Hallo,
im Passauer Amtsblatt steht's ja jetzt auch drin. Ich hab nur eine Frage: da steht, dass ein Bußgeld verhängt werden kann, wer der Stallpflicht nicht nachkommt. Für den Fall der Fälle (morgen kommt die Folie und wir können endlich überdachen): dürften die die Hühner auch gleich töten oder heißt das, dass außer einem Bußgeld erstmal keine weitere Maßnahme erfolgen würde? Und wie hoch wäre so ein Bußgeld vermutlich?
Ich werde mich an die Stallpflicht halten, aber ich übertreib's sicher nicht.
Liebe Grüße,
ubure
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