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Thema: Landwirtschaftliche Nutzfläche / Kleintierstall

  1. #1
    Avatar von Gustav
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    Landwirtschaftliche Nutzfläche / Kleintierstall

    Hallo Zusammen,
    ich lese hier schon lange Zeit mit dem Gedanken mir zwei Gänse und zwei Hühner auf meiner Wiese zu halten damit diese eine sinnvolle Beschäftigung erhält und ich nicht jedes Jahr 2 Meter hohe Brennesseln absensen muss.

    Da immer wieder hier geraten wird vor jeglichen Baumassnahmen das zuständige Bauamt zu Kontaktieren habe ich das heute auch getan und angefragt ob und welche Möglichkeiten es gäbe auf meiner als Landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen ca. 1000qm Wiese einen Hühnerstall aufzustellen.

    Antwort war das wäre Verboten ebenso wenn diese auf Rädern stehen würde und verschoben wird und überhaupt wäre es nicht gestattet auf einer Landwirtschaftlichen Nutzfläche Geflügel zu halten.!!

    (Ich wagte zu bemerken,: In der Umgebung gibt es Ziegen , Schafe , Gänse, Hühner , Enten, usw...)

    BAUAMT: DAS IST VERBOTEN!

    Ich: Was wäre erlaubt ?

    Ich könne das Land an einen Landwirt verpachten oder selber Kartoffeln anbauen = erlaubt.

    20 meter von der Wiese entfernt wo mein Haus steht ( mit angrenzendem ehemaligem Schweinestall ) mit Garten, wäre aber Wohngebiet und da gäbe es Nachbarn und diese könnten sich gestört fühlen wenn ich Hühner halten würde, dazu gäbe es viele Gerichtsurteile, das könnte untersagt werden.

    Fazit... Hüherhaltung im Landwirtschaftlichen Bereich Verboten ?
    Im Wohngebiet unerwünscht und kann ebenfalls verboten werden?

    Antibiotikaverseuchte Hühner in Legebatterien sind erwünscht und gestattet!

    Glückliche freilaufende Hühner abseits der Bewohnten Fläche wo sie niemanden stören verboten ?
    Im Wohngebiet wo ein evtl. Hahn ja krähen könnte unnerwünscht aber immerhin möglich bis jemand vor Gericht zieht?

    Wo bin ich hingeraten, wer macht solche Gesetze und welche Gesetze sind das?

    Sollten die Gesetzte wirklich so sein sollten sie schnellstens geändert werden!

    Wer ist verantwortlich ?

    Unterschriften sammeln ?


    Nachdenklich....

    Gustav

  2. #2

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    Die Ämter haben eine Auskunftpflicht.
    Einfach sagen das ist verboten reicht nicht.
    uf noch mal an, vieleicht hast du ja einen anderen Sachbearbeiter dran.
    Wenn dieser genau so reagiert, Bitte Ihn dir zu sagen wo das steht das das verboten ist.
    Wenn jemand neben eine Landwirtschaftliche Fläche baut hat dieser nicht nur Vorteile (Natur um die Ecke) sondern muss auch gewisse Dinge hinnehmen: Baurech in Baden Württenberg: Wenn er eine Umfriedung zur Grenze zu LAndwirtschaftlich Nutzfläche machen will, muss diese 50 zurückgesetzt sein. Der Bauer könnte ja sonst mit dem Pflug hängen bleiben.
    Auch sind gewisse Geruchsbelästigungen hinzunehmen (Gülle) Geräusche, sind auch hinzunehmen: Im Märzen der Bauer den Traktor anwirft....
    Würde mich nicht wundern wenn der Sachbearbeiter den du am Telefon hattest gerade in dieser Ecke der Gemeinde wohnt.

    Gruß Stefan

  3. #3
    Gast
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    Vielleicht funktioniert es so?
    Ist es eine Streuobstwiese? Kannst Du nicht an einen Landwirt (kostenlos) verpachten und mit ihm absprechen, eine Baugenehmigung für einen Hühnerstall zu beantragen und die Hühnerhaltung zu tolerieren?
    http://www.dr-kauch.de/recht/baurecht,id-30836.html

  4. #4

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    @Gustav: Ich würde mich an Deiner Stelle mal von einem örtlichen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Baurecht beraten lassen. Ein einzelnes Beratungsgespräch kostet kein Vermögen, und danach hast Du hoffentlich eine Idee, wie Du durch den Behördendschungel kommst.

  5. #5
    genannt Heini Avatar von hein
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    Da braucht man keinen Anwalt für!

    Da reicht ein Blick in die Gemeindeverwaltung / Abteilung Bauamt! Nachschauen, was das für eine Fläche das ist und fertig!

    Ist es eine landwirtsch. Nutzfläche, denn kannst Du da Kartoffeln und Rüben oder Getreide anbauen! Denn dazu braucht man eine Nutzfläche!

    Ist die Fläche als Weideland oder Wiese gekennzeichnet, denn kannst Du da Tiere weiden lassen!

    Willst Du einen Stall musst Du dementsprechend auch mal nachschauen! Denn nicht auf jeder Wiese darf auch ein Stall stehen!


    Und wenn deine Nachbarn Hühner haben - denn sind da genauso viele Fragen!

    Ist es ein Mischgebiet wo auch Tiere gehalten werden dürfen, denn ist das in der Siedlung ok! Aber nicht automatisch auch auf der Wiese!

    Ist es kein Mischgebiet, denn dürfen sie auch keine Tiere halten! Aber klaro! Wo kein Kläger ist ist auch kein Tierverbot! Eben so lange keiner was sagt, ist das ok oder es wird geduldet!
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  6. #6
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    Es ist auch relevant, ob man Landwirt ist, oder nicht (siehe Link).

  7. #7
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von Redcap Beitrag anzeigen
    Es ist auch relevant, ob man Landwirt ist, oder nicht (siehe Link).
    Auch richtig! Da gibt es sicherlich auch noch mehr Punkte die zu beachten sind!
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  8. #8

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    Da gibt es absolute Unmengen an Punkten, die zu beachten sind, und dreiunddrölfzig Ausnahmen und Sonderfälle und überhaupt - deutsches Baurecht ist glaube ich weltweit einzigartig in seinen Auswüchsen und seiner Kompliziertheit.

    Daher eben auch mein Tipp mit dem Anwalt: eine Beratung von einem Profi bringt einen weiter als noch so ambitioniertes Selbergooglen oder Gesetzestexte-Wälzen. Alternativ könnte man die Frage noch in einem Jura-Forum stellen, dann bekommt man auch schon einmal kostenlos ein paar Einschätzungen und kann zumindest hoffen, dass die Jungs/Mädels am anderen Ende der Leitung auch wirklich wissen, wovon sie schreiben. Für kostenlose Juraforen gilt übrigens meistens, dass man den Fall als Klausuraufgabe verkleiden muss, für die man eine allgemeine Lösung sucht, da man in solchen Foren keine konkrete Beratung für den eigenen Fall einfordern darf. Konkret heißt das also: nicht schreiben "ich möchte einen Hühnerstall bauen", sondern "Herr A möchte einen Hühnerstall bauen".

    Viele Grüße

  9. #9
    genannt Heini Avatar von hein
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    Andvari - grundsätzlich hast Du recht!

    Nur was im Flächennutzungsplan steht ist ausschlaggebend! Da kann man sich das Geld für den Anwalt sparen! Wenn der Flächennutzungsplan es her gibt, denn kann ein RA schon was machen!

    Aber wenn es dieser Plan nicht her gibt, denn bringt der beste Anwalt nichts! Da kann man denn nur den Plan ändern und das ist eine langwierige Sache!

    Aber für den Anfang ist das ganz einfach! Einfach einen Blick in diesen Plan und das kann jeder ohne weiteres machen und dann auch nachvollziehen! Und es kostet kein Geld.
    Geändert von hein (28.02.2012 um 14:03 Uhr)
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  10. #10

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    Hühner im privaten Gartengrundstück sind aber o.k.?

    Hallo!
    Bin gerade über die Postleitzahl von Gustav "gestolpert", wir spielen auch mit dem Gedanken der Hühnerhaltung.
    Aber im privaten großen Garten- Ställe sind da schon ( nur leider noch voll "Gerümpel"- aber das lässt sich ja ändern... )Kann da auch jemand "dagegen" sein?
    Wir bauen ja nichts und einen Hahn möchten wir auch nicht ( wegen der Nachbarn), also nur privat für leckere Eier und schöne Hühner...

    Ein Dankeschön an die "Hühnerfachleute"

    Jeans

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