Habe gerade Post von Focus online erhalten (die schon öfter was von mir veröffentlicht haben:
Hallo K. Zoller,
Ihr Beitrag: schon wieder Pute?
Das mit dem totalen Verbringungsverbot stimmt nicht ganz. Betriebe können auch in Sperrgebieten 48 Stunden vor Schlachtung einen Ausnahmeantrag stellen, um die Tiere zum Schlachthof zu transportieren. Das wird unter Auflagen auch genehmigt. Nur erzielt der Erzeuger dann einen deutlich geringeren Preis für die Tiere, da sie nur gegart weiter verkauft werden dürfen. Wäre mal interessant, wieviel man da pro Pute noch erzielt - demgegenüber stehen 25, Euro pro Pute aus der Seuchenkasse und vom Steuerzahler, wenn gekeult wird. Ich bin gespannt, wieviele Betriebe aus diesem Sperr- und Beobachtungsgebiet in der nächsten Zeit folgen werden.....weil völlig unerklärlicherweise die Biosicherheitsmaßnahmen mal wieder versagt haben..... Komisch - passiert privaten Hühnerhaltern viel seltener!
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