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Thema: Leichte verunsicherung wegen dem Hahn...aber wir wohnen auf dem Dorf...

  1. #1
    Avatar von Steffili
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    Leichte verunsicherung wegen dem Hahn...aber wir wohnen auf dem Dorf...

    Moin,

    also ich weiß nicht recht, ich habe mich jetzt schon überall durchgelesen...aber auch nichts passendes gefunden...hier im Dorf (Barsinghausen OT Langreder) gibt es keinen Hahn...aber Schafe habe ich schon öfters gehört und Bauernhöfe gibt es auch...und einen BEO der auch ganz gut lärmt, wenn man es so sieht.
    Ich wollte schon einen Hahn, der seine Hennen begleitet und auf sie achtet...nuja mit den Nachbarn rede ich nicht so sonderlich viel, da es da schon mal kleinere Unstimmigkeiten gab, der eine weiß es...allerdings sagen wir schon noch Guten Tag...nun habe ich auch an den Fachdienst Planen und Bauen gewannt... folgendes kam dabei raus:

    Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Es war früher mal ein
    Schweinestall, wo jetzt Hühner einziehen sollen.
    Heißt also grundsätzlich kann ich diese halten, wie Sie schrieben?
    Die Hühner würden immer erst um 8uhr rausgelassen. Wegen der
    Ruhezeiten.
    Könnten Sie mir da noch was schriftliches zuschicken?
    Mit freundlichen Grüßen Lxxxxx

    Sehr geehrte Frau Lxxxx,
    bzgl. Ihrer Anfrage vom 25.10.2012 teile ich zunächst mit, dass nach
    dem Baurecht nur die Zulässigkeit von baulichen Anlagen für die
    Tierhaltung beurteilt werden kann.

    Nach § 14 Baunutzungsverordnung sind untergeordnete Nebenanlagen und
    Einrichtungen für die Kleintierhaltung grundsätzlich auch in
    Wohngebieten zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um
    Kleintierhaltungen handelt, die nicht zu Erwerbszwecken sondern
    hobbymäßig ausgeübt werden.

    Im Einzelfall können bauliche Anlagen zur Hühnerhaltung dann
    unzulässig
    sein, wenn von Ihnen Lärm- und/oder Geruchsbelästigungen ausgehen, die
    gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Von
    Bedeutung sind hierbei im Einzelfall die Art und Anzahl der Tiere
    sowie
    die Art, Lage und Größe der Unterbringung auf dem Grundstück.

    Aufgrund Ihrer Angaben bzgl. der beabsichtigten Haltung von "ein paar
    Hühnern sowie evtl. einem Hahn im Garten als Hobby und zum
    Eigengebrauch" kann ich Ihnen nur diese allgemeinen baurechtlichen
    Vorgaben für die baulichen Anlagen (Stall, Freigehege o.ä.) mitteilen.


    Evtl. nachbarschaftsrechtliche Lärmbeschwerden würden, wie Ihnen
    bereits Frau Bxxxx mitgeteilt hat, dem Privatrecht unterliegen.

    RT

    Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Es war früher mal ein
    Schweinestall, wo jetzt Hühner einziehen sollen.
    Heißt also grundsätzlich kann ich diese halten, wie Sie schrieben?
    Die Hühner würden immer erst um 8uhr rausgelassen. Wegen der
    Ruhezeiten.
    Könnten Sie mir da noch was schriftliches zuschicken?
    Mit freundlichen Grüßen Lxxxxx

    Guten Tag Frau Lxxxx,
    ich kann Ihnen nur nochmals bestätigen, dass nach dem öffentlichen
    Baurecht eine hobbymäßige Haltung von Hühnern grundsätzlich zulässig
    ist. Es darf nicht zu unzumutbaren Störungen der Nachbarschaft kommen.
    Ohne Kenntnis von Einzelheiten der Haltung (Art und Anzahl der Tiere,
    Freigehege etc.) kann ich Ihnen keine andere Mitteilung geben.

    RT


    Guten Morgen, es werden insgesamt 1 Hahn und 3 Hennen Zwerg Australops
    und später kommen noch 2 normale Hennen dazu. Der Stall ist 3qm groß,
    dieser war mal ein Schweinestall. Das "Freigelände" ist komplett
    eingezäunt und hat eine große von etwa 30qm. Wenn wir daheim sind und
    die Tiere beaufsichtigen bekommen sie zusätzlich ca. 300qm. Langreder
    ist doch eher dörflich.
    Vielen Dank für Ihre Mühe.
    Liebe Grüße Lxxxx


    Sehr geehrte Familie Lxxxxx,
    baurechtlich dürfte die Haltung von 4 Zwerg Australops (Hahn + 3
    Hennen) in dem bestehenden ehemaligen Stallgebäude als untergeordnete
    hobbymäßige Tierhaltung zulässig sein. Entsprechendes gilt auch für die
    Einzäunung, die sich direkt an das Stallgebäude anschließen dürfte.
    Die weitere Nutzung des Grundstückes (nach Ihren Angaben 300 qm) muss
    wie auch evtl. Hahnenkrähen nachbarverträglich sein.


    Mit freundlichen Grüßen
    R T


    Was meint ihr dazu?
    Ist von Fall zu Fall verschieden aber nachbarverträglich ist ja auch ein dehnbarer Begriff... ich habe mich zwar entschlossen auch einen Hahn zu nehmen und abzuwarten, mehr bleibt mir auch nciht....oder doch? Vllt kann mir jmd nochwas genaues nennen oder mich mal aufklären, wär super dankbar.

    Lg

  2. #2
    Avatar von Mariechen
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    Also ich würde das so verstehen: wenn der Hahn fast pausenlos den ganzen Tag und um 4 Uhr morgens wieder kräht, dann wäre das für mich als Nachbarn nicht verträglich. Ich kenne auch so einen Hahn, und wenn ich dort auf dem Nachbargrundstück bin, nervt es mich sogar, obwohl ich selber Hühner mag.

    Die Hühner, wenn sie ständig beim Nachbarn über den Zaun fliegen und dort die Gemüsebeete zerscharren oder auf die Terrasse kacken, dann wäre das wahrscheinlich auch ein Ärgernis.

    Brave Hühner die auf dem eigenen Grundstück bleiben, ein Hahn der morgens ein paar Mal sowie Mittags ein paar Mal nicht allzu laut kräht, ist eine normale dörfliche Sache.
    Mariechen



  3. #3
    RGZV Mölln Avatar von hagen320
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    Du hast Dich bei Bauamt erkundigt und die sagen das der Stall für Kleintierhaltung erlaubt ist. Ich würde es mal beim Ordnungsamt versuchen, die müßten Dir sagen können ob Hühnerhaltung bei Dir erlaubt ist. Das schützt Dich aber auch nicht vor eventuellen Klagen da das privates Recht ist, auch wenn es grundsärtzlich erlaubt ist hat jeder Nachbar das Recht dagegen zu klagen.
    Meine Nachbarn mußten diesen Sommer 50 Hähne ertragen und haben es auch überlebt
    Mechelner, Sundheimer, Sussex gsc, eigene Grünlegerkreuzungen, bunte Legetruppe aus Zwienutzungshühnern, Puten Naraganset, Perlhühner

  4. #4
    Avatar von Steffili
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    Aber hier gibt es auch Bauernhöfe...naja mal abwarten und Tee trinken vllt ist es ja auch ein "ruhiger" Hahn... die anderen Nachbarn machen auch so manchen Krach.

  5. #5
    Avatar von Steffili
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    Ich habe mich an die Stadt gewandt und die Tante hat es an dem weiter gegeben.

    Sehr geehrte Frau Lxxxx,
    bei Hühnerhaltung handelt es sich zunächst um Privatrecht, d. h. wenn
    es Ärger mit den Nachbar wegen Lärm gibt, ist das Ordnungsamt nicht
    zuständig. Evt. Streitigkeiten wären dann zunächst durch Einschaltung
    des Schiedsmannes zu klären.
    Ob in Ihrem Wohnbereich Tierhaltung erlaubt ist, ist jedoch vorher eine
    Frage des Baurechtes, daher habe ich Ihre Mail an meinen Kollegen Herrn
    T weite geleitet.

    Mit freundlichen Grüßen
    i. A.
    B

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