Vogelgrippe-Nachspiel: "Gefahr der Verbreitung von Tierseuchen" angeklagt
Graz - Ein gerichtliches Nachspiel hat für den größten Freilandeier-Vermarkter des Landes, Toni Hubmann, der Verstoß gegen die Stallpflicht im Zuge der Vogelgrippe. Der obersteirische Geflügelbauer muss sich deshalb am 28.8. vor dem Landesgericht in Leoben verantworten.
Unter der Marke "Toni´s Freilandeier" werden Eier von 300 Freilandgeflügelhaltern vertrieben, der Großteil davon aus der Steiermark. Hubmann hatte sich im Frühjahr bzw. Frühsommer zum Wortführer jener Landwirte gemacht, die gegen eine Verlängerung der generellen Stallpflicht rebellierten. Weil er sich offensichtlich im eigenen Knittelfelder Betrieb nicht an die behördliche Verordnung hielt, muss er sich nun nach § 182 Abs 2 Z 1 des Strafgesetzbuches (Gefahr der Verbreitung einer Seuche unter Tieren) verantworten. Das Delikt ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht.
Ein erster Prozess, der einen Lieferanten Hubmanns betraf, endete Ende Juni mit einer diversionellen Einigung. Der Geflügelbauer musste wegen Missachtung der Stallpflicht 1.500 Euro zahlen. (APA)
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