Das reicht dann aber auch nur bis zur nächsten Grippewelle,
mal schauen wer dann schuldig erklärt wird ...
... am Ende wars der Russe!
Das reicht dann aber auch nur bis zur nächsten Grippewelle,
mal schauen wer dann schuldig erklärt wird ...
... am Ende wars der Russe!
"Wir bleiben am Ball, auch wenn die Stallpflicht aufgehoben wird!"
Schall & Rauch ?
..ich hoffe nicht. Auch wenn ich jetzt grad nicht weiß, wen du da zitiert hast.
Heute Antwort des SPD -Landtages erhalten.
Hier der Text:
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. März, ich antworte Ihnen im Namen der SPD-Landtagsfraktion.
Ich möchte an dieser Stelle auf die beigefügte Ankündigung des MELUR vom 5. April „Landesweite Stallpflicht für Geflügel fällt – Aufstallungsgebot noch für Risikokulissen, Restriktionsgebiete und einige geflügeldichte Gebiete“ hinweisen.
Für die SPD-Landtagsfraktion steht fest, dass es sich um einen klassischer Zielkonflikt von Tierschutz versus Tierseuchenbekämpfung gehandelt hat, wobei die Sicherheit (Seuchenbekämpfung) auch für die SPD immer höchste Priorität hatte. Wir danken Ihnen für die wertvolle Arbeit und den Beitrag den Sie zu dem Erhalt von Genressourcen und zur Artenvielfalt in Schleswig-Holstein leisten. Durch viele Gespräche und eigenes Erleben wissen wir, dass die Haltungsbedingungen Ihrer Rassen während der Stallpflicht trotz all Ihrer Bemühungen an die Grenzen des Tierwohls geht. Wir haben großen Respekt vor der Situation, die Sie über Wochen und Monate in den Ställen erdulden mussten.
Gerne möchte ich an dieser Stelle noch auf ihre Fragen eingehen. Nach Rücksprache mit dem MELUR erfolgte eine Tötung von Geflügel nach Verweigern eines Halters dem Aufstallungsgebot nachzukommen nicht und ist nicht vorgesehen. Vielmehr sind mildere Mittel und Maßnahmen vom örtlich zuständigen Kreisveterinär auszuschöpfen. Die Tötung eines Bestandes bei positivem Testergebnis erfolgt nach der amtlichen Probennahme, dem Untersuchungsvorgang im akkreditierten Landeslabor und Friedrich-Loeffler-Institut des Bundes sowie auf amtliche Feststellung durch den Amtstierarzt, der die Tötung eines Bestandes anordnet. Das MELUR teilte uns mit, dass in Schleswig-Holstein alle durchgeführten Bestandstötungen nur auf Basis eines positiven Untersuchungsergebnisses und nicht auf Basis eines Verdachtes erfolgten. Die Geflügelpest-Verordnung ermöglicht jedoch auch die Tötung eines Bestandes nach amtlichem Verdacht, unter der Maßgabe des Vorliegens von definierten Voraussetzungen.
Darüber hinaus informierte uns das MELUR, dass eine Trennung in der Geflügelpest-Verordnung von großindustriellen Geflügelhaltungen und anderen Haltungsformen nicht zielführend bzw. sachdienlich zur Bekämpfung der Geflügelpest wäre. Die Regelungen der Geflügelpest-Verordnung verfolgen das Ziel, das Einschleppen des Virus in andere Geflügelbestände zu verhindern und Geflügel aller Haltungsformen zu schützen. Wenn ein Geflügelpest-Ausbruch bei Wildvögeln oder in einer Haltung erfolgt, werden Restriktionszonen errichtet. In diesen Restriktionszonen erfolgt für mind. 30 Tage grundsätzlich ein Aufstallungsgebot.
Mit Blick auf die recht unterschiedliche Herangehensweise der Länder ist nach Überwindung der Epidemie auf Bundesebene über eine abgestimmt Strategie zu beraten. Die so unterschiedlichen Formen und Möglichkeiten bei der Aufstallpflicht sind insbesondere für die privaten Hühnerhalter und die ehrenamtlichen Rassegeflügelzüchter nicht nachvollziehbar. Hier ist auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMEL gefordert: Bei einer Epidemie diesen Ausmaßes muss der Bundesminister den Ländern bei der Abstimmung engagiert zur Seite stehen.
Ich hoffe ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben. Wir freuen uns sehr über den endlich eingeleiteten schrittweisen Ausstieg aus der Stallpflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Mein Brief ist dieser hier:
Das "abgestimmte Handeln" macht mir Angst.Sehr geehrte ....
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte im Namen der SPD-Landtagsfraktion noch einmal zum Ausdruck bringen, dass uns natürlich bewusst ist, wie schwer und belastend diese Situation für Sie und andere Geflügelhalter, Rassegeflügelzüchter und Selbstversorger war. Ich möchte an dieser Stelle auf die beigefügte Ankündigung des MELUR vom 5. April „Landesweite Stallpflicht für Geflügel fällt – Aufstallungsgebot noch für Risikokulissen, Restriktionsgebiete und einige geflügeldichte Gebiete“ hinweisen.
Sollten sie nach diesem „Ende der Stallpflicht mit Auflagen“ weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das MELUR als zuständiges Ministerium. Leider können wir an dieser Stelle nicht mehr für Sie tun.
Mit Blick auf die recht unterschiedliche Herangehensweise der Länder ist aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion nach Überwindung der Epidemie auf Bundesebene über eine abgestimmt Strategie zu beraten. Die so unterschiedlichen Formen und Möglichkeiten in den einzelnen Bundesländern bei der Aufstallpflicht sind insbesondere für die privaten Hühnerhalter und die ehrenamtlichen Rassegeflügelzüchter nicht nachvollziehbar. Hier ist auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMEL gefordert: Bei einer Epidemie diesen Ausmaßes muss der Bundesminister den Ländern bei der Abstimmung engagiert zur Seite stehen und für so für ein abgestimmtes Handeln sorgen.
Nur weil etwas abgestimmt ist, ist nicht unbedingt gut ....
Heißt, der Minister bestimmt! Nicht etwa Leute mit entsprechendem Fachwissen ...Bei einer Epidemie diesen Ausmaßes muss der Bundesminister den Ländern bei der Abstimmung engagiert zur Seite stehen und für so für ein abgestimmtes Handeln sorgen.
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