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Thema: Stallpflicht-Rebell Toni Hubmann vor Gericht

  1. #1
    Gast
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    Stallpflicht-Rebell Toni Hubmann vor Gericht

    Vogelgrippe-Nachspiel: "Gefahr der Verbreitung von Tierseuchen" angeklagt
    Graz - Ein gerichtliches Nachspiel hat für den größten Freilandeier-Vermarkter des Landes, Toni Hubmann, der Verstoß gegen die Stallpflicht im Zuge der Vogelgrippe. Der obersteirische Geflügelbauer muss sich deshalb am 28.8. vor dem Landesgericht in Leoben verantworten.

    Unter der Marke "Toni´s Freilandeier" werden Eier von 300 Freilandgeflügelhaltern vertrieben, der Großteil davon aus der Steiermark. Hubmann hatte sich im Frühjahr bzw. Frühsommer zum Wortführer jener Landwirte gemacht, die gegen eine Verlängerung der generellen Stallpflicht rebellierten. Weil er sich offensichtlich im eigenen Knittelfelder Betrieb nicht an die behördliche Verordnung hielt, muss er sich nun nach § 182 Abs 2 Z 1 des Strafgesetzbuches (Gefahr der Verbreitung einer Seuche unter Tieren) verantworten. Das Delikt ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht.

    Ein erster Prozess, der einen Lieferanten Hubmanns betraf, endete Ende Juni mit einer diversionellen Einigung. Der Geflügelbauer musste wegen Missachtung der Stallpflicht 1.500 Euro zahlen. (APA)

    http://derstandard.at/?url=/?id=2562954

  2. #2
    Avatar von witte5
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    nach § 182 Abs 2 Z 1 des Strafgesetzbuches (Gefahr der Verbreitung einer Seuche unter Tieren) verantworten
    Das ist ja interessant. Nicht nur, dass man belangt wird, weil man gegen die Stallpflicht verstößt, jetzt erfolgt wegen dieses Verstoßes die Ahndung der Verbreitung einer Seuche ohne nachgewiesenen Fund.

    Heißt für mich im Umkehrschluss: Alle Tiere die nicht eingesperrt sind, sind automatisch verseucht mitsamt den gelegten Eiern
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  3. #3
    Avatar von Klausemann
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    Schon alleine der Vorwurf : Gefahr der Verbreitung einer Seuche unter Tieren hat doch kein Bestand. Da müssen die schon konkreter werden , was nach zuweisen wäre.

    Warum haben sie den Toni Hubmann nicht gleich wegen Hochverrat angezeigt , dass ist doch so ungefähr das Gleiche
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

  4. #4
    Avatar von dehöhner
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    RE: Stallpflicht-Rebell Toni Hubmann vor Gericht

    Die Spinner
    Solche Toni Hubmanns brauchen wir noch mehr !

    dehöhner

  5. #5

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    3 Rebellinen kontra Stallpflicht

    ... und hier sind sie!



    Ich habe den ganzen Artikel im inneren der Zeitung gelesen.
    3 alte uneinsichtige Damen alle über 80 Jahre alt waren der Meinung, man/frau brauche seine 3 Hühner nicht einzusperren, VG-Erlass interessiert sie nicht. Kommt mir irgendwie bekannt vor, Euch auch

    Das Ordnungsamt hat je 100 Euro Bußgeld angeordnet.

    Die Damen hat´s weiterhin nicht interessiert, den Richter hat´s aber interessiert und er hat einer der Damen (2 hatten bereits zuvor bezahlt) 100 Euro Bußgeld bei 100 Euro Altersrente unbeeindruckt aufgebrummt.

    Anhand dieses Beispiels kann sich nun jeder Uneinsichtige selber ausrechnen, was im Falle eines Falles passiert und wie hoch er wohl verdonnert wird, jedenfalls in etwa.

    Möchte sich jemand der Rebellion anschliessen und 20 Euro spenden? Ich reiche das eingehende Geld gerne an die 3 Damen weiter.



    Kann man schlecht lesen, deshalb Kurzzusammenfassung oben.

    Grüße Peter

  6. #6
    Gast
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    äääähhhhh witte: wegen der GEFAHR.... damit ist dein umkehrschluß leider falsch.


    was aber nicht heißt, daß ich das ganze nachvollziehen kann.....

  7. #7
    Avatar von witte5
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    Original von Godfather
    äääähhhhh witte: wegen der GEFAHR.... damit ist dein umkehrschluß leider falsch.
    Noch nicht ganz. Das ist ja jetzt bei den 3 Damen das erste Verfahren wegen Verstoßes gegen die Stallpflicht.

    Wenn sie jetzt noch zusätzlich verdonnert werden, weil sie ihre angeblich verseuchten Freilandeier essen oder schlimmer noch verkaufen und damit zur Verbreitung der nicht nachgewiesenen Seuche beitragen - dann stimmt mein Umkehrschluss wieder.

    Was aber auch nicht heißt, dass ich das ganze nachvollziehen kann
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  8. #8
    Gast
    Gast
    aber du zitierst ja aus dem ersten text. und da ist nur von gefahr die rede. :P

  9. #9
    Avatar von witte5
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    Also nochmal langsam und von vorne:

    Hubmann wurde einmal wegen Verstoßes gegen die Stallpflicht verdonnert.

    Dann kam der nächste Vorwurf, also die "Gefahr der Verbreitung einer Seuche unter Tieren".

    Demnach muss sich jeder Stallpflichtrebell möglicherweise 2 Mal verantworten, nämlich einmal, weil man nicht einsperrt und zum zweiten wegen der möglichen Gefahr der Verbreitung.

    Bedeutet demnach: Jedes widerrechtlich freilaufende Federtier stellt eine Seuchenverbreitungsgefahr dar. Logischerweise auch die aus den freien Tieren entstandenen Produkte, z. B. Eier.

    Kommt mir irgendwie so vor, als wenn man jeden Autofahrer wegen möglicher Tötungsabsichten verknacken wollte...

    Sollte ich dich immer noch nicht überzeugt haben gilt:

    Du hast recht und ich meine angebliche Ruhe, die von einem Chaosschreibtisch bedroht wird
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  10. #10
    Gast
    Gast
    ich sag mal nur "lol"

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