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Thema: Aufstallpflicht jetzt in ganz Deutschland?

  1. #191
    Avatar von Stefanie
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    Ich frage mich das schon die ganze Zeit - weiß das hier jemand: Wieviel Platz muss man eigentlich dem einzelnen Huhn während der Aufstallung bieten, welche Vorschriften gelten da? Kaum jemand kann ja aufgestallt den gleichen Raum zur Verfügung stellen wie während der regulären Haltung - zum Teil ist das ja arg eng, was man da in der Not zur Verfügung hat. Kommt dann womöglich auch der Tierschutz und sagt - viel zu eng für die armen Tiere?
    Herzlichst, Stefanie
    1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
    Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren

  2. #192
    RGZV Mölln Avatar von hagen320
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    Es gelten dann die Vorschriften für Bodenhaltung: 9 Hennen je m² wenn der Stall nur eine Ebene hat, bei mehreren Ebenen bis zu 18 je m². http://www.deutsche-eier.info/die-henne/haltungsformen/

    Wenn Du die aber so eng hältst werden sie schnell schlimm aussehen. Ich würde dann lieber einen Schlachtplan machen, vorsichtshalber habe ich auch schon mal 4 Dutzend in die Kühlung getan.
    Mechelner, Sundheimer, Sussex gsc, eigene Grünlegerkreuzungen, bunte Legetruppe aus Zwienutzungshühnern, Puten Naraganset, Perlhühner

  3. #193
    Avatar von Stefanie
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    Zitat Zitat von hagen320 Beitrag anzeigen
    Es gelten dann die Vorschriften für Bodenhaltung: 9 Hennen je m² wenn der Stall nur eine Ebene hat, bei mehreren Ebenen bis zu 18 je m². http://www.deutsche-eier.info/die-henne/haltungsformen/

    Wenn Du die aber so eng hältst werden sie schnell schlimm aussehen. Ich würde dann lieber einen Schlachtplan machen, vorsichtshalber habe ich auch schon mal 4 Dutzend in die Kühlung getan.
    Herrjee, das klingt ja furchtbar!!! Danke für die Info.

    Nee, ich brauche wohl keinen Schlachtplan, Gottseidank. Bei uns ist derzeit keine Stallpflicht, und wenn, habe ich nur max. 6 Hühner in einem Stall mit 2,5 m² Grundfläche (und natürlich Kotbrettern als "zweite Ebene"), plus drumherum einem kleinen überdachten, dichten Kaltscharrraum von nochmal gut 5 m². Jedes Huhn hätte dann rein rechnerisch ca. 1,5 m² für sich. Wäre für meinen Geschmack zwar dennoch eng, aber wohl noch halbwegs erträglich - ist eben eine Notlösung bei Aufstallpflicht.
    Herzlichst, Stefanie
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  4. #194
    Avatar von Bloend
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    So, es kommt noch besser. Auch der LK veröffentlicht vorläufig nur eine Pressemitteilung. Das hat mich stutzig gemacht. Dann stand da noch der Satz, dass die Feststellung des H5N8 kein Ausbruch im Sinne der Geflügelpestverordnung sei.

    Das ist dann schon komisch.

    Also habe ich mal die Geflügelpestverordnung gelesen. Interessant ist "§1 Begriffsbestimmung" ?! Da wird aufgezählt wofür die Verordnung von 2007 gilt, nämlich für H5N1 und H5N7. Was hatte der Wildvogel nochmal ? Richtig, H5N8 !

    Nach meinem Laienverständnis fehlt damit überhaupt die Rechtsgrundlage zur Anwendung der Verordnung (es sei denn §1 Nr. 3b deckt das Virus noch ab, aber die anderen zwei H-Typen wurden explizit aufgeführt, somit vermute ich eher nicht). Das würde auch die eierei der Ministerien und Landkreise erklären, die mit Pressemitteilungen und nicht mit Verordnungen kommen.

    Wie seht ihr das (mal abgesehen davon, dass wir im Zweifel ohne anwaltliche Hilfe am kürzeren Hebel sitzen)?

  5. #195
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Es wäre H7N7 gewesen und die aktuelle Fassung lautet wie folgt:
    Sinne dieser Verordnung liegen vor: 1.Geflügelpest, wenn a)hochpathogenes aviäres Influenza-A-Virus der Subtypen H5 oder H7, das für multiple basische Aminosäuren im Spaltbereich des Hämagglutininmoleküls kodiert, durch Virus-, Antigen- oder Genomnachweis (virologische Untersuchung) oder
    b)andere als in Buchstabe a genannte Influenzaviren mit einem intravenösen Pathogenitätsindex von mehr als 1,2 in sechs Wochen alten Hühnern durch virologische Untersuchung
    (hochpathogenes aviäres Influenzavirus) bei einem gehaltenen Vogel oder hochpathogenes aviäres Influenza-A-Virus des Subtyps H5N1 bei einem Wildvogel durch eine virologische Untersuchung nachgewiesen worden ist;
    2.Verdacht auf Geflügelpest, wenn a)das Ergebnis der virologischen, serologischen, pathologisch-anatomischen oder klinischen Untersuchung unter Berücksichtigung der epidemiologischen Erkenntnisse den Ausbruch der Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel befürchten lässt oder
    b)aviäres Influenza-A-Virus des Subtyps H5N1 durch virologische Untersuchung bei einem Wildvogel nachgewiesen worden ist;

    3.niedrigpathogene aviäre Influenza, wenn durch virologische Untersuchung a)aviäres Influenza-A-Virus der Subtypen H5 oder H7 mit einem intravenösen Pathogenitätsindex von weniger als 1,2 in sechs Wochen alten Hühnern oder
    b)aviäres Influenza-A-Virus, das nicht für multiple basische Aminosäuren im Spaltbereich des Hämagglutininmoleküls kodiert,
    (niedrigpathogenes aviäres Influenzavirus) bei einem gehaltenen Vogel nachgewiesen worden ist.
    http://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/__1.html
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  6. #196
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Die Lexx hats drauf, Hoffnungen auf rechtliche Schlupflöcher, zu stopfen, gell?

    Übrigens: Diese Internetseite hättest du auch selbst recht leicht finden können.

    lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  7. #197
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Bitte zu bemerken, das es keine Böswilligkeit ist . Aber falsche Hoffnungen rauben Zeit und Nerven, die man grad anderweitig besser investiert. Ich hab das Thema auf die harte Tour durchgemacht, damals wären wir froh gewesen, wenn sich jemand damit ausgekannt hätte. Außerdem ist´s verwirrend das hier immer noch die alte Fassung + Interpretation als Thread sind, wobei der Link zur Verfassung dort automatisch zur neuen geht.
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  8. #198
    (geschmacklos) Avatar von Kamillentee
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    Sorry, wenn das 'ne blöde Frage ist,
    aber die

    Verordnung
    zur Aufstallung des Geflügels
    zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest
    (Geflügel-Aufstallungsverordnung)
    Vom 9. Mai 2006
    eBAnz AT28 2006 V1


    gilt die noch, oder wird da jedesmal eine neue aufgelegt?
    Futter macht Freunde.

  9. #199
    Avatar von Vamperl
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    Also beim Staatlich Tierärztlichen UNtersuchungsamt in Aulendorf (STUA) waren sie ziemlich entspannt, als ich eben mit meinem toten Lichthuhn vor der Tür stand....

    dies nur als (vielleicht) richtungsweisende Zwischeninfo aus dem südlichen BaWü

  10. #200
    Avatar von justi54
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    Bei verwaltungsservice.bayern.de
    findet man Folgendes:


    Tierseuchenbekämpfung; Mitwirkung der Kreisverwaltungsbehörden - Verwaltungsservice Bayern

    Online-Services

    Tierseuchenbekämpfung; Mitwirkung der Kreisverwaltungsbehörden


    Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

    Stand: 17.06.2013

    Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz


    Wichtiger Hinweis: Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.

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