Bin geschockt wenn ich die Vorgehensweise von "Tierärzten" in diesem Fall lese, bäh pfui Deibel, wie können die morgens noch in den Spiegel schauen
LG Hühnerhuhn
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Bin geschockt wenn ich die Vorgehensweise von "Tierärzten" in diesem Fall lese, bäh pfui Deibel, wie können die morgens noch in den Spiegel schauen
LG Hühnerhuhn
Da studiert man jahrelang wie man Tieren hilft und dann "darfst" du bei solchen Aktionen mitmachen.....
Wenn kein öffentliches Interesse bestünde, wären die Nachrichten nicht mit der Vogelgrippe durchseucht. Stimmts oder hab ich recht?Zitat:
Davon abgesehen finde ich durchaus, dass es sich bei einem solchen Einsatz wie jetzt bei Familie Müller durchaus um ein zeitgeschichtliches Ereignis handelt, an dem ein öffentliches Interesse besteht.
Naja, niemand ist gezwungen, gegen Ethik und Moral zu handeln. Man kann sich auch weigern.
Nur, weil es "Gesetz" ist, heisst es nicht, dass es okay ist, es zu machen.
Sonst würden heute keine Schreiberlinge und Aufseher aus den KZ s (zu Recht) verurteilt.
Abgesehen davon; wenn es sogar die AMtsvets selber waren, dann ist das noch verwerflicher.
Die AMtsvet hätte bei dem Befund die Möglichkeit gehabt, anders zu entscheiden. Sie hätte die Familie drauf hinweisen können, dass sie um AUssetzung ersuchen , die Tiere sattdessen unter Beobachtung stellen (siehe Zoos) wegen seltener Rassen etc. beantragen können. Dann wären praktisch mindestens alle Zuchttiere verschont geblieben.
Mir kann keiner erzählen, dass die Amtsvet da nicht hätte anders handeln können. Hier WOLLTE "jemand zeigen, was er kann" :(
Irgendwer muss der Märkischen Online Zeitung aber erzählt haben die Tiere wären vergast worden:http://www.moz.de/nachrichten/brande...g/0/1/1534886/
@Galla: Ist das nicht wenigstens eine Dienstaufsichtsbeschwerde wert?Zitat:
Zum Thema Beweisfotos bzw. Beweisvideos:
Beweisfotos und Videos durften nicht gemacht werden und es wurde gedroht, sollten doch Bilder oder Videos gemacht werden, würde man die Handys einsammeln.
DAS ist ja wohl ein unglaublicher Vorgang und da gehört sofort Strafanzeige gestellt.
Wenn Aufnahmen verboten sind und nicht heimlich gemacht werden können, empfiehlt es sich, ein Genaus Protokoll zu schreiben, damit man vor Gericht den Ablauf wasserdicht wiedergeben kann..
Aber sowas darf nicht sein und gehört, wenn doch passiert, bestraft.
Öffentliches Interesse ist -juristisch gesehen- jetzt nicht gleichbedeutend mit " das ist aber interessant; es kommt in den Nachrichten".
Interesse liegt vor, wenn in diesem Fall die Allgemeinheit betroffen ist und das muss unbedingt gesetzlich geregelt/bewertet werden. Oder wenn die Rechtsordnung verteidigt/bestärkt werden muss.
Hier ist ja alles geregelt (Geflügelpest-Verordnung) und es betrifft nicht jeden.
Zudem passierte -juristisch gesehen- auch nichts Unrechtes.