögel im Sinn der Geflügelpestverordnung sind fast alle größer, als Spatzen. Wenn nicht, sind sie so selten, dass sie in normalen Gärten nicht zu erwarten sind.
    Geändert von SuseL (06.12.2014 um 08:47 Uhr)
    Gruß Susanne

  6. #326
    Avatar von Tanny
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    @ Nicolina
    was in den Zeitungen steht solange es nicht als "amtliche Bekanntnachung" gekennzeichnet ist, ist letztendlich nicht relevant.
    Es gilt immer nur das, was offiziell von den Behörden rausgegeben wird.

    In SH hat das Landwirtschaftsministerium eine klare Richtlinie erlassen und die "individuell vor Ort" angepasste Umsetzung den Kreisveterinärämtern übertragen.

    Im Kreis Pinneberg wurde für den Kreis Pinneberg das entschieden, was Du auf der Pinneberger Seite findest.
    Im Kreis Steinburg steht die für den Kreis gültige Anordnung hier:

    https://www.steinburg.de/132_9695.htm

    Die Anordnung vom 4.12. ist dort zur Zeit gültig.

    Alles, was Du in öffentlichen Medien bzgl. der Anordnungen in SH oder in den einzelnen Kreisen konträr zu den Inhalten der jeweils gültigen (letzten) "Bekanntmachung" liest, hat keine Relevanz.

    @ Rainer
    bzgl. des Ausnahmeantrags stimme ich Susanne zu.
    Ich glaube nicht, dass ein "Standardformular" hier erfolgversprechend wäre.
    Ganz im Gegenteil: so, wie ein standardisierter Antrag 1000 fach einginge, würde er auch standardisiert 1000 fach abgelehnt.

    Entscheider sind letztendlich ja einzelne Menschen (die Amtsveterinäre), die Du mit Deiner ganz individuellen Situation und Argumentation davon überzeugen musst, dass eine Ausnahmegenehmigung unterstützt werden kann, ohne, dass der Amtsvet mit hoher Wahrscheinlichkeit als der Buhmann morgen in der Presse steht.

    Abgesehen davon habe ich meinen Text ganz individuell auf meine Tiere und meine Situation hier vor Ort formuliert.
    Das würde so bei niemandem anders passen.
    Es ist ein sehr "persönlicher" Text und keine allgemeine Argumentation, die man z.B. in eine Petition schreiben würde.

    Womit ich beim letzten bin:
    Deinem nochmaligen Versuch, die Petition in dem anderen Thread endlich in Gange zu bringen.
    Wie Du dort gemerkt hast, hast Du wieder mal keine produktiven Reaktionen sondern weiterhin relativen Stillstand.
    Mein Vorschlag wäre (weil es sonst nie etwas wird), nimm den Text, so, wie er jetzt ausgearbeitet ist, setze ihn als Petition hier ein:

    https://epetitionen.bundestag.de/epe...cht/mz.nc.html

    und veröffentliche hier den Link. Dann kann jeder unterschreiben, teilen, verbreiten oder es lassen.
    Andernfalls wird das hier noch in einem Jahr "diskutiert" und zerredet.

    LG
    Kirstin

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  7. #327
    Avatar von Wontolla
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    Zitat Zitat von Rainer69 Beitrag anzeigen
    Dann hätten wir das schwedische Modell: Gewerbliche müssen aufstallen, private nicht, wenn sie die Randbedingungen akzeptieren und einhalten.

    Das geht hier ja schon mal gar nicht! In Schweden ist es den ganzen Tag dunkel und die Hühner bleiben im Stall.

    Ausserdem gibt es in Schweden ausser Eulen keine Wildvögel, weil die anderen im Dunkeln kein Futter finden.
    Eulen gibt es auch nicht, weil in Schweden viel Schnee fällt und die Nahrung der Eulen versteckt.

    Wilde Wasservögel gibt es in Schweden im Binnenland auch nicht, weil die Seen zugefroren sind oder das bald werden.

    Also macht in Schweden private Aufstallung keinen Sinn. Bei den gewerblichen auch nur, weil die Vogelgrippe eben doch nicht von Wildvögeln eingeschleppt wird. Da macht das der globale Handel.
    L. G.
    Wontolla

  8. #328
    Avatar von Tanny
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    Hallo Wontolla,

    ...das liest sich ja sehr schlüssig, was Du da als Begründung vorbringst

    Kannst Du mir das jetzt auch noch mal für Belgien (immerhin sitzt da sogar die EU) erklären?
    Dort greifen Deine schwedischen Argumente ja nicht wirklich, oder?

    http://deredactie.be/cm/vrtnieuws.de...hten/1.2155678

    LG
    Kirstin

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  9. #329
    Avatar von Wontolla
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    Belgien wäre das bessere Beispiel gewesen.
    Dort müssen jetzt die aufstallen, die das kaum betrifft, weil sie ohnehin Stallhaltung bevorzugen.
    Gut ist, dass die privaten Halter auch aufstallen dürfen wenn sie wollen. Aber sie müssen nicht.
    L. G.
    Wontolla

  10. #330

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    31....
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    Naja , das ist jetzt so weils Winter ist aber im Sommer ist es in Schweden verdammt lange hell und die Hühner auch viel draussen.......dann wäre das Gesetzt dort immer noch das gleiche.

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