Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 35

Thema: Stall und Voliere auf Landwirtschaftsfläche , Rheinland-Pfalz ?

  1. #21
    Gooseberry hoarder Avatar von Bibbibb
    Registriert seit
    26.03.2013
    Ort
    Dorf
    Land
    Odenwald
    Beiträge
    3.271
    Wie gesagt, ein gewerblicher Halter = angemeldeter Landwirt darf das. Privatleute dürfen nicht irgendwo in der Pampa Zaun, Stall und Voliere aufstellen. Da werden auch alte Rassen nicht helfen. Auch wenn ich grundsätzlich dafür bin, dass Menschen sich wieder mehr Nahrungsmittel selbst erzeugen. Aber ich wohn hier sehr ländlich und seh jeden Tag, was dabei rauskommt, wenn jeder macht was er will (...weil, das ham wir schon immer so gemacht).
    Unterstütze Vereine durch deine Einkäufe.
    Ich unterstütze Rettet das Huhn!
    https://www.gooding.de/rettet-das-huhn-e-v

  2. #22
    Moderator Avatar von Lisa R.
    Registriert seit
    13.06.2015
    Ort
    Palatina
    PLZ
    *****
    Beiträge
    21.346
    Ach Gackerline, dann wohnst Du ja bei mir direkt ums Eck.

    Also ich sag mal so....

    Wenn Du in einer gewachsenen Dorfstruktur gekauft hast, drumherum noch ältere Mitbürger wohnen und alles sehr ländlich geprägt ist - dann bau einen Hühnerstall den man nicht direkt von der Straße aus sieht, der nicht sooooo neu aussieht (Farbe "Shabby Chic" ) und es wird sich keiner dran stoßen. Rede mit den Nachbarn (vorallem dem mit der Terrasse), erklär ihnen dass Du möglichst weit weg von den Häusern bauen willst um keinen zu stören. Dann wird Dich keiner anscheißen und gut ist.

    Wo kein Kläger da kein Richter.
    ....... Die Frau Werwolf sagt: "Des g'höööööööööört so !".......
    __________________________________________________ __________________________

  3. #23
    Moderator Avatar von Lisa R.
    Registriert seit
    13.06.2015
    Ort
    Palatina
    PLZ
    *****
    Beiträge
    21.346
    Dem Hühnerbauern ist Deine private Hühnerhaltung wahrscheinlich egal - aaaaaber bei einer Grenzüberschreitung von 1/2 m ... tja da hört der Spaß für jeden Pälzer Bauer auf.

    Lad die Nachbarn mal zum Grillen ein. Der Pälzer an und für sich ist neugierig, gesellig und verfressen. Laß ihn seine Neugier befriedigen (Wer iss'n do ingezoh?), setzt Euch zusammen und gib ihm "Futter und Bier" (in der Hinnerpalz wird mehr Bier getrunken) und schon läuft der Laden.
    ....... Die Frau Werwolf sagt: "Des g'höööööööööört so !".......
    __________________________________________________ __________________________

  4. #24

    Registriert seit
    12.05.2019
    Ort
    Saarland
    PLZ
    66
    Beiträge
    1.574
    Das liebe ich so auf dem kleinen Dorf ganz weit draußen. Solange man niemandem Krümel in den Käse macht, kann man in der Regel auch selbst nach Gutdünken schalten und walten.
    Als ich vor über 20 Jahren in meinen Heimatort (~300 Einwohner) zurück kam, sah ich aus dem Fenster und der "Dorfjäger" fuhr gerade auf dem Motorrad Richtung Wald vorbei. In Arbeitshose, ohne Helm und die Flinte locker auf dem Rücken geschultert.
    Ich musste lauthals lachen und wusste hier bin ich richtig.

  5. #25
    Avatar von forstgarten
    Registriert seit
    03.08.2009
    Ort
    D
    Beiträge
    661
    Zitat Zitat von Lisa R. Beitrag anzeigen
    ...Ein Dach auf Pfosten gilt als umbauter Raum und wird wie ein geschlossener Bau gewertet. Die Voliere wäre dann also ein "Stall/Haus/Schuppen". ...
    Wenn nun aber dieses "Dach" gar keines ist, weil es lediglich aus einem Wildvogelkacke-dichtem Vlies besteht?
    Früher Vorwerkhühner, heute Zwergteckel

  6. #26
    Avatar von _0tto_
    Registriert seit
    05.09.2009
    Ort
    Ahütte
    Land
    Rheinland-Pfalz
    Beiträge
    1.319
    Bei uns im Land ist es sehr einfach einen Stall innerorts ohne Genehmigung zu errichten. Er darf allerdings nicht mehr als 50m³ Inhalt haben, Außerorts nur 10m³. Und wenn jemand außerorts mehr als 10m³ Raum aufstellen will, dann muss er per se erst einmal Landwirt sein.
    So sind wir dazu gekommen (um auf einer Weide einen Schafsunterstand errichten zu können) Nebenerwerbslandwirte zu sein.
    Gruß aus der Kalkeifel

  7. #27
    Moderator Avatar von Lisa R.
    Registriert seit
    13.06.2015
    Ort
    Palatina
    PLZ
    *****
    Beiträge
    21.346
    Zitat Zitat von forstgarten Beitrag anzeigen
    Wenn nun aber dieses "Dach" gar keines ist, weil es lediglich aus einem Wildvogelkacke-dichtem Vlies besteht?
    Vlies ist kein festes Dach. Das müsste gehen. Engmaschiges Netz geht auch, ich denke es ginge auch eine stabile Plane. Es darf aber kein festes Dach sein, also Trapezblech, Platten usw.
    ....... Die Frau Werwolf sagt: "Des g'höööööööööört so !".......
    __________________________________________________ __________________________

  8. #28

    Registriert seit
    24.09.2018
    Beiträge
    1.263
    Zitat Zitat von Haitu Beitrag anzeigen
    Bei uns im Land ist es sehr einfach einen Stall innerorts ohne Genehmigung zu errichten. Er darf allerdings nicht mehr als 50m³ Inhalt haben, Außerorts nur 10m³. Und wenn jemand außerorts mehr als 10m³ Raum aufstellen will, dann muss er per se erst einmal Landwirt sein.
    So sind wir dazu gekommen (um auf einer Weide einen Schafsunterstand errichten zu können) Nebenerwerbslandwirte zu sein.
    Haupt- und Nebenerwerbslandwirte haben gemeinsam, dass sie den Landwirtschaftskammerbeitrag, die Berufsgenossenschaft abdrücken und vom Finanzamt steuerlich veranlagt werden (sofern nicht buchführungspflichtig dann eben über Fläche und GVE gewinnermittelt). Beim Errichten von Bauten "ausserhalb" ist es mit der "Privilegierung" vorbei. In diesen Genuss kann man als Nebenerwerbslandwirt nur dann kommen wenn du mit deinem Bewirtschaftungsumfang einen beträchtlichen Umsatz/Gewinn erzielst, was mit ein paar Schafen, Ammenkühen, usw nicht klappt. Sollte dennoch eine Genehmigung eines Weideviehunterstandes o.ä. genehmigt werden, so ist das eher der "good will" Ausdruck des Sachbearbeiters der Behörde.

  9. #29
    Avatar von _0tto_
    Registriert seit
    05.09.2009
    Ort
    Ahütte
    Land
    Rheinland-Pfalz
    Beiträge
    1.319
    Wir haben den Schafsunterstand Schafstall Bachweide.jpg 1985 errichtet.
    Ganz offiziell mit Bauantrag und allem was dazu gehört und er ist auch in der Flurkarte eingetragen.
    Ich denke nicht, dass da irgend etwas mit "good will" gelaufen ist.
    Zusätzliche Bedingung war eben, dass man Landwirt sein musste (Voll- oder Nebenerwerb egal), weil das Bauvorhaben außerhalb des Bebauungsplanes auf landwirtschaftlichem Grund errichtet werden sollte.
    Es stimmt, verschiedene Beiträge sind zu Zahlen. Ich denke mal so 130€ im Jahr, für uns jedenfalls.

    Es kann natürlich sein, dass sich die Vorschriften seit dem geändert haben.
    Gruß aus der Kalkeifel

  10. #30

    Registriert seit
    24.09.2018
    Beiträge
    1.263
    Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (gab es 1985 noch nicht) sitzt u.a. den Bauämtern im Nacken und hat die Vorgabe in dieser Beziehung so wörtlich gemacht: "Dieser Wildwuchs an Schuppen und Ställen im Aussenbereich kann nicht länger hingenommen und geduldet werden"!
    Es wird selbst von der Landespflege als Verschandelung der Landschaft deklariert und gönnt den Hobbytierhaltern und -gärtnern nicht ihr idyllisches Kleinod. Wenn diese Fläche jedoch unter den Pflug genommen und mit Mais oder Raps eingesät wird ist das in Ordnung. Selbst unter dem Verbot des Umbruchs von Grünland in Ackerflächen läuft das bei den Biogasanlagen problemlos über die Bühne.

Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. 63. LV- u. 38. LVJ- Schau-Rheinland-Pfalz
    Von Wolf87 im Forum Züchterecke
    Antworten: 23
    Letzter Beitrag: 22.12.2012, 20:37
  2. Info Rheinland-Pfalz
    Von Nyckelpiga im Forum Vogelgrippe (Geflügelpest - Aviäre Influenza)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 27.10.2005, 13:08

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •