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Ich mach mal neu
http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/MLUR/Pressemitteilung/MLUR__060505__Vogelgrippe__Info__31.html
So gehts jetzt in Schleswig-Holstein weiter
Pressemitteilung
veröffentlicht am: 05.05.2006
Vogelgrippe: Landwirtschaftsministerium bereitet Umsetzung der neuen Aufstallungsregelung vor
KIEL. Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium für die Zeit nach dem 15. Mai 2006 angekündigt hatte, in Gebieten ohne besonders hohes Risiko Ausnahmen von der weiterhin gültigen Aufstallungspflicht für Geflügel zu ermöglichen, arbeitet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume jetzt vorbereitend an der Umsetzung der neuen Regelung in Schleswig-Holstein. Zuvor hatte sich das Ministerium maßgeblich gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern beim Bund für diese Option eingesetzt.
Abstimmungsgespräche mit benachbarten Bundesländern sind Anfang der kommenden Woche vorgesehen, in der Wochenmitte soll dann darauf aufbauend mit den weiterhin für die Umsetzung der Aufstallung zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten das weitere Vorgehen festgelegt werden.
Bislang zeichnet sich ab, dass in Küstennähe sowie im Bereich größerer Fließ- und Binnengewässer die Aufstallungspflicht für Geflügel beibehalten werden muss. Diese Bundesvorschrift bedarf jedoch einer Konkretisierung, um ihre einheitliche Anwendung in der Praxis zu ermöglichen. Auch ist eine aktualisierte Risikoeinschätzung vorzunehmen.
Unterdessen stieg in Schleswig-Holstein die Zahl der auf Vogelgrippe untersuchten Kadaver auf 4.042. Dem stehen bisher 30 positiv getestete Fälle gegenüber, so dass die Quote der mit dem Virus H5N1 infizierten Tiere weiterhin unter einem Prozent liegt.
Derzeit führt das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor in einem Fall aus Schleswig-Holstein nähere Untersuchungen durch, dabei handelt es sich um eine Kanadagans aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde. Durch die vorsorglichen Schutzmaßnahmen, unter anderem die Aufstallungspflicht, konnte ein Übergreifen des Vogelgrippeerregers von der Wildvogelpopulation auf Geflügelhaltungen im Land bislang erfolgreich vermieden werden.
Das Freilaufverbot für Hunde und Katzen in Sperrzonen bleibt ebenfalls in Kraft. Ausnahmen hiervon sind weiterhin nicht vorgesehen, um das gesundheitliche Risiko auch für Säugetiere zu minimieren.
bettelhuhn
06.05.2006, 11:02
Bislang zeichnet sich ab, dass in Küstennähe sowie im Bereich größerer Fließ- und Binnengewässer die Aufstallungspflicht für Geflügel beibehalten werden muss.
Mein Vorschlag für die alpine Region:
Bislang zeichnet sich ab, das in Talregionen sowie im Bereich der Almen die Aufstallungspflicht für Geflügel beibehalten werden muss.
Die schlechtesten Satiriker mit den höchsten Gehältern sitzen in den Behörden!
Thomas
Hab noch mal unsere Nachbarländer abgesucht
Hamburg eine kurze dpa-Meldung (siehe oben Kiel)
Mecklenburg-Vorpommern hier
http://allpr.de/46847/Bund-und-Laender-greifen-Anliegen-der-Gefluegelhalter-auf.html
Niedersachsen mit Freund Ehlen hier
http://allpr.de/46847/Bund-und-Laender-greifen-Anliegen-der-Gefluegelhalter-auf.html
aber ich glaub die beiden Links hab ich hier schon mal irdenwo gesehen.
Da wird sich wohl bis Montag nicht viel tun. Und nirgends steht:
"Ein schönes Wochenende allen eingestallten Hühnern in überhitzten Ställen" - kann man ja auch von einem Politiker nicht erwarten.
Nyckelpiga
06.05.2006, 15:36
Original von witte5
"Ein schönes Wochenende allen eingestallten Hühnern in überhitzten Ställen"
Ist ja auch nicht nötig, oder lässt du deine Tiere etwa im Stall schmoren?
;D Na, was meinst du wohl? Aber es gibt ja leider doch einige hier, die sich diesen Luxus wegen "netter Nachbarn" oder so nicht leisten können. Und denen wollte ich mein Mitleid ausdrücken...
http://www.svz.de/newsmv/lr/gad/09.05.06/3757820/3757820.html
Norddeutsche Neueste Nachrichten - Mecklenburg-Vorpommern,Germany
Geflügelzüchter können auf Stallpflicht-Lockerung hoffen
Amtstierarzt informierte zum Thema Vogelgrippe
Schlagsdorf • Geflügelzüchter können vom 16. Mai an mit einer Lockerung bei der Stallpflicht rechnen. Das kündigte Amtstierarzt Dr. Karl-Heinz Klamt am Sonntag beim Kreiszüchtertag in Schlagsdorf an. Nach dem neuen Verordnungsentwurf kann Geflügel wieder im Freiland gehalten werden, wenn folgendes beachtet wird. Erstens: Das Gehege darf nicht in einem Sperrgebiet liegen. Zweitens: Die Tiere müssen sich mindestens einen Kilometer von Seen, Bächen oder Flüssen befinden.
Nach wie vor nicht genehmigt wird die Geflügelhaltung vorerst in Regionen, in denen die Stückzahl von Wild- als auch Nutzgeflügel, sehr hoch ist. Konkrete Zahlen dazu nannte Klamt nicht.
Die Freilandhaltung, sofern sie bei den gegebenen Bestimmungen möglich ist, sei aber mit weiteren Regelungen verbunden. Die Haltung des Geflügels außerhalb des Stalls müsste beim Amt angezeigt werden und diagnostische Untersuchungen durchgeführt werden. Dies betrifft jedes verendete Tier und monatlich auch Enten und Gänse. Zudem müsste Wassergeflügel von Hühnern getrennt werden. Es gebe aber eine Möglichkeit, so der Amtstierarzt, die monatlichen virologischen Untersuchungen zu umgehen, indem man Enten und Gänse mit Hühnern oder Puten als Indikatortiere hält. Diese reagieren auf den Erreger nämlich besonders empfindlich, so dass diese Haltung als vorbeugende Diagnostik zählt.
Die Laborkosten sollen vom Land getragen werden. Die Untersuchungen, die vom Tierarzt vor Ort gemacht werden, müssen die Halter zahlen. Die anwesenden Züchter in Schlagsdorf forderten in diesem Punkt einen festgelgten Satz der Tierarztuntersuchungen. Sie beklagten u. a. das Aufpuschen des Themas, die strengen Regelungen bezüglich der Haltung und die Verängstigung der Bevölkerung vor Pandemien. Karl-Heiz Klamt verdeutlichte, dass es sich bei H5N1 um eine Tierseuche handele. Die strenge Vorsichtsmaßnahmen rechtfertigte er damit, dass es bereits Fälle gab, bei denen Erreger vom Geflügel auf den Menschen übertragen wurden.
Nach wie vor müssen Geflügelschauen beantragt werden, sind aber im Grunde nun genehmigungsfähig – Märkte dagegen nicht.
Beruhigen konnte Klamt die Taubenzüchter. Eine Taube könne zwar den Erreger aufnehmen, steckt jedoch keine anderen Tiere an. Manuela Rechzygier
Und wieder MV:
http://www.mvregio.de/10945.html
Grüne MV fordern: Aufstallungsgebot beenden - Hühner an die Sonne!
09.05.2006: Schwerin/MVr Zur unbefristeten Verlängerung der Stallpflicht erklärt Ulrike Seemann-Katz, politische Geschäftsführerin:
Minister Backhaus hat für Ende der Woche das Vorliegen des Aufstallungsgebotes zur unbefristeten Verlängerung der Stallpflicht für Geflügel angekündigt.
Es geht dabei darum, die Gebiete zu definieren, in denen Ausnahmegenehmigungen auf gar keinen Fall erteilt werden dürfen. Das sind insbesondere Bereiche mit hohen Wasservogelkonzentrationen. Auch in Gegenden mit einer hohen Anzahl von Geflügel oder Geflügelhaltern sollen keine Ausnahmen gestattet werden. Was bedeutet dies für die Alltagsrealität? Die Freilandhaltung für Legehennen in Mecklenburg-Vorpommern ist damit de facto bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag beendet. Die Bürokratie der Ausnahmeantragsverfahren wird zusätzlich auf die Betriebe zukommen. Viele kleine Geflügelbetriebe, Freilandhalter und Geflügelzüchter sind durch die Dauer-Stallpflicht existenziell bedroht. Tatsächlich haben zahlreiche kleine und mittlere Geflügelbetriebe schon aufgegeben. Viele andere stehen vor dem Aus.
Das Auslaufverbot bringt massive Tierschutzprobleme mit sich, da viele der bisher befristet genutzten Stallanlagen für eine dauerhafte Haltung der Tiere nicht geeignet sind. Die Verhältnisse auf den betroffenen Höfen drohen aus Tierschutzsicht außer Kontrolle zu geraten. Bündnis 90/Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern fordern daher, endlich ernsthaft über eine Langzeitstrategie zum Schutz vor der Geflügelpest nachzudenken, damit eine artgerechte Freilandhaltung auch zukünftig möglich ist. Eine pauschale, unbefristete Aufstallpflicht bedeuten das Ende für die artgerechte Geflügelhaltung.
Vor allem vor dem Hintergrund dass die Stallpflicht in der Schweiz, den Niederlanden und Liechtenstein seit 1. Mai aufgehoben ist und sie in Frankreich und Belgien nur noch in ausgewählten Regionen, in Polen gar nicht gilt, ist es unverständlich, dass in Deutschland die Stallpflicht die Regel und nicht die Ausnahme sein soll. Wieso die Gefahrenlage in den Gebieten, die sich wenige Kilometer hinter der Grenze auf deutscher Seite befinden soviel höher eingeschätzt wird, ist logisch nicht nachvollziehbar. Seit April wurde nicht einen infizierter Wildvogel mehr gefunden. Wir fordern Agrarminister Backhaus deshalb auf, sich auf Bundesebene für eine Lösung einzusetzen, die Seuchenprävention und Freilandhaltung vereinbart. Wir fordern aber ebenso dazu auf, die nun angekündigte Verordnung so zu fassen, dass Ausnahmeanträge und deren Bearbeitung nicht zu noch mehr Bürokratie führen. Genehmigungen sollten einfach möglich und die Regel sein, nicht die Ablehnung.
MVregio Landesdienst red/sn
Habe gerade mit einer schrecklich netten Dame von Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) telefoniert. In Bremen bleibt leider alles beim alten.
Wegen der Weser und der Wümmewiesen werden wir von der zuständigen Senatsbehörde als potentiell gefährdet eingestuft.... Dabei wurde hier kein einziger erkrankter Vogel gefunden.
Sondergenehmigung können erteilt werden mit regendichter Abdeckung nach oben und engem Gitter an den Seiten. Untersuchung durch einen Tierarzt muss alle vier Wochen erfolgen. Alles wie gehabt.
Die Amtstierärzte sind darüber auch sehr unglücklich, haben aber keine andere Wahl :(
Ich soll ein Protestschreiben an sie richten. Diese werden gesammelt und als Argumente gegen die Entscheidung der Senatsbehörde eingesetzt. Sollte sich etwa sändern, werde ich dann informiert.
Rumpelstilzchen
09.05.2006, 11:06
Das hat sich der Seehofer ja fein ausgedacht. :-[
Wie sagte eben noch ein ältererTaubenzüchter ganz spontan, den ich wegen einer verirrten Taube anrief,als er von der dauerhaften Aufstallung für Geflügel hörte: "Kann man den Seehofer nicht selber wegsperren? Wir haben hier doch noch viele alte Bunker"
Er macht auch mit bei Demonstrationen. 8)
Schwarzer
09.05.2006, 16:09
Leider führt das in MV aufgrund der vielen Seen und Flüsse wirklich kaum zu Erleichterungen. Es ist einfach frustrierend. Im Auslauf wuchert das Gras und unterm Dach ist Einöde. Vielleicht sollte ich das Dach einfach mal umsetzen. :-/
Original von Schwarzer
Leider führt das in MV aufgrund der vielen Seen und Flüsse wirklich kaum zu Erleichterungen.
Da kann man sehen, dass Flächenstaaten wie MV und Stadtstaaten wie Bremen auch mal die selben Probleme haben. Wasser ist überall... Zeig mir mal die Stelle in Deutschland, wo das nächste Gewässer mehr als ein paar Kilometer weit entfernt ist, wenn auch Gräben und Feuchtwiesen als Gewässer zählen...
Klausemann
09.05.2006, 20:41
Das ist doch mein Reden. Mit ein bisschen Willkür, können sie gleich wieder ganz Deutschlnad dicht machen. Wenn die sagen , an der Ecke rasten ein paar Vögel, na dann beweise mal das Gegenteil .
Heiko_Herrlich1
09.05.2006, 20:51
Und ich dachte ab dem 16. wird alles besser.
Das kann es doch nicht sein, dass die Tiere im Sommer im Stall sind. Da sterben dann mehr Tiere an anderen Krankheiten und Ungeziefer (rote Voglemilbe) als an der Vogelgrippe gestorben wären. Sowas bescheuertes!!!
StefanieRA
10.05.2006, 08:55
Hallo, weiss zufällig jemand wioe es im Saarland mit den Bestimmungen aussieht?
http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/MLUR/Pressemitteilung/MLUR__060510__Aufstallung__Ausnahme.html
Pressemitteilung
veröffentlicht am: 10.05.2006
Ausnahmemöglichkeiten bei der Aufstallung: Landwirtschaftsminister Dr. Christian von Boetticher begrüßt die Erleichterung für viele Geflügelhalter
KIEL. Die gestern Abend kurzfristig durch das Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlichte neue Geflügelaufstallungsverordnung wird in der Umsetzung für eine große Zahl von Geflügelhaltern Erleichterungen mit sich bringen. Dies gilt besonders für die Freilandhühnerhaltung und die Haltung von Enten und Gänsen im Freiland.
Ausnahmemöglichkeiten von der Pflicht zur Stallhaltung gibt es nun außerhalb von Sperr- und Beobachtungsgebieten, die wegen Vogelgrippefunden ausgewiesen wurden, und bei einem ausreichenden Abstand zu größeren Seen, Fließgewässern und der Küste. Weitere Details werden heute in einem Gespräch der Länder mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin geklärt.
Die konkrete Umsetzung in Schleswig-Holstein wird am Donnerstag, 11. Mai 2006 in einer Besprechung mit den Veterinären der Kreise und kreisfreien Städte geregelt. Da nach wie vor die Gefahr der Infizierung von Nutztierbeständen mit dem Vogelgrippevirus besteht, werden allerdings Maßnahmen, wie etwa die regelmäßige Untersuchung der Bestände mit Ausnahmegenehmigungen, weiter fortgeführt werden müssen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Seyfert, Christiane Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume| Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 und -7204 | Telefax 0431 988-7137
Absender: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
@Stefanie:
http://www.animal-health-online.de/news/show.php?u=3&p=http://ticker-grosstiere.animal-health-online.de/20060510-00003/
Vogelgrippe: In Teilen des Saarlandes sind Ausnahmen von der Stallpflicht möglich
- 10.05.2006
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Saarbrücken (aho) - Aufgrund der Eilverordnung des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind Ausnahmen von
der Stallpflicht für Geflügel möglich. Entsprechende Anträge müssen
die Geflügelzüchter und Halter bei den zuständigen Stellen der
Landkreise bzw. des Stadtverbandes Saarbrücken stellen", so der
saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken.
Grundsätzlich gelte aber über den 15. Mai hinaus im Saarland
landesweit die Aufstallungspflicht für Hühner, Truthühner, Gänse und
Enten. Für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Gänse
und Geflügel gelte in Restriktionsgebieten (Gebiete, in denen
infizierte Wildvögel gefunden wurden), geflügeldichten Gebieten und in
Sammelgebieten von Wildvögeln (insbesondere Feuchtgebiete) weiterhin
die Stallpflicht. In diesen Risikogebieten seien auch keine Ausnahmen
möglich. Wie Minister Hecken ausführte sei das Risiko der Verbreitung
der Vogelgrippe in Deutschland nach wie vor hoch und wird derzeit von
Experten als deutlich höher eingeschätzt, als bei der ersten
Aufstallungsanordnung im Herbst letzen Jahres.
Über dieses klare Votum der Wissenschaft könne sich
verantwortungsvolle Politik nicht hinwegsetzen", so Minister Hecken
gegenüber der Presse. In Deutschland seien im Vergleich zu andern
EU-Mitgliedstaaten bislang mit Abstand die meisten infizierte Tiere
gefunden worden. Täglich kämen neue Funde hinzu. Von Entwarnung könne
also nicht die Rede sein. Im Saarland habe es bislang noch keinen Fall
der Geflügelpest gegeben, heißt es in einer Presseinformation.
Da das Saarland bislang kein Restriktionsgebiet sei, könnten
Geflügelzüchter und -halter in vielen Bereichen des Landes aufatmen
und eine Freilandhaltung wieder aufnehmen. Eine Ausnahme von der
Aufstallung erhielten aufgrund der Bundesverordnung jedoch keine
Züchter und Halter in Feuchtbiotopen (wie z.B. im Bereich der
Lisdorfer Au), oder wenn sich der Betrieb bzw. Geflügelhaltung in
einem Saum von 500 Metern zur Saar befindee oder im Umfeld von 1.000
Metern von Seen und große Gewässer (Bostalsee, Losheimer See ). Hier
müssen die Tiere weiterhin bis August geschützt in geschlossenen
Ställen untergebracht werden.
Darüber hinaus gebe es keine Befreiung von der Stallpflicht bei
geflügeldichten Gebieten, in denen sich 20.000 Tiere pro
Quadratkilometer befinden.
Somit gibt es mehr und flexiblere Möglichkeiten für Ausnahmen auf
Basis von Risikoabwägungen. "Damit wird sowohl den berechtigten
Anliegen des Tierschutzes als auch der weiterhin bestehenden Gefahr
einer Einschleppung des H5N1-Virus in Nutztierbestände Rechnung
getragen."
Sachsen - Anhalt:
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1144510655371&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312
Kampf gegen die Vogelgrippe
Stallpflicht wird Ausnahme
Sachsen-Anhalt will bei Geflügelhaltung Sonderregelung - Details folgen Donnerstag
von Hendrik Kranert, 10.05.06, 22:18h, aktualisiert 10.05.06, 22:25h
Zum Schutz vor der Vogelgrippe sitzt das Geflügel in den Ställen. (Foto: dpa)
Magdeburg/MZ. In Sachsen-Anhalt wird die Stallpflicht für Geflügel weitgehend aufgehoben. Das Land will dazu Donnerstag eine Ausnahmegenehmigung erlassen. Nur in potenziellen Risikogebieten müssen Halter einen Antrag stellen, wenn sie ihre Hühner, Gänse und Puten wieder ins Freie lassen wollen. Welche Gebiete das sind, soll Donnerstag festgelegt werden.
Das Land weicht mit der Regelung von einer Anordnung von Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU) ab, der alle Halter zu einem Antrag verpflichten wollte, wenn sie von der so genannten Aufstallpflicht befreit werden wollen. "Wir wollen den Tierhaltern, aber auch den Kreisverwaltungen Kosten und Bürokratie ersparen", erklärte Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke (CDU) gegenüber der MZ. Würde die Seehofer-Verordnung im Wortlaut umgesetzt, müssten 29 000 Geflügelhalter im Land einen entsprechenden Antrag stellen. Die Freilandhaltung war am 15. Februar zum Schutz vor der Vogelgrippe verboten worden. Details der Landesregelung sollen Donnerstag von den Amtstierärzten im Agrarministerium besprochen werden, sagte Sprecherin Annette Schütz. Die Veterinäre sollen entscheiden, welche Gebiete und Gemeinden von der Befreiung ausgenommen werden. Zu diesen Risikogebieten zählen Rastplätze von Zugvögeln, Regionen mit hoher Geflügeldichte sowie Bereiche, in denen die Vogelgrippe bereits auftrat. Letzteres war in Sachsen-Anhalt nicht der Fall. Schütz zufolge definiert die Seehofer-Verordnung die Größe der Risikogebiete nicht eindeutig, es sei nur von "unmittelbarer Nähe" die Rede.
Der Landes-Wirtschaftsverband Eier und Geflügel begrüßte die Regelung ausdrücklich. "Die Kreise wären sonst unter der Antragsflut kollabiert", erklärte Geschäftsführerin Ursula Schimmrigk. Die Definition der Risikogebiete bezeichnete sie als "schwierigen Spagat" zwischen dem Seuchenrisiko auf der einen und dem wirtschaftlichen Risiken auf der anderen Seite. Am Freitag endet die Zwölf-Wochen-Frist, wonach Freiland-Eier auch als solche verkauft werden dürfen, wenn diese im Stall gelegt wurden. "Die Züchter haben panische Existenzangst", so Schimmrigk.
StefanieRA
11.05.2006, 12:07
Hallo Enemy, vielen Dank für Dein Schreiben, Gruß Stefanie
http://www.regioweb.de/newsitem+M54fa1367581.html
11.05.2006
Neue Bundesverordnung zur Stallpflicht von Geflügel
„Ich begrüße die neue Verordnung der Bundesregierung zum Schutz vor Geflügelpest ausdrücklich. Sie ermöglicht einerseits weit reichende Ausnahmen von der grundsätzlich auch weiterhin geltenden Stallpflicht und andererseits wird der aktuellen Gefahrensituation Rechnung getragen.“ Dies betonte der Thüringer Minister für Soziales, Familie und Gesundheit, Dr. Klaus Zeh jetzt in Erfurt.
Hintergrund ist eine seit 10. Mai geltende neue Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Ausnahmen von der Stallpflicht sind danach möglich:
- in Gebieten, in denen bisher kein Fall von Geflügelpest aufgetreten ist (dies ist bisher in allen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten der Fall)
- in Regionen, die sich nicht in unmittelbarer Nähe eines Gebietes befinden, in dem sich wildlebende Wasservögel sammeln, insbesondere Feuchtbiotope, Seen, Flüsse oder andere Gewässer, an denen Vögel rasten oder brüten
- in Gebieten mit geringer Geflügeldichte, d. h. die Stallpflicht gilt nur in Gebieten mit einem Radius von 1.000 Metern um die Geflügelhaltung, in dem sich auf den Quadratkilometer berechnet mindestens 20.000 Stück Geflügel befinden
Dazu erklärte Zeh: „Ich gehe davon aus, dass mit der neuen Verordnung in allen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten die Freilandhaltung wieder möglich ist. Die Ausnahmeanträge sind von den Geflügelhaltern an die örtlichen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) zu richten. Die VLÜÄ können jedoch auch bestimmte Gebiete eines Landkreises von der Stallpflicht völlig ausnehmen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind. Selbstverständlich werden die zuständigen Behörden die Einhaltung der Stallpflicht dort - wo ein erhöhtes Risiko besteht - weiterhin konsequent kontrollieren und mögliche Verstöße entsprechend ahnden.
Da in Deutschland immer noch eine Gefährdungssituation gegeben ist, empfehle ich allen Geflügelhaltern trotz der nun möglichen Ausnahmen weiterhin sehr vorsichtig zu sein und allgemeine Vorsorgemaßnahmen zum Schutz des eigenen Bestandes einzuhalten. Dazu gehören z. B. die Fütterung des Nutzgeflügels in geschlossenen Ställen, die unverzügliche Anzeige von außergewöhnlichen Krankheitsfällen in einem Geflügelbestand, die Sicherung der Ställe gegen unbefugten Zutritt und die Verwendung betriebseigener Schutzkleidung, die Versorgung der Tiere nur durch wenige, befugte Personen, aber auch die Vermeidung von unnötigen Aufenthalten in Geflügelstätten im In- und Ausland.“
Der Gesundheitsminister rief alle Thüringer dazu auf, bezüglich der Geflügelpest weiter wachsam zu sein und verendete Tiere weiterhin zu melden, damit diese untersucht werden können. Alle bisherigen Untersuchungen von Vögeln auf Geflügelpest sind eindeutig negativ verlaufen. Diese Untersuchungen in Bad Langensalza werden fortgesetzt. Minister Dr. Zeh: „Für eine Entwarnung ist es noch zu früh, jedoch können die Geflügelhalter im Rahmen der nun geltenden Verordnung die bestehenden Ausnahmeregelung nutzen. Gerade bei uns in Thüringen bestehen gute Rahmenbedingungen für die Geflügelhaltung in allen Formen.“
Die zuständigen Behörden führen gegenwärtig eine Bewertung sowohl nach den Gebieten durch, die nahe an Gewässern liegen, in denen sich Wildwasservögel sammeln, als auch von solchen Räumen mit hoher Geflügeldichte durch. So bald wie möglich sollen dann die Gebiete, in denen eine Freilandhaltung möglich ist, von den Landkreisen und kreisfreien Städten bekannt gegeben werden. Wer sein Geflügel in einem solchen Gebiet im Freiland hält, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Hallo zusammen
Hab heut mit dem Vetamt Kreis Birkenfeld/Rheinland Pfalz telefoniert.
Am Montag kann man es bei uns in der Zeitung lesen,Die Hühner dürfen raus.
Normalerweise müßte man eine Sondergenehmigung beantragen hat er gemeint ,aber bei uns im Kreis gibt es soviele Hühnerhalter,biser alle Anträge bearbeitet hätte wäre es Weihnachten.Also wird eres in der Zeitung veröffentlichen das bei uns im Kreis alle ihre Ställe wieder öffnen können.
(Hab meine schon seit 4 Wochen drausen,hat niemanden gestört)
Gruß Dickohr
bruchfred10
11.05.2006, 21:46
http://www.rbb-online.de/_/brandenburgaktuell/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_mini_4216841.html
Gruß bruchfred10
Gibts hier eigentlich auch Hamburger?
Für gilt erst mal das hier
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/pressemeldungen/2006/mai/12/2006-05-12-bsg-neue-verordnung-aufstallung-gefluegel.html
Original von Enemy
Sachsen - Anhalt:
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1144510655371&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312
Kampf gegen die Vogelgrippe
Stallpflicht wird Ausnahme
Sachsen-Anhalt will bei Geflügelhaltung Sonderregelung - Details folgen Donnerstag
von Hendrik Kranert, 10.05.06, 22:18h, aktualisiert 10.05.06, 22:25h
Zum Schutz vor der Vogelgrippe sitzt das Geflügel in den Ställen. (Foto: dpa)
Magdeburg/MZ. In Sachsen-Anhalt wird die Stallpflicht für Geflügel weitgehend aufgehoben. Das Land will dazu Donnerstag eine Ausnahmegenehmigung erlassen. Nur in potenziellen Risikogebieten müssen Halter einen Antrag stellen, wenn sie ihre Hühner, Gänse und Puten wieder ins Freie lassen wollen. Welche Gebiete das sind, soll Donnerstag festgelegt werden.
Das Land weicht mit der Regelung von einer Anordnung von Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU) ab, der alle Halter zu einem Antrag verpflichten wollte, wenn sie von der so genannten Aufstallpflicht befreit werden wollen. "Wir wollen den Tierhaltern, aber auch den Kreisverwaltungen Kosten und Bürokratie ersparen", erklärte Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke (CDU) gegenüber der MZ. Würde die Seehofer-Verordnung im Wortlaut umgesetzt, müssten 29 000 Geflügelhalter im Land einen entsprechenden Antrag stellen. Die Freilandhaltung war am 15. Februar zum Schutz vor der Vogelgrippe verboten worden. Details der Landesregelung sollen Donnerstag von den Amtstierärzten im Agrarministerium besprochen werden, sagte Sprecherin Annette Schütz. Die Veterinäre sollen entscheiden, welche Gebiete und Gemeinden von der Befreiung ausgenommen werden. Zu diesen Risikogebieten zählen Rastplätze von Zugvögeln, Regionen mit hoher Geflügeldichte sowie Bereiche, in denen die Vogelgrippe bereits auftrat. Letzteres war in Sachsen-Anhalt nicht der Fall. Schütz zufolge definiert die Seehofer-Verordnung die Größe der Risikogebiete nicht eindeutig, es sei nur von "unmittelbarer Nähe" die Rede.
Der Landes-Wirtschaftsverband Eier und Geflügel begrüßte die Regelung ausdrücklich. "Die Kreise wären sonst unter der Antragsflut kollabiert", erklärte Geschäftsführerin Ursula Schimmrigk. Die Definition der Risikogebiete bezeichnete sie als "schwierigen Spagat" zwischen dem Seuchenrisiko auf der einen und dem wirtschaftlichen Risiken auf der anderen Seite. Am Freitag endet die Zwölf-Wochen-Frist, wonach Freiland-Eier auch als solche verkauft werden dürfen, wenn diese im Stall gelegt wurden. "Die Züchter haben panische Existenzangst", so Schimmrigk.
Dazu stand heute etwas in der Halberstädter Volkstimme:
Fast alle Landkreise dürfen die Ställe aufmachen.Ausgenommen 2
Merseburg_Querfurt und das Jerichower Land müssen noch warten.
ich habe heute die Hühner meiner schwiegereltern rausgelassen,...es war zu schön!
Die haben sich im Dreck gesuhlt,unglaublich...nach 2 Stunden sah das Land aus wie nach einer Kaninchenplage,Loch an Loch! ;D
Gruß Shelsea
Manche Hühner dürfen nur auf Antrag raus
In weiten Teilen Sachsen-Anhalts ist die Stallpflicht aufgehoben worden
erstellt 12.05.06, 20:24h, aktualisiert 12.05.06, 22:56h
Hinter einer verschlossenen Stalltür stehen Hühner auf einem Geflügelhof. (Foto: dpa)
Magdeburg/MZ/hk. In weiten Teilen Sachsen-Anhalts ist die Stallpflicht zum Schutz vor der Vogelgrippe aufgehoben. Dazu zählen die Kreise Aschersleben-Staßfurt, Bernburg, Burgenlandkreis, Mansfelder Land, Schönebeck, Wernigerode und Weißenfels sowie Magdeburg. In Risikogebieten mit hoher Geflügeldichte oder Feuchtgebieten bleibt die Stallpflicht bestehen. Dazu zählen Gebiete in der Nähe von Saale, Elbe und Schwarzer Elster sowie am Stausee Kelbra (Landkreis Sangerhausen).
Entgegen ersten Meldungen haben sich diese Gebiete teilweise deutlich verändert. Dort dürfen Hühner, Gänse, Enten und andere Geflügelarten erst nach einem Antrag bei den Landkreisen unter strengen Auflagen oder aber überhaupt nicht ins Freie.
Landkreis Wittenberg: Stallpflicht entlang der Flussläufe von Elbe und Schwarzer Elster mit den Überschwemmungsgebieten innerhalb der Hauptdeiche.
Landkreis Sangerhausen: Stallpflicht um den Stausee Kelbra inklusive einer 1 000-Meter-Zone.
Landkreis Bitterfeld: Stallpflicht in Jeßnitz, Muldenstein, Thurland (OT Kleinleipzig) sowie in Teilen von Greppin, Bobbau, Raguhn, Altjeßnitz und Schierau. In Thurland und Retzau kann die Stallpflicht auch nicht per Antrag aufgehoben werden.
Landkreis Quedlinburg: Stallpflicht in Quedlinburg und Münchenhof.
Landkreis Köthen: Stallpflicht in Pfaffendorf, Baasdorf, Rosefeld, Libbesdorf, Chörau, Reppichau.
Dessau: Stallpflicht in den Ortsteilen Mosigkau und Kochstedt.
Halle: Stallpflicht nur in den Restriktionszonen der Vogelschutzgebiete an der Saale.
Der Kreis Anhalt-Zerbst und der Saalkreis haben dem Agrarministerium nur gemeldet, dass die Stallpflicht in einem Drittel (Anhalt-Zerbst) bzw. 20 Prozent (Saalkreis) des Kreisgebietes nicht aufgehoben werden kann. Keine Meldungen gibt es aus Merseburg-Querfurt und dem Jerichower Land.
Hier Infos für die Region Hannover
http://www.region-hannover.de/deutsch/doku/VogGriAusnahmeVO.pdf
franzi_19
15.05.2006, 10:58
Hallo,
bei Spreenhagen dürfen im Moment kein Stück Geflügel raus.
Aber das Vet.-Amt hat heute selbst noch nicht ganz durchgesehen.
Gruß
Franzi
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