Hallo Kirstin,
Wäre dein Antrag geeignet, ihn hier als Muster zur Verfügung zu stellen?
Und würdest du das tun?
Es würde sicher vielen helfen.
In einem relativ einheitlichen Text würde ich auch noch einen weiteren Vorteil sehen:
Die Behörden würden immer wieder mit "derselben" Situation konfrontiert.
Wenn nun viele Ausnahmen beantragt würden, könnten die evtl. auch auf die Idee kommen, die Ausnahmeregelung gleich in der Allgemeinverfügung zu berücksichtigen, und somit verfügen, das private Haltungen ausgenommen sind, (wenn sie nachfolgende Bedingungen erfüllen).
Dann hätten wir das schwedische Modell: Gewerbliche müssen aufstallen, private nicht, wenn sie die Randbedingungen akzeptieren und einhalten.
viele Grüße
Rainer
Wenn du das nicht möchtest, würde ich das auch verstehen.