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Hi nadine,
für meinen Kreis in NRW wird es so definiert:
Größenkategorien:
Der Kreis Mettmann ist ein viehschwacher Kreis (z.B. im Vergleich zu dem Kreis Borken: Rund 1.900 Geflügelhalter mit insgesamt circa 2,8 Millionen Tieren).
a) Ca. 500 Geflügelhaltungen mit kleinen, mittleren und großen Beständen, davon
b) ca. 30 Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Stück Geflügel (Mittelbestand), davon
c) ca. 8 Geflügelhaltungen über 1000 Stück Geflügel (Großbestand).
[Stand: Februar 2006]
Aber wie gesagt, im Moment reden wir noch über "ungelegte Eier" - ich denke nicht, das die Veterinärämter andere Infos haben, bevor nicht die neue Verordnung in Kraft ist.
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Danke Enemy,
ja das denke ich auch und es wird auch nichts bringen wenn ich da morgen anrufe.
Ich warte dann noch diese Woche ab und sobald sich da was entscheidet / entschieden hat rufe ich an!
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Wenn ich mir die Infos von Reuter http://de.today.reuters.com/News/new...PFLICHT-ZF.xml
nochmal so auf der Zunge zergehen lasse, denke ich eh nicht, das es einem kleinen Privathalter vergönnt sein wird, in den Genuss einer Ausnahmegenehmigung zu kommen…
…Ausnahmen von der Stallpflicht sollen die Behörden der Länder in Einzelfällen genehmigen können, wenn der Betrieb außerhalb von Risikozonen und abseits von Rastplätzen von Wildvögeln gelegen ist. "Die Ausnahme wird nicht die Regel sein", sagte Seehofer. Ab Mitte Mai können Betriebe damit ihre Eier nicht mehr als aus Freilandhaltung stammend deklarieren, was bisher wegen der befristeten Stallpflicht noch möglich war…
…Die Erteilung von Ausnahmen zur Stallpflicht soll den Landesbehörden überlassen werden. An Feuchtbiotopen, Seen oder Flüssen sei dies aber ausgeschlossen. Auch dürfe ein solcher Betrieb nicht in einer Region mit großer Geflügeldichte liegen. Ferner dürften Tiere aus einem Ausnahme-Betrieb nicht auf andere Geflügelhöfe gebracht werden. Verpflichtend seien dann zudem regelmäßige Untersuchungen des Bestandes.
SEEHOFER: GROSS-VOLIEREN SOLLTEN ALS FREILANDHALTUNG GELTEN
Das Ministerium will damit verhindern, dass sämtliche Betriebe, die auf Freilandhaltung von Geflügel setzen, vor dem Ruin stehen. Als weiteren möglichen Ausweg nannte Seehofer so genannte Groß-Volieren. Hier wird ein Stück des Hofes komplett mit Planen abgedeckt und mit Schutzgittern gesichert. Produkte aus solchen Betrieben sollten nach seiner Vorstellung weiter als Freilandhaltung gekennzeichnet werden können. Dies müsse aber auf EU-Ebene geregelt werden. Seehofer kündigte dazu Gespräche an…
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Guten Morgen,
ich habe gerade mit dem Veterinäramt in Mühldorf gesprochen. Auskunft war, dass so lange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, eine Ausnahmegenehmigung zur Freilandhaltung möglich ist. D.h. wenn wie schon geschrieben, keine Flüsse/Seen in der Nähe sind, an denen sich Wildvögel sammeln, Untersuchungen des Geflügels etc.).
Werde jetzt mal meine Ausnahmegenemigung schriftlich beantragen.
Habe meinen Hühner allerdings schon seit längerer Zeit wieder die Freiheit gegönnt und eingeknastet werden sie nicht mehr (auch ohne Ausnahmegenehmigung) !!!
Gruß, Sabine
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Hallo Hummelchen,
und an wen richtest du nun deinen Ausnahmeantrag? An das Vet Amt vor Ort oder an die zuständige Landesbehörde?
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Mein Vet-Amt sagt, sie seien angehalten, für Hobby-Haltungen GAR KEINE und nur in Einzelfällen für gewerbliche Haltungen Freilaufgenehmigungen zu erteilen.
Angehalten vom Seehofer. Die Doktorin am Telefon hielt von der ganzen Sache gar nichts, das merkte man, aber der Seehofer hat gesprochen.
Wir müssen gegen den klagen. Um effektiv gegen die Vogelgrippe vorzugehen, müßte nämlich, wenn schon, die WM abgesagt werden.
Vielleicht will der ja ganz sichergehen, daß dann kein MENSCH was aus fernen Landen in die Freilandgeflügelbestände einschleppt, tatsächlich so ein Fall von Geflügelpest auftritt und es Probleme mit der WM gibt? Nur so'n Gedanke.
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Hallo Enemy,
meine Ausnahmegenehmigung schicke ich an das Veterinäramt. Auf der Website vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz steht "Ausnahmen von der Aufstallung sind mit Genehmigung der zuständigen Behörde betriebsbezogen möglich, wenn..." Nachdem der Amtstierarzt auch gesagt hat, ich soll die den Antrag an ihn schicken, werde ich das so machen.
Gruß, Sabine
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Hallo,
habe gerade mit unserem VET-Amt im MK telefoniert, erst mal ging es um was für eine Ausnahmegenehmigung da mehrere Fälle von Tierseuchen vorhanden sind, also der Veterinär meinte, ich sollte am besten nächste Woche anrufen, da wüßte er mehr und bei uns im Kreis haben wir keine Geflügeldichte und die Vorraussetzungen hier hätten wir im schon erfüllt. Ich kann den Antrag bei Ihnen einreichen und die werden dann schon weitersehen.
Er meinte auch, das wäre alles übertrieben und sah die ganze Sache locker.
Nun denn bin ich gespannt!!
Edit:
Wie ich gerade hier gelesen habe, ist dies von Stadt zu Stadt wieder anders.
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Telefonat mit meinem Amtsvet vor 5 Minuten:
Wir haben generell im Kreis Mettmann bislang keine Ausnahmegenehmigung erteilt (weder für privat noch für gewerbliche. Uns liegen zur neuen Verordnung noch keinerlei Schriftstücke vor - wir können also jetzt weder sagen, es wird Ausnahmegenehmigungen geben noch, an an wen die Anträge gesendet werden sollen. Bitte noch eine Woche gedulden und dann nochmal anrufen.
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Habe 9:30 mit dem Vet-Amt vom EN-Kreis telefoniert. Auch dort hat man noch keine Infos zur Ausnahmegenemigung. Soll mich nächste Woche dort wieder melden.
Gruß asc