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Thema: Wo finde ich die Verordnung??

  1. #1

    Registriert seit
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    Wo finde ich die Verordnung??

    Hallo, kann mir einen nen Link geben wo ich die neue und aktuelle Verordnung lesen kann? Und kann mir vielleicht einer sagen ob es stimmt das es reicht wenn ich meinen Auslauf nach oben und zur Seite mit nem engmaschigen Netz überziehe? Hab das gestern in der Zeitung gelesen das das reichen würde.

  2. #2
    Avatar von Hamster
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    Hier:

    http://www.huehner-info.de/huefo/thr...?threadid=6852

    Offiziell im Netz habe ich sie auch noch nicht gefunden. Die für eine neue Stallpflicht vom Vet.amt angekündigte schriftliche Nachricht ist (noch ?) nicht da.
    Ich glaube, das macht Seehofer jetzt im Alleingang, er befiehlt und alles hat zu gehorchen, und da wir für ihn sowieso nur sekundär vorhanden sind, ist es auch nicht notwendig, uns irgendwelche Informationen zukommen zu lassen.
    0,4 Holländische Zwerge, 1,4 Zwerg-Orloff, 1,0 Holländer-Bantam-Mixe

  3. #3

  4. #4

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    Hallo,
    ich denke diesesmal geht´s etwas härter zur Sache.

    Bereits gestern habe ich die neue Verordnung bei unserer Jahreshauptversammlung gelesen. Zugeschickt wurde sie dem Verein vom Kreisveterinär, verbunden mit der Aufforderung, sämtliche Verstösse sofort an ihn zu melden.

    Grüße Peter

  5. #5
    Avatar von maja
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    Hallo zusammen

    Ich bin neu hier und hoffe es ist ok meine Fragen hier anzuhängen und dafür keinen neuen Thread zu eröffnen.


    Irgendwie werde ich aus den Paragraphentexten nicht schlau, reicht ein engmaschiges Netz über einem Auslauf oder nicht?
    Wenn sich die Stallpflicht jetzt regelmäßig wiederholt, kann ich meine Tiere nicht länger halten, falls so ein Auslauf nicht möglich ist.

    Und ich habe hier beim Stöbern etwas von einer Meldepflicht über Kleinstbestände gelesen, ist das bundesweit so? Das ist mir völlig neu und beunruhigt mich sehr. Habe ich da was wesentliches verpasst? Was erwartet mich, wenn ich meine 5 Hennen plus Hahn verspätet nachmelde?

    LG maja

  6. #6
    Avatar von grünschnabel
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    Seit 2003 gibt es bereits die Meldepflicht für Geflügel. Da in der Viehverkehrsverordnung aber so schön vom Betrieb gesprochen wird, der unabhängig von der Größe des Bestandes anzumelden ist, fühlen sich viele nicht angesprochen, man hat ja keinen Betrieb.

    Die Meldung solltest Du schnellstens nachholen, da es Bußgelder geben kann, vielleicht hast Du ja erst neuerdings Hühner , dann kannst Du auch vorher keine Meldung gemacht haben.

    Volierenhaltung ist möglich, wenn der Stall zu klein ist, die Ausläufe sind durch eine überstehende, nach oben dichte Abdeckung und vogelsichere Seitenbegrenzungen gegen Wildvögel zu sichern. Es müssen oben Planen sein, oder ein Dach etc., nicht Netze, die Seiten so dichtmaschig, das Wildvögel nicht hindurch können.

    Diese Haltung ist meldepflichtig beim Vet-Amt und der TA kommt dann zur Untersuchung.

  7. #7
    Avatar von Daniel_S.
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    84
    Hallo maja,

    da hast du anscheinend wirklich etwas verpasst.

    In ganz Deutschland musst du dein Geflügel bei der zuständigen Tierseuchenkasse anmelden. Und nicht nur Hühner sondern auch Truthühner, Puten, Enten, Gänse, Emus und Strausse. Zudem sind auch Schafe, Ziegen, Pferde,Rinder und Schweine dort zu melden.
    Sogar Fische, wenn du ein Zuchtteich hast und damit handelst.

    Gruss Daniel
    Hilfe....ich bin über 30...

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