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Susanne
2005 war es so, dass ich beprobt wurde (aufgrund einer genehmigten Ausnahmegenehmigung). Da zahlte die Beprobung die Tierseuchenkasse und das, obwohl ich ja aufgrund meiner Tieranzahl von unter 50 (baden-württembergische Regelung) gar kein Mitgliedsbeitrag bezahle. Ich lese hier noch nicht raus, dass das zukünftig anders sein soll. Aber unabhängig davon ist das gar nicht so teuer, ich lasse ja öfters mal Proben untersuchen und die machen Vogelgrippe routinemäßig fast immer mit. Kostet nicht viel, auf alle Fälle keine 500 Euro. Ich finde es auch nicht gut, wie das alles geregelt ist, aber die Kosten sind hier zweitrangig. Man kann halt leider nicht mehr sagen, dass das zu 100 % ein Problem der Massentierhaltung ist und wenn ich es hier um die Ecke hätte- ich würde freiwillig aufstallen und Biosicherungsmaßnahmen ergreifen. Mit um die Ecke meine ich aber nicht- wie bislang in Baden-Württemberg gehandhabt, irgendwo im Bundesland, sondern ich meine in einem Umkreis von 5 km. Übrigens hatten wir letztes Jahr (als endlich die Stallpflicht aufgehoben war), Vogelgrippe in einer Entfernung von 20 km (das war damals Neureut). Dort in einem Vogelverein, zum Glück mit sehr vernüftigen Handhabung seitens des städtischen Veterinäramtes. Da war dann keine Stallpflicht, außer im Sperr- und Beobachtungsgebiet (das keine 20 km reichte). Wenn man mal dazu übergeht, einfach vernünftig zu handeln, dann wäre ich zufrieden. Seuchenschutz an sich finde ich in Ordnung, da wo es Sinn macht und in vernüftiger Zeit. Denn wie gesagt, wir sind nicht total gefeit, so lange keine Impfung möglich ist (und selbst dann wären wir das nicht, aber das Risiko wäre minimiert). Ich glaube nicht wirklich, dass wir ganz kleinen für die Industrie interessant sind.
Ähm hast du das alles auch wirklich gelesen und auch ggfs. richtig verstanden ?
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Wirtschaft
Für die Wirtschaft, in diesem Fall für die Geflügelhalter, entsteht ein zusätzlicher jährlicher Aufwand von insgesamt etwa 14,7 Mio. Euro. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Schutzmaßnahmen für Betriebe mit weniger als 1.000 Stück Geflügel (gesamt 12,4 Mio. Euro pro Jahr, 1.198 Betriebe, 10.370 Euro pro Betrieb)
Durch die Schutzmaßnahmen für Betriebe mit weniger als 1.000 Stück Geflügel entstehen den Geflügelhaltern nach der Schätzung des Ressorts jährlich zusätzlich 12.423.000 Euro, falls der Betrieb in einem der betroffenen Gebiete liegt. Pro betroffenem Betrieb fallen etwa 70 Euro für die Beschaffung von Einmalschutzkleidung und etwa 10.300 Euro für Desinfektionsmittel und -Maßnahmen an. Diese Schätzungen beruhen auf den Auskünften einer Seuchenschutzkasse. Das Ressort geht davon aus, dass jährlich durchschnittlich 1 Prozent der Betriebe mit weniger als 1.000 Stück Geflügel von diesen Maßnahmen betroffen sind, das sind 1.198 Betriebe (Gesamtzahl laut StBA 119.800) bundesweit. Diese Annahme beruht auf der Erwägung des Ressorts, dass Verdachtsfälle in manchen Jahren gar nicht auftreten. Falls ein Verdachtsfall auftritt, werden die Maßnahmen nur für das Gefahrengebiet angeordnet, das regelmäßig lediglich einen geringen
Drucksache 352/18
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Bruchteil des Bundesgebiets einnimmt. Ferner geht das Ressort davon aus, dass viele der in Frage kommenden Betriebe aus Eigenschutzgründen bereits freiwillig notwendige Biosicherheitsmaßnahmen getroffen haben. Dies trägt dazu bei, ein flächiges Auftreten der Seuche zu verhindern.
Behördliche Anordnung von Untersuchungen (2,063 Mio. Euro pro Jahr, 3.822 Betriebe, 537 Euro pro Betrieb)
Als weitere Schutzmaßnahme können die Behörden eine virologische Untersuchung zum Zweck einer Früherkennung oder zum Nachweis der Erregerfreiheit anordnen. Diese Maßnahme kann für Betriebe aller Größenordnungen angeordnet werden, bezieht sich jedoch ebenfalls nur auf Gefahrengebiete. Für die betroffenen Geflügelhalter fällt dadurch
nach den Schätzungen des Ressorts ein zusätzlicher jährlicher Aufwand von 2,063 Mio. Euro an. Das Ressort geht dabei davon aus, dass pro Betrieb etwa 60 Untersuchungen anfallen und die Untersuchungen in 10-er Chargen gepoolt werden können.
Pro Probe fallen danach 2,50 Euro, d. h. pro Charge 25 Euro an Untersuchungskosten an,
insgesamt durchschnittlich pro Betrieb 150 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Anfahrt, Leistungen des Tierarztes und Versandkosten für die Proben; diese Kosten liegen bei 387 Euro pro Betrieb. Insgesamt belaufen sich die Kosten damit auf etwa 537 Euro im Durchschnitt pro Betrieb. Diese Kostenschätzungen beruhen auf Recherchen des Ressorts zu Laborkosten, durchschnittlichen Betriebsgrößen sowie auf der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte. Das Ressort geht zudem davon aus, dass jährlich für 3 Prozent der insgesamt 127.400 Geflügel haltenden Betriebe in Deutschland entsprechende Untersuchungen angeordnet werden, das entspricht 3.822 Betrieben. Die Schätzung des Ressorts beruht auf der Erwägung, dass im Durchschnitt jährlich nur sehr wenige Verdachts
fälle auftreten.
Man muss also nur lange genug dabei sein um einmal richtig zur Kasse gebeten zu werden !
Zitat:
Das Ressort geht davon aus, dass jährlich durchschnittlich 1 Prozent der Betriebe mit weniger als 1.000 Stück Geflügel von diesen Maßnahmen betroffen sind, das sind 1.198 Betriebe (Gesamtzahl laut StBA 119.800) bundesweit. Diese Annahme beruht auf der Erwägung des Ressorts, dass Verdachtsfälle in manchen Jahren gar nicht auftreten. Falls ein Verdachtsfall auftritt, werden die Maßnahmen nur für das Gefahrengebiet angeordnet....