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Thema: Zuchtgemeinschaft

  1. #1
    Avatar von Orpingtonfan
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    Zuchtgemeinschaft

    Hab da mal ne Frage an die Profis...

    da meine Tochter eine eigene Orpingtonzucht (gsg) hat und wir (Eltern) 2 weitere Farbschläge züchten, wollte ich mal wissen, was für Vor- oder Nachteile eine Zuchtgemeinschaft für uns hätte?
    Kann mir da jemand Auskunft geben?

    Vielen Dank schon im Voraus
    LG Conny
    “Ein Haus ist blind ohne einen Hund und stumm ohne einen Hahn.” (Sprichwort aus Litauen)

  2. #2
    Logarithmiker Avatar von Florku
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    Hier ein Auszug aus den AAB:
    Zitat Zitat von AAB IV.
    Beteiligung an einer Ausstellung
    1. Zulassung
    a) Ausstellungen können nur Züchter beschicken, die Mitglied im Sinne von § 7
    der Satzung des BDRG sind.
    b) Zuchtgemeinschaften (ZG): Sie sind über den Ortsverein, Kreisverband und
    Bezirksverband dem Landesverband zu melden und vom Landesverband zu
    genehmigen.
    Mit Genehmigung durch den LV können sich die Mitglieder der ZG mit den
    eingetragenen Rassen und Farbenschlägen nur noch unter der Bezeichnung ZG an
    einer Ausstellung beteiligen, nicht mehr als Einzelaussteller. Mitglieder der ZG
    können sich jedoch mit einer anderen, nicht in der ZG eingetragenen Rasse bzw.
    Farbenschlag als Einzelaussteller an einer Ausstellung beteiligen.
    Zuchtgemeinschaften können ihre Tiere nur mit Seniorenringen oder nur mit
    Jugendringen ausstellen.
    Eine Zuchtgemeinschaft kann aus maximal 3 natürlichen Personen bestehen.
    Tierparks sind wie ZG zu behandeln. Alle Personen einer ZG müssen den selben
    Ortsverein im BDRG angehören und die gleiche Rasse und Farbenschlag züchten,
    sowie ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

    Die Anmeldungen (4fach) sind bis zum Jahresende vorzunehmen und müssen
    enthalten:
    1. Namen, Anschrift und Vereinszugehörigkeit der Personen, die der ZG
    angehören.
    2. Welche Person der/die Ansprechpartner/in ist.
    3. Das schriftliche Einverständnis der Personen der ZG.
    4. Die Bezeichnung der Rassen und Farbenschläge, die von Mitgliedern der ZG
    gezüchtet werden.
    Der/die Ansprechpartnerin trägt alle Rechte und Pflichten dieser ZG. Er/sie haftet
    für z.B. Standgeldzahlungen, erhält errungene Preise und den Gegenwert für die
    verkauften Tiere. Eine zivilrechtliche gesamtschuldnerische Haftung aller
    Mitglieder der ZG bleibt unberührt. Bei Feststellung unstatthafter Maßnahmen sind
    alle Mitglieder der ZG gleichermaßen verantwortlich.
    Die Auflösung der ZG, Änderung des Personenkreises oder der eingetragenen
    Rassen und Farbenschläge müssen dem LV sofort gemeldet werden.
    Eine Fotokopie der vom LV bestätigten Anmeldung ist jeder Meldung für eine
    Ausstellung beizufügen. Fehlt diese Anmeldebescheinigung, gilt die
    Schaumeldung als nicht vollständig und ist zurückzuweisen.
    LG, flo
    Etwas so zartes wie der Flügelschlag einer Legehenne im Westerwald kann einen Taifun am anderen Ende der Welt auslösen.

  3. #3
    Avatar von Orpingtonfan
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    Danke Flo für den Auszug- bringt mich schon ein wenig weiter...
    Hat vielleicht schon jemand eine ZG gegründet?

    LG Conny
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  4. #4

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    Hallo, bin mit meinem Vater in einer ZG.
    Abzugeben: 1,1 Deutsche Zwerghühner blau-orangehalsig in gute Hände,
    ebenso 1,1 Mährische Strasser und 2,2 Figurita Mövchen günstig abzugeben! (mit Bewertungskarten)

  5. #5
    Avatar von Orpingtonfan
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    Hallo Finni,

    welche Vorteile oder Nachteile hat man davon....

    LG Conny
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  6. #6
    Anti-Todstreichler Avatar von kraienkopp
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    Also großartige Vorteile sehe ich nicht unbedingt in einer ZG. Wie oben schon geschrieben ist es viel Papierkram. Und bei jedem Tierwechsel das nochmal melden... Es sind eben mehrere Aussteller für ein Tier, es werden also alle Aussteller praktisch genannt und man muss nur einmal Unkosten, Katalog... bezahlen.
    Alles was gegen die Natur ist, hat auf die Dauer keinen Bestand.


    Charles Darwin, Begründer der Evolutionstheorie

  7. #7
    Avatar von Orpingtonfan
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    Zitat Zitat von kraienkopp Beitrag anzeigen
    Also großartige Vorteile sehe ich nicht unbedingt in einer ZG. Wie oben schon geschrieben ist es viel Papierkram. Und bei jedem Tierwechsel das nochmal melden... Es sind eben mehrere Aussteller für ein Tier, es werden also alle Aussteller praktisch genannt und man muss nur einmal Unkosten, Katalog... bezahlen.
    Ja, soweit bin ich nun auch mit meiner Recherche....ich glaube, ich lass es so wie es ist, und gut is..
    Danke für die Antworten
    LG Conny
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  8. #8
    Anti-Todstreichler Avatar von kraienkopp
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    Ohne ZG ist man einfach flexibler. Und man kann ja trotzdem als Gemeinschaft ausstellen, nur eben nicht melden. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es Probleme wegen eigener Zucht gibt wenn man Tiere von innerhalb der Familie ausstellt. Nur vorsicht mit Tieren von Jugend/Aktive.
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    Charles Darwin, Begründer der Evolutionstheorie

  9. #9
    Avatar von Orpingtonfan
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    Nur vorsicht mit Tieren von Jugend/Aktive.
    Nönö, unsere Tochter ist schon 21...

    LG Conny
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  10. #10
    Avatar von Traxxas
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    Zitat Zitat von kraienkopp Beitrag anzeigen
    Nur vorsicht mit Tieren von Jugend/Aktive.
    Sorry, aber was meinst du damit?

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