Steffili
30.10.2012, 19:57
Moin,
also ich weiß nicht recht, ich habe mich jetzt schon überall durchgelesen...aber auch nichts passendes gefunden...hier im Dorf (Barsinghausen OT Langreder) gibt es keinen Hahn...aber Schafe habe ich schon öfters gehört und Bauernhöfe gibt es auch...und einen BEO der auch ganz gut lärmt, wenn man es so sieht.
Ich wollte schon einen Hahn, der seine Hennen begleitet und auf sie achtet...nuja mit den Nachbarn rede ich nicht so sonderlich viel, da es da schon mal kleinere Unstimmigkeiten gab, der eine weiß es...allerdings sagen wir schon noch Guten Tag...nun habe ich auch an den Fachdienst Planen und Bauen gewannt... folgendes kam dabei raus:
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Es war früher mal ein
Schweinestall, wo jetzt Hühner einziehen sollen.
Heißt also grundsätzlich kann ich diese halten, wie Sie schrieben?
Die Hühner würden immer erst um 8uhr rausgelassen. Wegen der
Ruhezeiten.
Könnten Sie mir da noch was schriftliches zuschicken?
Mit freundlichen Grüßen Lxxxxx
Sehr geehrte Frau Lxxxx,
bzgl. Ihrer Anfrage vom 25.10.2012 teile ich zunächst mit, dass nach
dem Baurecht nur die Zulässigkeit von baulichen Anlagen für die
Tierhaltung beurteilt werden kann.
Nach § 14 Baunutzungsverordnung sind untergeordnete Nebenanlagen und
Einrichtungen für die Kleintierhaltung grundsätzlich auch in
Wohngebieten zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um
Kleintierhaltungen handelt, die nicht zu Erwerbszwecken sondern
hobbymäßig ausgeübt werden.
Im Einzelfall können bauliche Anlagen zur Hühnerhaltung dann
unzulässig
sein, wenn von Ihnen Lärm- und/oder Geruchsbelästigungen ausgehen, die
gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Von
Bedeutung sind hierbei im Einzelfall die Art und Anzahl der Tiere
sowie
die Art, Lage und Größe der Unterbringung auf dem Grundstück.
Aufgrund Ihrer Angaben bzgl. der beabsichtigten Haltung von "ein paar
Hühnern sowie evtl. einem Hahn im Garten als Hobby und zum
Eigengebrauch" kann ich Ihnen nur diese allgemeinen baurechtlichen
Vorgaben für die baulichen Anlagen (Stall, Freigehege o.ä.) mitteilen.
Evtl. nachbarschaftsrechtliche Lärmbeschwerden würden, wie Ihnen
bereits Frau Bxxxx mitgeteilt hat, dem Privatrecht unterliegen.
RT
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Es war früher mal ein
Schweinestall, wo jetzt Hühner einziehen sollen.
Heißt also grundsätzlich kann ich diese halten, wie Sie schrieben?
Die Hühner würden immer erst um 8uhr rausgelassen. Wegen der
Ruhezeiten.
Könnten Sie mir da noch was schriftliches zuschicken?
Mit freundlichen Grüßen Lxxxxx
Guten Tag Frau Lxxxx,
ich kann Ihnen nur nochmals bestätigen, dass nach dem öffentlichen
Baurecht eine hobbymäßige Haltung von Hühnern grundsätzlich zulässig
ist. Es darf nicht zu unzumutbaren Störungen der Nachbarschaft kommen.
Ohne Kenntnis von Einzelheiten der Haltung (Art und Anzahl der Tiere,
Freigehege etc.) kann ich Ihnen keine andere Mitteilung geben.
RT
Guten Morgen, es werden insgesamt 1 Hahn und 3 Hennen Zwerg Australops
und später kommen noch 2 normale Hennen dazu. Der Stall ist 3qm groß,
dieser war mal ein Schweinestall. Das "Freigelände" ist komplett
eingezäunt und hat eine große von etwa 30qm. Wenn wir daheim sind und
die Tiere beaufsichtigen bekommen sie zusätzlich ca. 300qm. Langreder
ist doch eher dörflich.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Liebe Grüße Lxxxx
Sehr geehrte Familie Lxxxxx,
baurechtlich dürfte die Haltung von 4 Zwerg Australops (Hahn + 3
Hennen) in dem bestehenden ehemaligen Stallgebäude als untergeordnete
hobbymäßige Tierhaltung zulässig sein. Entsprechendes gilt auch für die
Einzäunung, die sich direkt an das Stallgebäude anschließen dürfte.
Die weitere Nutzung des Grundstückes (nach Ihren Angaben 300 qm) muss
wie auch evtl. Hahnenkrähen nachbarverträglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
R T
Was meint ihr dazu?
Ist von Fall zu Fall verschieden aber nachbarverträglich ist ja auch ein dehnbarer Begriff... ich habe mich zwar entschlossen auch einen Hahn zu nehmen und abzuwarten, mehr bleibt mir auch nciht....oder doch? Vllt kann mir jmd nochwas genaues nennen oder mich mal aufklären, wär super dankbar.
Lg
also ich weiß nicht recht, ich habe mich jetzt schon überall durchgelesen...aber auch nichts passendes gefunden...hier im Dorf (Barsinghausen OT Langreder) gibt es keinen Hahn...aber Schafe habe ich schon öfters gehört und Bauernhöfe gibt es auch...und einen BEO der auch ganz gut lärmt, wenn man es so sieht.
Ich wollte schon einen Hahn, der seine Hennen begleitet und auf sie achtet...nuja mit den Nachbarn rede ich nicht so sonderlich viel, da es da schon mal kleinere Unstimmigkeiten gab, der eine weiß es...allerdings sagen wir schon noch Guten Tag...nun habe ich auch an den Fachdienst Planen und Bauen gewannt... folgendes kam dabei raus:
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Es war früher mal ein
Schweinestall, wo jetzt Hühner einziehen sollen.
Heißt also grundsätzlich kann ich diese halten, wie Sie schrieben?
Die Hühner würden immer erst um 8uhr rausgelassen. Wegen der
Ruhezeiten.
Könnten Sie mir da noch was schriftliches zuschicken?
Mit freundlichen Grüßen Lxxxxx
Sehr geehrte Frau Lxxxx,
bzgl. Ihrer Anfrage vom 25.10.2012 teile ich zunächst mit, dass nach
dem Baurecht nur die Zulässigkeit von baulichen Anlagen für die
Tierhaltung beurteilt werden kann.
Nach § 14 Baunutzungsverordnung sind untergeordnete Nebenanlagen und
Einrichtungen für die Kleintierhaltung grundsätzlich auch in
Wohngebieten zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um
Kleintierhaltungen handelt, die nicht zu Erwerbszwecken sondern
hobbymäßig ausgeübt werden.
Im Einzelfall können bauliche Anlagen zur Hühnerhaltung dann
unzulässig
sein, wenn von Ihnen Lärm- und/oder Geruchsbelästigungen ausgehen, die
gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Von
Bedeutung sind hierbei im Einzelfall die Art und Anzahl der Tiere
sowie
die Art, Lage und Größe der Unterbringung auf dem Grundstück.
Aufgrund Ihrer Angaben bzgl. der beabsichtigten Haltung von "ein paar
Hühnern sowie evtl. einem Hahn im Garten als Hobby und zum
Eigengebrauch" kann ich Ihnen nur diese allgemeinen baurechtlichen
Vorgaben für die baulichen Anlagen (Stall, Freigehege o.ä.) mitteilen.
Evtl. nachbarschaftsrechtliche Lärmbeschwerden würden, wie Ihnen
bereits Frau Bxxxx mitgeteilt hat, dem Privatrecht unterliegen.
RT
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Es war früher mal ein
Schweinestall, wo jetzt Hühner einziehen sollen.
Heißt also grundsätzlich kann ich diese halten, wie Sie schrieben?
Die Hühner würden immer erst um 8uhr rausgelassen. Wegen der
Ruhezeiten.
Könnten Sie mir da noch was schriftliches zuschicken?
Mit freundlichen Grüßen Lxxxxx
Guten Tag Frau Lxxxx,
ich kann Ihnen nur nochmals bestätigen, dass nach dem öffentlichen
Baurecht eine hobbymäßige Haltung von Hühnern grundsätzlich zulässig
ist. Es darf nicht zu unzumutbaren Störungen der Nachbarschaft kommen.
Ohne Kenntnis von Einzelheiten der Haltung (Art und Anzahl der Tiere,
Freigehege etc.) kann ich Ihnen keine andere Mitteilung geben.
RT
Guten Morgen, es werden insgesamt 1 Hahn und 3 Hennen Zwerg Australops
und später kommen noch 2 normale Hennen dazu. Der Stall ist 3qm groß,
dieser war mal ein Schweinestall. Das "Freigelände" ist komplett
eingezäunt und hat eine große von etwa 30qm. Wenn wir daheim sind und
die Tiere beaufsichtigen bekommen sie zusätzlich ca. 300qm. Langreder
ist doch eher dörflich.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Liebe Grüße Lxxxx
Sehr geehrte Familie Lxxxxx,
baurechtlich dürfte die Haltung von 4 Zwerg Australops (Hahn + 3
Hennen) in dem bestehenden ehemaligen Stallgebäude als untergeordnete
hobbymäßige Tierhaltung zulässig sein. Entsprechendes gilt auch für die
Einzäunung, die sich direkt an das Stallgebäude anschließen dürfte.
Die weitere Nutzung des Grundstückes (nach Ihren Angaben 300 qm) muss
wie auch evtl. Hahnenkrähen nachbarverträglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
R T
Was meint ihr dazu?
Ist von Fall zu Fall verschieden aber nachbarverträglich ist ja auch ein dehnbarer Begriff... ich habe mich zwar entschlossen auch einen Hahn zu nehmen und abzuwarten, mehr bleibt mir auch nciht....oder doch? Vllt kann mir jmd nochwas genaues nennen oder mich mal aufklären, wär super dankbar.
Lg