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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leichte verunsicherung wegen dem Hahn...aber wir wohnen auf dem Dorf...



Steffili
30.10.2012, 19:57
Moin,

also ich weiß nicht recht, ich habe mich jetzt schon überall durchgelesen...aber auch nichts passendes gefunden...hier im Dorf (Barsinghausen OT Langreder) gibt es keinen Hahn...aber Schafe habe ich schon öfters gehört und Bauernhöfe gibt es auch...und einen BEO der auch ganz gut lärmt, wenn man es so sieht.
Ich wollte schon einen Hahn, der seine Hennen begleitet und auf sie achtet...nuja mit den Nachbarn rede ich nicht so sonderlich viel, da es da schon mal kleinere Unstimmigkeiten gab, der eine weiß es...allerdings sagen wir schon noch Guten Tag...nun habe ich auch an den Fachdienst Planen und Bauen gewannt... folgendes kam dabei raus:

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Es war früher mal ein
Schweinestall, wo jetzt Hühner einziehen sollen.
Heißt also grundsätzlich kann ich diese halten, wie Sie schrieben?
Die Hühner würden immer erst um 8uhr rausgelassen. Wegen der
Ruhezeiten.
Könnten Sie mir da noch was schriftliches zuschicken?
Mit freundlichen Grüßen Lxxxxx

Sehr geehrte Frau Lxxxx,
bzgl. Ihrer Anfrage vom 25.10.2012 teile ich zunächst mit, dass nach
dem Baurecht nur die Zulässigkeit von baulichen Anlagen für die
Tierhaltung beurteilt werden kann.

Nach § 14 Baunutzungsverordnung sind untergeordnete Nebenanlagen und
Einrichtungen für die Kleintierhaltung grundsätzlich auch in
Wohngebieten zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um
Kleintierhaltungen handelt, die nicht zu Erwerbszwecken sondern
hobbymäßig ausgeübt werden.

Im Einzelfall können bauliche Anlagen zur Hühnerhaltung dann
unzulässig
sein, wenn von Ihnen Lärm- und/oder Geruchsbelästigungen ausgehen, die
gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Von
Bedeutung sind hierbei im Einzelfall die Art und Anzahl der Tiere
sowie
die Art, Lage und Größe der Unterbringung auf dem Grundstück.

Aufgrund Ihrer Angaben bzgl. der beabsichtigten Haltung von "ein paar
Hühnern sowie evtl. einem Hahn im Garten als Hobby und zum
Eigengebrauch" kann ich Ihnen nur diese allgemeinen baurechtlichen
Vorgaben für die baulichen Anlagen (Stall, Freigehege o.ä.) mitteilen.


Evtl. nachbarschaftsrechtliche Lärmbeschwerden würden, wie Ihnen
bereits Frau Bxxxx mitgeteilt hat, dem Privatrecht unterliegen.

RT

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Es war früher mal ein
Schweinestall, wo jetzt Hühner einziehen sollen.
Heißt also grundsätzlich kann ich diese halten, wie Sie schrieben?
Die Hühner würden immer erst um 8uhr rausgelassen. Wegen der
Ruhezeiten.
Könnten Sie mir da noch was schriftliches zuschicken?
Mit freundlichen Grüßen Lxxxxx

Guten Tag Frau Lxxxx,
ich kann Ihnen nur nochmals bestätigen, dass nach dem öffentlichen
Baurecht eine hobbymäßige Haltung von Hühnern grundsätzlich zulässig
ist. Es darf nicht zu unzumutbaren Störungen der Nachbarschaft kommen.
Ohne Kenntnis von Einzelheiten der Haltung (Art und Anzahl der Tiere,
Freigehege etc.) kann ich Ihnen keine andere Mitteilung geben.

RT


Guten Morgen, es werden insgesamt 1 Hahn und 3 Hennen Zwerg Australops
und später kommen noch 2 normale Hennen dazu. Der Stall ist 3qm groß,
dieser war mal ein Schweinestall. Das "Freigelände" ist komplett
eingezäunt und hat eine große von etwa 30qm. Wenn wir daheim sind und
die Tiere beaufsichtigen bekommen sie zusätzlich ca. 300qm. Langreder
ist doch eher dörflich.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Liebe Grüße Lxxxx


Sehr geehrte Familie Lxxxxx,
baurechtlich dürfte die Haltung von 4 Zwerg Australops (Hahn + 3
Hennen) in dem bestehenden ehemaligen Stallgebäude als untergeordnete
hobbymäßige Tierhaltung zulässig sein. Entsprechendes gilt auch für die
Einzäunung, die sich direkt an das Stallgebäude anschließen dürfte.
Die weitere Nutzung des Grundstückes (nach Ihren Angaben 300 qm) muss
wie auch evtl. Hahnenkrähen nachbarverträglich sein.


Mit freundlichen Grüßen
R T


Was meint ihr dazu?
Ist von Fall zu Fall verschieden aber nachbarverträglich ist ja auch ein dehnbarer Begriff... ich habe mich zwar entschlossen auch einen Hahn zu nehmen und abzuwarten, mehr bleibt mir auch nciht....oder doch? Vllt kann mir jmd nochwas genaues nennen oder mich mal aufklären, wär super dankbar.

Lg

Mariechen
31.10.2012, 18:25
Also ich würde das so verstehen: wenn der Hahn fast pausenlos den ganzen Tag und um 4 Uhr morgens wieder kräht, dann wäre das für mich als Nachbarn nicht verträglich. Ich kenne auch so einen Hahn, und wenn ich dort auf dem Nachbargrundstück bin, nervt es mich sogar, obwohl ich selber Hühner mag.

Die Hühner, wenn sie ständig beim Nachbarn über den Zaun fliegen und dort die Gemüsebeete zerscharren oder auf die Terrasse kacken, dann wäre das wahrscheinlich auch ein Ärgernis.

Brave Hühner die auf dem eigenen Grundstück bleiben, ein Hahn der morgens ein paar Mal sowie Mittags ein paar Mal nicht allzu laut kräht, ist eine normale dörfliche Sache.

hagen320
31.10.2012, 18:58
Du hast Dich bei Bauamt erkundigt und die sagen das der Stall für Kleintierhaltung erlaubt ist. Ich würde es mal beim Ordnungsamt versuchen, die müßten Dir sagen können ob Hühnerhaltung bei Dir erlaubt ist. Das schützt Dich aber auch nicht vor eventuellen Klagen da das privates Recht ist, auch wenn es grundsärtzlich erlaubt ist hat jeder Nachbar das Recht dagegen zu klagen.
Meine Nachbarn mußten diesen Sommer 50 Hähne ertragen und haben es auch überlebt:roll

Steffili
31.10.2012, 19:00
Aber hier gibt es auch Bauernhöfe...naja mal abwarten und Tee trinken vllt ist es ja auch ein "ruhiger" Hahn... die anderen Nachbarn machen auch so manchen Krach.

Steffili
31.10.2012, 20:09
Ich habe mich an die Stadt gewandt und die Tante hat es an dem weiter gegeben.

Sehr geehrte Frau Lxxxx,
bei Hühnerhaltung handelt es sich zunächst um Privatrecht, d. h. wenn
es Ärger mit den Nachbar wegen Lärm gibt, ist das Ordnungsamt nicht
zuständig. Evt. Streitigkeiten wären dann zunächst durch Einschaltung
des Schiedsmannes zu klären.
Ob in Ihrem Wohnbereich Tierhaltung erlaubt ist, ist jedoch vorher eine
Frage des Baurechtes, daher habe ich Ihre Mail an meinen Kollegen Herrn
T weite geleitet.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.
B