![]() |
Hallo Ihr Lieben,
nochmals ein Nachtrag von mir, was justiziabel ist und was wir anders erreichen müssen.
1) justiziabel wäre in jedem Falle das vorgehen in Schwante. Dort gäbe es sogar gute Erfolgsaussichten. Zunächst einmal wurden Ermessensspielräume nicht genutzt, das wird kein Richter an sich verurteilen (deshalb ist Soest auch nicht justiziabel). aber durch die getöteten Rote Liste Arten ist es zumindest hilfreich. Justiziabel ist aber die Tötung deshalb, weil sie nicht tierschutzgerecht ausgeführt wurde und weil die Maßnahme wegen unterlassener Dekontermination der Fahrzeuge und des Geländes konterkariert wurde. Hier sind wir dran. Es zeigt sich aber bereits jetzt das vor Ort ein Schweigekartell herrscht. Da bei der Tötung neben dem Kreisveterinär der bürgermeister und der Landrat vor Ort waren wird es erschwert von den beteiligten sicherheitskräften Zeugenaussagen zu bekommen.
2) Justizuiabel ist auch die Allgemeinverfügung gegen die wir jetzt vorgehen. Der Kreis, um den es geht, hat einfach den Text der Landesverordnung kopiert und ohne einen einzigen Ausbruch in seinem Gebiet die Stallpflicht verhängt. Selbst das FLI empfiehlt eine risikoorientierte Stallpflicht. Wenn wir das jetzt kippen können, dann erreichen wir zumindest das künftig nicht so schnell geschossen wird sondern risikoorientiert wie wir das jetzt von Minister Meyer in NDS erleben dürfen.
3) nicht justiziabel ist das Gesetz selbst. Daran, dass zu ändern, arbeiten alle anderen aus dem Aktionsbündnis (also ihr alle) das erreichen wir über die legislative (gesetzgebende) Gewalt. Dazu gilt es das FLI mit seiner Alleinmeinung anzukratzen. Medien, Veranstaltungen, Demos, Petitionen, Bündnisse mit anderen Gruppen, Vernetzungen aufbauen usw. Ein erster Schritt wäre, das unser nationales Recht nicht mehr schärfer ist als das EU-Recht welches wir umsetzen müssen. Aber auch hierfür ist die Klage zu 2) hilfreich denn sie bereitet den boden für öffentliche Aufmerksamkeit und sie zeigt einfach auf, dass ein Widerstand überhaupt vorhanden ist.
Artikel 13 EU Recht bei Ausbruch von HPAI!
Ausnahmen für bestimmte Betriebe
1. Bei Ausbruch von HPAI in einer nicht gewerblichen Ge-
flügelhaltung, einem Zirkus, einem Zoo, einer Vogelhandlung,
einem Wildpark oder einer Einfriedung, in der Geflügel oder in
Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Spezies zu wissen-
schaftlichen Zwecken oder zu Zwecken der Erhaltung gefährde-
ter Rassen oder amtlich eingetragener seltener Rassen von Ge-
flügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Spezies
gehalten werden, kann die zuständige Behörde Ausnahmen von
den Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 1
gewähren, sofern die Seuchenbekämpfung dadurch nicht.....
unsere Verordnung bei LPAI:
§ 47 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
(1) Die zuständige Behörde kann, vorbehaltlich des Absatzes 2, nach amtlicher Feststellung der niedrigpathogenen aviären Influenza der Subtypen H5 oder H7 in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung, einem Zirkus, einem Zoofachgeschäft, einer Haltung, in der in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten, Vögel zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen nach Anlage 1 oder Vögel zu anderen als zu Erwerbszwecken gehalten werden, oder einer wissenschaftlichen Einrichtung Ausnahmen von § 46 Absatz 1 Nummer 1 und, im Falle von Bruteiern, von § 46 Absatz 1 Nummer 2 genehmigen, soweit die Einrichtung auf Grund ihrer Struktur, ihres Umfangs und ihrer
Gääänschen steckt in der Vorbereitung für ein Symposium in der Kieler Uni, welches noch im Januar stattfinden soll. Eingeladen werden Vertreter der Rassegeflügelzüchter, der Ministerien MV,SH, HH, HB, und NDS. Die Mitglieder der jeweiligen Tierärztekammern.
Bei uns werden Professores Reiß, Bhakdi und Lorenzen teilnehmen, wir wollen aber, wenn der Termin steht, auch Vertreter des WAI und des FLI einladen, um keine einseitige Veranstaltung daraus werden zu lassen.
Ich denke es wäre sinnvoll, zeitnah weitere Veranstaltungen in weiteren Gebieten, mindestens Mitte und Süd stattfinden zu lassen. Dazu bedarf es an Folgendem: Wer macht eine solche Veranstaltung in seinem Bundesland und benachbarten Regionen? Welche renommierten Wissenschaftler stehen noch zur Verfügung. Hier wurden einige in Artikeln zitiert aber wer kann die alle mal sammeln, sortieren und hinsichtlich ihrer Bereitschaft anschreiben? Welche Lokalität steht zur Verfügung und was kostet diese.
Wir sollten damit nicht warten, bis die Kieler Veranstaltung durch ist, sondern die Planung parallel starten.
„Vögel, die am Morgen singen, holt mittags die Katz.“
(Der frühe Vogel fängt den frühen Wurm, der Späte fängt den Fetten!)
Rheinland-Pfalz und Saarland sind noch ohne Stallpflicht
....... Die Frau Werwolf sagt: "Des g'höööööööööört so !".......__________________________________________________ __________________________
saarland komplett ohne aufstallung
gruss aus oberfranken
Sachsen Anhalt? Da könnt ihr heute schon aktiv werden :
https://www.facebook.com/events/360605644298163/
1/4/9 Zwergorpington rot, 2 Orpis GSG, 1/2 Orpis gelb, 2/3 Zwerglachshühner, 1/ Bartzwerge , 1/1 Havaneser, 2/0 Welsh A, 0/1 Muli, 1/1/? Gelbkopfgecko, 0/1 Kornnatter
Eigentlich sollten wir Habeck alle anschreiben, dass er die landesweite Aufstallpflicht aufheben soll.
1. ist der Vogelzug vorbei
2. ist in SH der letzte Vogel am 14.12. beim FLI eingetragen.
3. scheint man im Ministerium die Vogelgrippe gerade unter den Tisch zu kehren - da ist seit 4.12. absolut kein neues Eintrag mehr und das Thema ist auf Seite 2 gerutscht.
Also oich würde sagen: offene Briefe ans Ministerium (und die Medien)
www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
Lesezeichen