Ich mach mal neu
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So gehts jetzt in Schleswig-Holstein weiter

Pressemitteilung
veröffentlicht am: 05.05.2006

Vogelgrippe: Landwirtschaftsministerium bereitet Umsetzung der neuen Aufstallungsregelung vor

KIEL. Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium für die Zeit nach dem 15. Mai 2006 angekündigt hatte, in Gebieten ohne besonders hohes Risiko Ausnahmen von der weiterhin gültigen Aufstallungspflicht für Geflügel zu ermöglichen, arbeitet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume jetzt vorbereitend an der Umsetzung der neuen Regelung in Schleswig-Holstein. Zuvor hatte sich das Ministerium maßgeblich gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern beim Bund für diese Option eingesetzt.

Abstimmungsgespräche mit benachbarten Bundesländern sind Anfang der kommenden Woche vorgesehen, in der Wochenmitte soll dann darauf aufbauend mit den weiterhin für die Umsetzung der Aufstallung zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten das weitere Vorgehen festgelegt werden.
Bislang zeichnet sich ab, dass in Küstennähe sowie im Bereich größerer Fließ- und Binnengewässer die Aufstallungspflicht für Geflügel beibehalten werden muss. Diese Bundesvorschrift bedarf jedoch einer Konkretisierung, um ihre einheitliche Anwendung in der Praxis zu ermöglichen. Auch ist eine aktualisierte Risikoeinschätzung vorzunehmen.

Unterdessen stieg in Schleswig-Holstein die Zahl der auf Vogelgrippe untersuchten Kadaver auf 4.042. Dem stehen bisher 30 positiv getestete Fälle gegenüber, so dass die Quote der mit dem Virus H5N1 infizierten Tiere weiterhin unter einem Prozent liegt.

Derzeit führt das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor in einem Fall aus Schleswig-Holstein nähere Untersuchungen durch, dabei handelt es sich um eine Kanadagans aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde. Durch die vorsorglichen Schutzmaßnahmen, unter anderem die Aufstallungspflicht, konnte ein Übergreifen des Vogelgrippeerregers von der Wildvogelpopulation auf Geflügelhaltungen im Land bislang erfolgreich vermieden werden.

Das Freilaufverbot für Hunde und Katzen in Sperrzonen bleibt ebenfalls in Kraft. Ausnahmen hiervon sind weiterhin nicht vorgesehen, um das gesundheitliche Risiko auch für Säugetiere zu minimieren.