Hallo,
hat von euch schon jemand einen Ausnahmeantrag für seltene Rassen gestellt.?
Hier halten ja einige Altsteirer und Sulmtaler.
Bei Aussicht auf Erfolg wäre das ein berechtigter Grund die Rasse/Rassen umzustellen.
Grüße Tascha
Hallo,
hat von euch schon jemand einen Ausnahmeantrag für seltene Rassen gestellt.?
Hier halten ja einige Altsteirer und Sulmtaler.
Bei Aussicht auf Erfolg wäre das ein berechtigter Grund die Rasse/Rassen umzustellen.
Grüße Tascha
ich trau mich nciht, obwohl ich Brakel habe....
Ich habe überwiegend seltene Rassen von der Roten Liste. Hätten wir hier Stallpflicht, hätte ich auf die Ausnahmegenehmigung verzichtet. Denn, es ist ja schon ein paar Mal vorgekommen, dass bei der Beprobung die dabei gemacht wird, angeblich der Virus gefunden wurde und es diese Tiere nun nicht mehr gibt.
„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti
Wo wohnst du?
Bei uns hier wäre so ein Antrag ausssichtslos.....
Futter macht Freunde.
Antrag = Beprobung = Glücksspiel
Siehe Schwante ...
„Vögel, die am Morgen singen, holt mittags die Katz.“
(Der frühe Vogel fängt den frühen Wurm, der Späte fängt den Fetten!)
Überzeugt- dann lohnt sich auch ein Rassewechsel nicht....
Also ich oute mich dann mal hier :-)
Ich bin bzw. war der Kläger Nummer 1.......siehe hier
Also ich habe den Ausnahmeantrag von der Stallpflicht durch!
Der Reihe nach......
Ich hätter mich gerne als Kläger zur Verfügung gestellt, war mit provieh in Kontakt. Meine Bedingungen zur Aufstallung sind katastrophal, ich habe einen reinen Schlafstall, 2,5*2,5*2,5 Meter, nur Lüftung, keine Fenster, dafür glückliche Tiere auf über 1000m² Freilauf, wie ich finde.
Ich habe 2 Brahmahähne, 2 Zwergseidenhähne, 32 hennen gemischt, Rassehennen ( Brahma, Marans, Totleger, Zwergseidis) sowie ein paar Hybridhennen......dazu 1.2 Cröllwitzer Puten!
Für die Klage braucht es eine abgelehnte Ausnahmegenehmigung von der Aufstallung. Deshalb ist es schwer Kläger zu finden, nach Schwante haben die Leute Angst ( verständlich).
Nun ich schlachte gelegendlich, bin mehr Selbstversorger als Kuschelhuhnhalter, ich wollte das Risiko für unser Recht auf artgerechte Hühnerhaltung eingehen!
Der Rechtsanwalt benötigte um einen Antrag zu stellen die Verordnung zur Aufstallpflicht von unserem Kreis. Da ich nur die Verkündung fand rief er bei unserem Veterinäramt an um nach der Verordnung zu fragen.
Das folgende Gespräch ergab dann, dass man in unserem Kries schon eine Ausnahmegenehmigung erteilt hatte und bei begründeten Fällen gerne nach Möglichkeiten für die Halter suchen würde. Kurz, die Ausnahmegenehmigung würde bei uns nicht nur auf dem papier bestehen, sondern wäre eine reale Moglichkeit. Im gegenteil man wunderte sich, dass bis dato nur ein einziger Antrag eingegangen war, der wie gesagt positiv bewertet wurde.
Kurzum, ich habe darauf selber einen Antrag erstellt. Ein Anruf beim Veterinäramt, die schicken dann ein Formular das man ausfüllen muss. Der Antrag besteht im wesentlichen aus 2 Hauptteilen. Man muss begründen wieso man eine Ausnahmegenehmigung braucht und die zweite Frage lautet was man für Maßnahmen trifft um eine Infizierung durch Wildvögel nach Möglichkeit trotzdem zu verhindern.
Die Begründung basierte auf der ehrlichen Beschreibung meiner Situation wie oben geschrieben, und weiteren Ausführungen wie Stress, Parasitendruck, Hahne die sich bekämpfen, Puten, die Weidetiere sind unter Stress Hühner töten könnten ( Hinweis auf Cröllwitzer als bedrohte Rasse), unterschiedliche Hühnergrössen, Stress für die Kleinen....etc.
Als Maßnahmen gab ich an keinen Kontakt zu anderen Geflügelbetrieben zu haben in der Zeit, Bioziedmassnahmen so gut es geht einzuhalten, Futter Wasser im Stall unzugänglich für Wildvögel zu reichen etc....
( wer eine Vorlage benötigt um selber einen zu stellen kann eine Kopie meines Antrages per PN bei mir erfragen)
Da vom Amtsveterinär erwähnt wurde, dass beim ersten Fall entschieden wurde, dass die Tiere in einem mit vielen Bäumen geschützten Bereich laufen dürfen ( mit ein paar Zusatznetzen - NICHT PLANE) erwähnte ich dabei auch, dass ich so einen Bereich habe.
Schon nach Einreichen meines Antrages wurde telefonisch abgeklärt, dass ich die Tiere eventuell in dem Bereich laufen lassen könnte. Ich sollte schon vorab schnell ein paar Fotos machen, damit die Tiere eventuell schon über das Wochenende raus könnten, die Lage wurde tatsächlich als unerträglich für die Tiere erkannt!
So ist es dann geschehen, ich trnnte den Auslauf auf den bebaumten Teil ab ( zum Glück der bereich wo die Hühnerhütte steht) und durfte sie am WE für ein paar Stunden rauslassen. gestern dann war die Amtstierärztin zum Besichtigungstermin da und bestätigte mir dann, dass es für mich die Ausnahmegenehmigung gibt, so wie beschrieben. Dabei wurde der abgesperrte Auslauf per Foto dokumentiert und der zur Aufstallung ungeeignete Stall. Es wurde bei mir KEINE Probe genommen, allerdings habe ich auch kein Wassergeflügel, welches die Infektion verdeckt tragen können soll.
Fazit: Es besteht die Möglichkeit gegen die Stallpflicht eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Zumindest in unserem Kreis ist es nicht nur Theorie auf dem Papier.
Ob das nun durch das Nachfragen eines Anwalts, der gegen die Stallpflicht Klage einreichen möchte (wird) oder durch den Druck den u.a. das AVF und andere inzwischen auf die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit ausüben begünstigt wurde, oder ob das Veterinäramt bei uns die Geschichte mit der Vogelgrippe nicht so streng und kritisch sieht wie in den anderen Kreisen und deshalb eher versucht den einzelnen Hobbyhaltern ( besser den Tieren) im Rahmen ihrer Möglichkeiten tatsächlich zu helfen oder einfach die Anordnung aus den Ministerien in Niedersachsen nicht so rigoros auf Kurs FLI liegen, kann ich persönlich nicht beurteilen.
Aber es ist fakt, das es damit die Möglichkeit zu Ausnahmegenehmigung bei uns gibt. Ich selber falle damit natürlich als Kläger weg, eigendlich bin ich zufrieden und glücklich für meine Hühner. Aber es bleibt natürlich trotzdem dabei, dass es die Stallpflicht gar nicht geben sollte, da sie wahrscheinlich ein ungeeignetes Mittel ist um die Geflügelpestausbreitung zu verhindern. Ich denke auch, dass man das in unserem Veterinäramt ähnlich sieht, dort allerdings einen Auftrag hat, den es auszuführen gilt und trotzdem im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Hilfe geben möchte.
Mein Beispiel kann nun Ermutigung sein an alle anderen, die ähnliche untragbare Zustände durch die Stallpflicht haben, ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Jede genehmigung ist auch ein Erfolg für uns, besser als alles schweigend zu ertragen!
Trotzdem verweise ich trotz meinem ermutigendem Beispiel auch auf Schwante! In anderen Kreisen ist es sicher schwieriger eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, in manchen vielleicht sogar unmöglich, obwohl das nicht rechtens ist! ( dazu existiert ja die Möglichkeit Ausnahmen zu bekommen - ohne diese Möglichkeit wäre die ganze Verordnung nichtig)
Und natürlich besteht (zumindest wenn man Wassergeflügel hat) die Möglichkeit, dass die bei einer Beprobung dann doch was finden und der ganze bestand deshalb getötet wird.
Man muss also alles für und wieder genau abwiegen. Aber in meinem Fall gab es nur diese eine Möglichkeit hatte ich entschieden. Die zweite wäre tatsächlich der Klageweg oder ein dritter ein unrechtsmässiger gewesen!
@ Konich Klasse - und ich freue mich für Dich und Deine Huhns
www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
Konich, das freut mich - für Deine Tiere, und es freut mich auch, dass es in manchen Behörden doch auch Menschen mit Verständnis (und Verstand) und der Bereitschaft, bei Einhaltung aller Regeln dennoch zu helfen, gibt!
Herzlichst, Stefanie
1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren
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