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Ich hab seit gestern ein neues Handy
Und die Gelegenheit gleich genutzt, alte und nicht mehr gewünschte Kontakte raus zu schmeissen... Hab es eher unkonventionell gemacht, indem ich mit mir selbst geappst hab
Ich muss sagen, eine kleine Herausforderung ist das Neue schon. Aber hat schon was...
LG Anna
Blumenhahn Gustav mit zwei Damen, Lucky & Friends, Mandy und Herr U
Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind.
Charles Bukowski
Na das hört sich doch gut an!
LG Anna
Blumenhahn Gustav mit zwei Damen, Lucky & Friends, Mandy und Herr U
Mein uraltes Nokia hatte einen Toneditor. Wenn ich eine der von mir eingegebenen Melodien gehört habe, wusste ich sofort, dass es mich meint.
Jetzt habe ich ein Gerät, dass alle möglichen Arten von Tönen und Klängen aufnehmen und wiedergeben kann, aber Klingeltöne selbst machen geht nicht. So viel das neue Ding kann: Das finde ich echt schade!
Und als ich vor ner Woche in der Stadt war, hab ich es auch prompt überhört…😕
Und selbst aufgenommene mp3 gehen auch nicht?
LG Anna
Blumenhahn Gustav mit zwei Damen, Lucky & Friends, Mandy und Herr U
Aber du kannst dir eine App laden die das kann.
Buntes Hühner-Allerlei groß 2,18 und klein 2½,4
Schuhgröße 39, 2 Kinder (7&10), 4 Hunde, kein Alkohol aber Lakritze
Alle Herren hat man geehrt, nur den Einen nicht, der allein Herr ist. …
Jeden Helfer hat man gesucht, nur den Einen nicht, der allein helfen kann.
Jeden Unsinn hat man geglaubt, nur dem Einen glaubte man nicht, der die Wahrheit ist. (W. Busch)
Kennt sich hier zufällig jemand mit „alten“ Führerscheinen aus?
Also damit war ja recht viel „erschlagen“.
Frage 1:
Bis wieviel Kubik darf/durfte man damit ein Zweirad fahren?
Frage 2:
Wenn einem der Führerschein weggenommen wird, darf man dann trotzdem noch Fahrzeuge mit kleinem Nummernschild fahren?
(Diesen Mofa“Führerschein“ gab‘ es damals ja noch nicht).
„Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist werdet ihr feststellen, dass man Geld nicht essen kann.“ Weissagung der Cree.
1 Meierij-Hahn, 3 Mix-Huhns, 0,1 Glückskatze
Zu Frage 2:
Geboren vor 01.04.1965 ja ohne Einschränkung, es sei denn das Gericht hat ausdrücklich das Führen eines Kraftfahrzeugs verboten.
Nach 01.04.1965 problemlos nur wenn man in Besitz einer Mofaprüfbescheinigung ist und ohne die gerichtliche Einschränkung.
Ohne schon im Besitz einer Prüfbescheinigung zu sein gibt es auch noch Möglichkeiten diese zu erlangen oder nachzuweisen (in der alten Klasse 3 ist das Mofa ja eigentlich enthalten), aber da wird es aufwändig und kompliziert.
Zu Frage 1:
Kommt darauf an wie alt der Schein ist.
Vor dem 01.04.1980 erteilt bis 125ccm und 11kW, heute Klasse A1.
Später erteilt max. 50ccm, max. 45km/h
Allgemein:
Mofa kleines Schild, max. 50ccm und 25km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Fahrzeuge mit kleinem Schild die schneller fahren benötigen prinzipiell eine Fahrerlaubnis.
Die heute so beliebten Roller gibt es deshalb oft in einer 25km/h und einer 45km/h.
Es gibt dann noch diverse Tricks, Kniffe, Bestands- und Sonderregelungen, aber damit würde ich jetzt nur Verwirrung stiften.
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