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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Landwirtschaftliche Nutzfläche / Kleintierstall



Gustav
28.02.2012, 01:43
Hallo Zusammen,
ich lese hier schon lange Zeit mit dem Gedanken mir zwei Gänse und zwei Hühner auf meiner Wiese zu halten damit diese eine sinnvolle Beschäftigung erhält und ich nicht jedes Jahr 2 Meter hohe Brennesseln absensen muss.

Da immer wieder hier geraten wird vor jeglichen Baumassnahmen das zuständige Bauamt zu Kontaktieren habe ich das heute auch getan und angefragt ob und welche Möglichkeiten es gäbe auf meiner als Landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen ca. 1000qm Wiese einen Hühnerstall aufzustellen.

Antwort war das wäre Verboten ebenso wenn diese auf Rädern stehen würde und verschoben wird und überhaupt wäre es nicht gestattet auf einer Landwirtschaftlichen Nutzfläche Geflügel zu halten.!!

(Ich wagte zu bemerken,: In der Umgebung gibt es Ziegen , Schafe , Gänse, Hühner , Enten, usw...)

BAUAMT: DAS IST VERBOTEN!

Ich: Was wäre erlaubt ?

Ich könne das Land an einen Landwirt verpachten oder selber Kartoffeln anbauen = erlaubt.

20 meter von der Wiese entfernt wo mein Haus steht ( mit angrenzendem ehemaligem Schweinestall ) mit Garten, wäre aber Wohngebiet und da gäbe es Nachbarn und diese könnten sich gestört fühlen wenn ich Hühner halten würde, dazu gäbe es viele Gerichtsurteile, das könnte untersagt werden.

Fazit... Hüherhaltung im Landwirtschaftlichen Bereich Verboten ?
Im Wohngebiet unerwünscht und kann ebenfalls verboten werden?

Antibiotikaverseuchte Hühner in Legebatterien sind erwünscht und gestattet!

Glückliche freilaufende Hühner abseits der Bewohnten Fläche wo sie niemanden stören verboten ?
Im Wohngebiet wo ein evtl. Hahn ja krähen könnte unnerwünscht aber immerhin möglich bis jemand vor Gericht zieht?

Wo bin ich hingeraten, wer macht solche Gesetze und welche Gesetze sind das?

Sollten die Gesetzte wirklich so sein sollten sie schnellstens geändert werden!

Wer ist verantwortlich ?

Unterschriften sammeln ?


Nachdenklich....

Gustav

Schwarzwälder
28.02.2012, 05:58
Morgen

Die Ämter haben eine Auskunftpflicht.
Einfach sagen das ist verboten reicht nicht.
uf noch mal an, vieleicht hast du ja einen anderen Sachbearbeiter dran.
Wenn dieser genau so reagiert, Bitte Ihn dir zu sagen wo das steht das das verboten ist.
Wenn jemand neben eine Landwirtschaftliche Fläche baut hat dieser nicht nur Vorteile (Natur um die Ecke) sondern muss auch gewisse Dinge hinnehmen: Baurech in Baden Württenberg: Wenn er eine Umfriedung zur Grenze zu LAndwirtschaftlich Nutzfläche machen will, muss diese 50 zurückgesetzt sein. Der Bauer könnte ja sonst mit dem Pflug hängen bleiben.
Auch sind gewisse Geruchsbelästigungen hinzunehmen (Gülle) Geräusche, sind auch hinzunehmen: Im Märzen der Bauer den Traktor anwirft....
Würde mich nicht wundern wenn der Sachbearbeiter den du am Telefon hattest gerade in dieser Ecke der Gemeinde wohnt.

Gruß Stefan

Redcap
28.02.2012, 07:39
Vielleicht funktioniert es so?
Ist es eine Streuobstwiese? Kannst Du nicht an einen Landwirt (kostenlos) verpachten und mit ihm absprechen, eine Baugenehmigung für einen Hühnerstall zu beantragen und die Hühnerhaltung zu tolerieren?
http://www.dr-kauch.de/recht/baurecht,id-30836.html

Andvari
28.02.2012, 11:33
@Gustav: Ich würde mich an Deiner Stelle mal von einem örtlichen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Baurecht beraten lassen. Ein einzelnes Beratungsgespräch kostet kein Vermögen, und danach hast Du hoffentlich eine Idee, wie Du durch den Behördendschungel kommst.

hein
28.02.2012, 11:44
Da braucht man keinen Anwalt für!

Da reicht ein Blick in die Gemeindeverwaltung / Abteilung Bauamt! Nachschauen, was das für eine Fläche das ist und fertig!

Ist es eine landwirtsch. Nutzfläche, denn kannst Du da Kartoffeln und Rüben oder Getreide anbauen! Denn dazu braucht man eine Nutzfläche!

Ist die Fläche als Weideland oder Wiese gekennzeichnet, denn kannst Du da Tiere weiden lassen!

Willst Du einen Stall musst Du dementsprechend auch mal nachschauen! Denn nicht auf jeder Wiese darf auch ein Stall stehen!


Und wenn deine Nachbarn Hühner haben - denn sind da genauso viele Fragen!

Ist es ein Mischgebiet wo auch Tiere gehalten werden dürfen, denn ist das in der Siedlung ok! Aber nicht automatisch auch auf der Wiese!

Ist es kein Mischgebiet, denn dürfen sie auch keine Tiere halten! Aber klaro! Wo kein Kläger ist ist auch kein Tierverbot! Eben so lange keiner was sagt, ist das ok oder es wird geduldet!

Redcap
28.02.2012, 13:04
Es ist auch relevant, ob man Landwirt ist, oder nicht (siehe Link).

hein
28.02.2012, 13:07
Es ist auch relevant, ob man Landwirt ist, oder nicht (siehe Link).

Auch richtig! Da gibt es sicherlich auch noch mehr Punkte die zu beachten sind!

Andvari
28.02.2012, 13:32
Da gibt es absolute Unmengen an Punkten, die zu beachten sind, und dreiunddrölfzig Ausnahmen und Sonderfälle und überhaupt - deutsches Baurecht ist glaube ich weltweit einzigartig in seinen Auswüchsen und seiner Kompliziertheit. :daumenrunter:

Daher eben auch mein Tipp mit dem Anwalt: eine Beratung von einem Profi bringt einen weiter als noch so ambitioniertes Selbergooglen oder Gesetzestexte-Wälzen. Alternativ könnte man die Frage noch in einem Jura-Forum stellen, dann bekommt man auch schon einmal kostenlos ein paar Einschätzungen und kann zumindest hoffen, dass die Jungs/Mädels am anderen Ende der Leitung auch wirklich wissen, wovon sie schreiben. Für kostenlose Juraforen gilt übrigens meistens, dass man den Fall als Klausuraufgabe verkleiden muss, für die man eine allgemeine Lösung sucht, da man in solchen Foren keine konkrete Beratung für den eigenen Fall einfordern darf. Konkret heißt das also: nicht schreiben "ich möchte einen Hühnerstall bauen", sondern "Herr A möchte einen Hühnerstall bauen".

Viele Grüße

hein
28.02.2012, 13:57
Andvari - grundsätzlich hast Du recht!

Nur was im Flächennutzungsplan steht ist ausschlaggebend! Da kann man sich das Geld für den Anwalt sparen! Wenn der Flächennutzungsplan es her gibt, denn kann ein RA schon was machen!

Aber wenn es dieser Plan nicht her gibt, denn bringt der beste Anwalt nichts! Da kann man denn nur den Plan ändern und das ist eine langwierige Sache!

Aber für den Anfang ist das ganz einfach! Einfach einen Blick in diesen Plan und das kann jeder ohne weiteres machen und dann auch nachvollziehen! Und es kostet kein Geld.

Jeans
28.02.2012, 14:19
Hallo!
Bin gerade über die Postleitzahl von Gustav "gestolpert", wir spielen auch mit dem Gedanken der Hühnerhaltung.
Aber im privaten großen Garten- Ställe sind da schon ( nur leider noch voll "Gerümpel"- aber das lässt sich ja ändern... )Kann da auch jemand "dagegen" sein?
Wir bauen ja nichts und einen Hahn möchten wir auch nicht ( wegen der Nachbarn), also nur privat für leckere Eier und schöne Hühner...

Ein Dankeschön an die "Hühnerfachleute"

Jeans

Gustav
28.02.2012, 15:14
Vielen Dank mal zwischendurch für alle bisherigen Antworten werde erst am WE Zeit haben mich nochmals Ausgiebig mit demThema zu befassen. Jedenfalls gab es ja schon einige hinweise.
Auch wenn es bisher noch keine Revolution gegen Unsinnige Gesetzgebungen geworden ist.

@ Jeans

Die Hünerhaltung im Wohngebiet geht wohl solange gut bis sich jemand Beschwert.


Grüße

Gustav

hein
28.02.2012, 15:15
Also theoretisch kann jemand dagegen sein!

Das kommt immer auf das Wohngebiet an! Ist es ein reines Wohnbebiet, denn ist theoretisch Tierhaltung verboten! Wenn aber keiner was sagt, denn kann es geduldet werden!

Ist das Wohngebiet ein Mischgebiet, denn kann keiner was dagegen haben! Ok Ausnahmen bestätigen die Regel! Denn wenn es ein Mischgebiet ist - das heisst, es kann dort nur gewohnt werden, es können aber auch Tiere gehalten werden! Nur jetzt kommt das ABER - wenn aber schon jahrelang dort keine Tiere mehr gehalten wurden, denn können die Nachbarn das verhindern - wenn sie wollen! Es kann dann Probleme geben muss aber nicht!

Gustav
28.02.2012, 15:45
Der Stall hinterm Haus das von etwa BJ 1936 ist wird in den Bauplänen als Schweinestall betitelt auch gibt es einen mit Beton eingefassten Misthaufenplatz.

Heisst das jetz hier dürfen zwar keine Hühner aber Schweine gehalten werden?

Viele Grüße

Gustav

hein
28.02.2012, 17:26
Der Stall hinterm Haus das von etwa BJ 1936 ist wird in den Bauplänen als Schweinestall betitelt auch gibt es einen mit Beton eingefassten Misthaufenplatz.

Heisst das jetz hier dürfen zwar keine Hühner aber Schweine gehalten werden?

Viele Grüße

Gustav

Nein das Heisst, das dort Tiere gehalten werden dürfen!

Es sei, das jetzt das aber kommt!!?? Von wegen, das dort in der Siedlung seid Jahrzehnte keine Tiere mehr gehaltenwrden. Denn könnte es von den Nachbarn oder von wem auch immer aus der Siedlung, Probleme geben! Muss aber nicht

Redcap
28.02.2012, 18:32
Ist das vielleicht sogar eine Kleinsiedlung? Evtl. sollte das doch mal ein Anwalt für Baurecht erörtern?
http://www.huehnerhof-sonnenblume.de/index.php/rechte-a-pflichten
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=10&t=199141&start=0

Gustav
28.02.2012, 21:43
Ne, in der Umgebung wimmelt es von Tieren rechter Nachbar 2-5 Hunde ( über die sich einige Aufregen wenn viel gebellt und gejault wird) ( Wohngebiet)

Ansonsten Schafe , Ziegen, Hühner , Gänse, auf der direkt nebenanliegenden Wiese die genauso wie meine ist, auch stehen da 4-5 Kleine Ställe und Dixiklos, sowie Wohnwagen rum.
Die Ställe tauchen aber nicht im Bebauungsplan auf nur ein Schafstall ist eingezeichnet.

Als ich einzog weideten regelmässig Schafe auf allen umliegenden Wiesen, das Haus ist übrigens Randlage einer kleinen Ortschaft von etwa 2.737 Einwohnern.

Die Häuse die in etwa 20 meter Entfernung stehen sind sogenannte Selbstversorgerhäuser die nach dem Krieg häufiger im Ländlichen Bereich gebaut wurden , Haus , Stall , Wiese eben.

G.

Redcap
28.02.2012, 22:18
Kleinsiedlungshäuser sind Selbstversorgerhäuser mit Garten und Stallungen, siehe Rechtsforum.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinsiedlung

securio
29.02.2012, 08:10
Anstatt mit der Stange im Meinungsnebel zu stochern, schreibt der Konfliktbewusste an die

"Liebe Gemeindeverwaltung,
ich beabsichtige, auf meinem Grundstück, Hühnerweg 5, Flur283/", ausschließlich zur Selbstversorgung, bis zu X Hühner zu halten.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
MfG"

Den Bescheid, den Du dann erhältst, kannst Du anfechten. Oder hinter den Spiegel stecken, oder kleinrollen und ...
Jedenfalls hast Du dann eine individuelle, konkrete Sachlage.

Gluckenheil
Sec.

hein
29.02.2012, 09:35
Anstatt mit der Stange im Meinungsnebel zu stochern, schreibt der Konfliktbewusste an die

"Liebe Gemeindeverwaltung,
ich beabsichtige, auf meinem Grundstück, Hühnerweg 5, Flur283/", ausschließlich zur Selbstversorgung, bis zu X Hühner zu halten.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
MfG"

Den Bescheid, den Du dann erhältst, kannst Du anfechten. Oder hinter den Spiegel stecken, oder kleinrollen und ...
Jedenfalls hast Du dann eine individuelle, konkrete Sachlage.

Gluckenheil
Sec.

*lach - super formuliert!


Aber warum will man der Verwaltung das mitteilen?? Wenn da ein Stall steht, denn muss doch nichts geändert werden!

Dazu besteht dann ja keine gesetzliche Pflicht! Da werden einfach der Tierseuchenkasse u. dem Vet.-Amt die Stückzahl der Hühner gemeldet und fertig!

Gustav
29.02.2012, 17:50
Nochmals Danke für die guten Ratschläge so habe ich die Gewissheit nicht so ganz so allein dazustehen.

Meine Idee der letzten Nacht war es die Tiere in einem Kinderwagen am Abend zum Stall am Haus zu fahren und da einzuquartieren.

Mit Hühnern auf meiner Wiese spazieren zu gehen wird doch wohl erlaubt sein? :-[

Das mit dem Stall und den vielen Tieren ist die Wiese nebenan, ich werde mal versuchen die Besitzer zu fragen wie die das gemacht haben.. wahrscheinlich einfach gemacht und nicht lange gefragt und seit vielen Jahren glückliche Hühner , Gänse , Schafe,.....

Grüße

Gustav

hein
01.03.2012, 07:20
...........Das mit dem Stall und den vielen Tieren ist die Wiese nebenan, ich werde mal versuchen die Besitzer zu fragen wie die das gemacht haben.. wahrscheinlich einfach gemacht und nicht lange gefragt und seit vielen Jahren glückliche Hühner , Gänse , Schafe,.....

Grüße

Gustav

BINGO!! - Der Kanditat hat 100 Punkte