http://www.nwzonline.de/cloppenburg/...161325674.html
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Ich stimme terra zu und mir fehlen die Worte ob derartiger Behördenwillkür!
Dass überhaupt noch irgendwer - egal ob mit oder ohne Ausnahmegenehmigung in dieser ganzen Massentierhaltergegend - irgendwelches lebendes Geflügel oder seine Produkte da rein oder rausbewegen darf und dass noch irgendwer irgendeinen leergekeulten Stall vor Ende der kompletten Seuche und Stallpflicht wieder belegen darf ist m.E: entweder, wenn die Gefahrenlage wirklich so ist, wie man uns glauben machen will als Begründung der Aufstallpflicht, grob fahrlässig seitens der entscheidenden Behörden
oder aber
- wenn das Risiko doch nicht so gewaltig ist, wie man uns erzählt, also einer Neueinstallung, fröhlichen Mist und Tiertransporten etc. nichts im Weg steht (obwohl bei noch keinem Bestand das FLI bis heute sagen konnte, wie denn nun das Virus in den Stall kam), dann wäre es m.E. reine Schikane, den kleinen Hobbyhaltern diesen Zwang zur Tierquälerei aufzuerlegen.
Da wüsste ich gerne, ob ich da als Betroffener Anzeige gegen vermutete Behördenwillkür und Überregulierung stellen kann und wenn ja, wo?