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Thema: Wieder Vogelgrippe??

  1. #3761
    Avatar von Stefanie
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    Wie ist eigentlich das Verhältnis: Zahl der Beprobungen : Anzahl H5-positive Ergebnisse? Ich weiß nicht, ob das hier schon mal diskutiert wurde, hier passiert täglich so viel, allein in diesem Thread, man kommt kaum noch nach. Wenn ja, möge man mir verzeihen (ich bereite mich gerade mental auf eine OP noch vor Weihnachten vor, belastet mich physisch und psychisch derzeit stark) - ich schaffe es nicht, hier ständig auf dem neuesten Stand zu bleiben.

    Aber ich habe den Eindruck, dass dort, wo beprobt wird, auch meist H5 gefunden wird ........... und ich frage mich, ob es damit ähnlich sein könnte wie mit der "Durchseuchung" der Menschheit mit Herpes simplex oder Epstein-Barr-Viren. Die sind bei nahezu jedem über 40jährigen nachweisbar - ohne jedoch gesundheitliche Auswirkungen zu haben. Erst bei Einbrüchen im Immunsystem - durch physische oder psychische Auslöser - kann es zum Ausbruch kommen. Was aber im Hinblick auf Infektiösität eigentlich nicht relevant ist, weil eh schon nahezu jeder infiziert ist.
    Kann es nicht sein, dass ebenso nahezu alle Wildvögel irgendein H5-Virus mit sich herumschleppen? So dass die Behörden sicher sein können, es im Bedarfsfall nachweisen zu können? Womit die folgenden Tötungen erst recht reine Willkür wären - und damit der Sinn des Ganzen definitiv nicht in der Vermeidung der Seuchenausbreitung läge ...............

    Ein Gedankenspiel: Wenn man Herpes simpex oder Epstein Barr auch so hochkochen wollte wie derzeit die Vogelgrippe - und zum Beispiel niemanden mehr einstellen würde, der damit infiziert ist - dann hätte keiner mehr einen Job. Obwohl alle gesund und leistungsfähig sind .............
    Herzlichst, Stefanie
    1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
    Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren

  2. #3762
    Avatar von Stefanie
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    Zitat Zitat von Galla Beitrag anzeigen
    Vorlegen müssen die nichts; die Rechtsgrundlage ist folgende:

    § 24 Abs.4-7 TierGesG

    ......................

    Dieser Paragraph ist sozusagen die Parallelvorschrift zu § 31 PolG, der es der Polizei erlaubt, auch ohne richterlichen Beschluss eine Wohnung zu betreten.
    Danke, Galla .............. das ist ja heftig.

    Aber doch eine Nachfrage: Ist denn hier die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet? Das Virus gefährdet keine Menschen. Gefährdet sind hier (nach Behördenmeinung) Wirtschaftsgeflügelbestände. Gehören Wirtschaftsinteressen zur "öffentlichen Sicherheit"??
    Geändert von Stefanie (04.12.2016 um 13:06 Uhr)
    Herzlichst, Stefanie
    1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
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  3. #3763
    Avatar von Orpington/Maran
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    Naja, bei Massenkeulungen sind oft 95% der Tiere gesund ..
    Endlich wieder Hühner

  4. #3764
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von nutellabrot19 Beitrag anzeigen
    Wir nehmen gerade Kontakt mit einer unabhängigen Journalistin auf. Sie ist mit dem Thema nicht vertraut. Sie möchte wissen:
    Wie ist Ihre rechtliche Grundlage, wenn sie vor Ort der Tötung erscheint. Darf sie das?

    Vor Ort des Geschehens dürfen nur Berechtigte sein, siehe § 19 Abs.2 Nr.1 Geflügelpest-Verordnung.
    Berechtigte sind die Löffler-Mitarbeiter und Mitarbeiter der Behörde, siehe § 24 TiergesG.

    Momentan dürfen wegen der Biosicherheitsmaßnahmen ja auch keine Betriebsfremde zu den Hühnern.

  5. #3765
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von Stefanie Beitrag anzeigen

    Aber doch eine Nachfrage: Ist denn hier die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet? Das Virus gefährdet keine Menschen. Gefährdet sind hier (nach Behördenmeinung) Wirtschaftsgeflügelbestände. Gehören Wirtschaftsinteressen zur "öffentlichen Sicherheit"??

    Wirtschaftsinteressen gehören nicht direkt zur Sicherheit und Ordnung, aber indirekt kann und wird argumentiert, dass die wirtschaftliche Integrität durch die Geflügelpest bedroht wird und damit auch Interessen und Rechte einzelner Bürger, die auf das Funktionieren der Wirtschaft vertrauen dürfen.

    Zudem besteht die Wahrscheinlichkeit nach der Risikoeinschätzung des FLI-Instituts, dass der Virus mutiert und auch Menschen gefährdet. Die Wahrscheinlichkeit begründet damit eine Gefahr für die Individualrechte "Leben" und "Gesundheit". Und damit wiederum ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet.

    Und dann heißt's....


    An sich möchte ich die Gesetzeslage nicht angreifen oder verteufeln. Sollte ein Virus tatsächlich Menschen gefährden, so ist eine Eindämmung durch Tötung ein Mittel.

    Angreifen kann man aber die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen (Tausende von Tieren im Umkreis) und die Befundpraxis.
    Geändert von Galla (04.12.2016 um 13:30 Uhr)

  6. #3766

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    Die Vogelgrippe hat Nordfriesland erreicht:

    https://www.welt.de/regionales/hambu...friesland.html

    LG
    Petra Maria

  7. #3767
    Avatar von Tanny
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    Zitat Zitat von Stefanie Beitrag anzeigen
    Danke, Galla .............. das ist ja heftig.

    Aber doch eine Nachfrage: Ist denn hier die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet? Das Virus gefährdet keine Menschen. Gefährdet sind hier (nach Behördenmeinung) Wirtschaftsgeflügelbestände. Gehören Wirtschaftsinteressen zur "öffentlichen Sicherheit"??
    @Stefanie- den Einwand finde ich richtig gut

    @provieh kannst DU das mal unseren ANwalt fragen?

    ..hat sich gerade erledigt - hat Galla schon beantwortet Danke....

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  8. #3768

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    Zitat Zitat von Galla Beitrag anzeigen
    Wirtschaftsinteressen gehören nicht direkt zur Sicherheit und Ordnung, aber indirekt kann und wird argumentiert, dass die wirtschaftliche Integrität durch die Geflügelpest bedroht wird und damit auch Interessen und Rechte einzelner Bürger, die auf das Funktionieren der Wirtschaft vertrauen dürfen.

    Zudem besteht die Wahrscheinlichkeit nach der Risikoeinschätzung des FLI-Instituts, dass der Virus mutiert und auch Menschen gefährdet. Die Wahrscheinlichkeit begründet damit eine Gefahr für die Individualrechte "Leben" und "Gesundheit". Und damit wiederum ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet.

    Und dann heißt's....

    Aber es gilt auch der Grundsatz, wonach die Wahl der Mittel angemessen sein muss. Mir persönlich wärs lieber, man stellt mein komplettes Anwesen für eine gewisse Zeit unter Quarantäne, als dass man auf Verdacht oder wegen eines niedrigpathogenen Erregers, der vielleicht, eventuell, möglicherweise mutieren könnte....meine Tiere tötet.

    Heimarbeitsplatz, Urlaub, Lieferservice bis zum Gehsteig vor die Haustüre....Jo. Krieg ich hin.

    LG
    Petra Maria

  9. #3769
    Avatar von Tanny
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    @ Nutellabrot Danke
    @ Stefanie - wegen Deiner Frage nach den Zahlen
    @ wattwuermchen Klasse
    Hier ist der aktuelle Stand vom 1.12.2016 mit allen Zahlen, die öffentlich verfügbar sind und die wir über die Presse ermitteln/ergänuen konnten
    Geändert von Tanny (04.12.2016 um 13:40 Uhr)

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  10. #3770
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von Petra Maria Beitrag anzeigen
    Aber es gilt auch der Grundsatz, wonach die Wahl der Mittel angemessen sein muss.
    Genau das ist der springende Punkt. Ich denke da wird auch der Anwalt ansetzen; woanders sehe ich keine Widerspruchsbegründung.

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