vielen Dank für Ihre Anfrage zur Sendung "Redezeit" zum Thema Geflügelpest auf NDRinfo am 23.11.2016.
Ihre Frage nach einer finanziellen Unterstützung von privaten Geflügelhaltern aus Landesmitteln zur Umsetzung von baulich notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der angeordneten Aufstallungspflicht beantworte ich wie folgt:
Wer Tiere hält, muss grundsätzlich auch auf Situationen, die zu Maßregelungen führen, wie die Aufstallung des Geflügels oder die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, vorbereitet sein und diese umsetzen können.
Die konkrete rechtliche Regelung findet sich im § 3 des Tiergesundheitsgesetzes, der die allgemeinen Pflichten eines Tierhalters enthält.
Danach muss, wer Vieh hält (dieses schließt Geflügel ein), dafür Sorge tragen, dass
Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt, noch aus seinem Bestand verschleppt werden. Weiterhin hat der Tierhalter Vorbereitungen für die Umsetzung von Maßnahmen zu treffen, die von ihm bei Ausbruch einer Tierseuche durchzuführen sind.
In diesem Fall dient die Aufstallung des Geflügels in Folge von Geflügelpestausbrüchen dem Schutz vor der Einschleppung des Geflügelpesterregers.
Im Umkehrschluss können Tierhalter auch in Regress genommen werden, wenn durch Nichteinhaltung der Maßnahmen Seuchen verschleppt, Seuchenausbrüche verursacht werden und dadurch andere Bestände Maßregelungen erfahren müssen.
Nach dem Tierseuchenrecht erhalten Tierhalter nur Entschädigungen für Tierverluste. Für Folgeschäden oder Kosten, die beispielsweise durch eine Aufstallungsanordnung entstehen, kommen die Tierseuchenkasse und das Land nicht auf.
Zudem sind die Behörden bei der Bewältigung schwieriger Seuchensituation auf die Mitwirkung der Tierhalter und die Einhaltung der o.g. Verpflichtungen angewiesen, um eine schnelle und wirkungsvolle Bekämpfung zu erreichen und zu verhindern, dass die Seuchenlage ein nicht mehr beherrschbares Ausmaß annimmt.
Sie werden mir beipflichten, dass es im Interesse eines jeden Tierhalters ist, die Tierseuche schnellstmöglich zu tilgen und wieder zum normalen Tagesablauf überzugehen. Nur wenn alle Beteiligten ihren Verpflichtungen nachkommen und Behörden und Tierhalter an einem Strang ziehen, kann dieses gelingen.
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