Hallo bin wieder da gute und schlechte Nachrichten, ich würde sagen ich fange schlecht an
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Hallo bin wieder da gute und schlechte Nachrichten, ich würde sagen ich fange schlecht an
Danke, dass du vor Ort warst @myrmex--einfach unfassbar das alles
HP in "einfach" gehalten- fertig. Vamperl hilft die online zu stellen.
super ich bin gespannt, wie sie geworden ist
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www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
Geändert von Galla (05.12.2016 um 22:31 Uhr)
Zu Schwante: Habe ich heute zunächst morgens mit dem Anwalt telefoniert. die Ausnahmeregelung nach §46 2a GeflpestSchutzVO ist widerruflich und von der Aufstellung der Tauben und deren Bedrohung abhängig. Geprobt wurde bislang nicht. Unser Anwalt hat, zunächst immer noch kostenfrei, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen vorbereitet falls wieder Keulungstrupps anrücken sollten.
Die Familie hat seine Notrufnummer.
Die Tötung und weitere Schlampigkeiten, die Blutflecken und Federreste sind immer noch nicht beseitigt, lassen sich rechtlicher marginal verfolgen und die Familie möchte das auch nur, wenn Sie juristisch etwas bewegen können. Das ist leider nicht so. Damals in Wickersdorf wurde auch juristisch gegen die "Schlächter" vorgegangen. Man erreicht bestenfalls kleine Bußgelder gegen die ausführenden Beamten. Man trifft damit mehrheitlich die falschen. Wir wollen dennoch prüfen, ob nicht die Rechtsschutzversicherung der Familie den Fall abdeckt. Unsere Spendengelder können wir dafür eher nicht einsetzen, gegen die Aufstellungsverordnung bewirkte eine derartige Klage nichts.
Herr Büge empfiehlt uns aber, hier medial wirksam vorzugehen. Familie Müller würde uns dabei bestmöglich unterstützen. Wenn wir gegen die Tötungsanordnung im Gesetz §45 ff vorgehen wollen, dann müssen wir öffentlichen Druck aufbauen. Unsere Aussage vor den Kameras muss sein. Wir wollen verhindern das Leid, noch dazu derart stümperhaft ausgeführt wie hier, missachtend jeglichen gesetzlichen Gestaltungsspielraumes (geschützte Tierarten) nur ein positiv bedrohtes Tier) sich zukünftig wiederholen können. Auch wenn das Vorgehen strafrechtlich relevant wäre, ist das nicht unser Ziel, sondern die Verhinderung zukünftigen Leids durch Beseitigung von wissenschaftlich nachweislich vorhandenen Mängeln in der Gesetzgebung.
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