Stand 16. Dez. 2005
KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (AVIÄRE INFLUENZA)
Erklärungen zur derzeitigen „Vierten Verordnung zur Änderung der Geflügelpestschutzverordnung, festgehalten in einem Telefonat zwischen Dr. Bätza -Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Thomas Zöller – Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter vom 15. Dezember 2005.

§ 2

Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass

2. die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben,

getränkt werden und …

Erklärung: Dr. Bätza BMVEL führt aus, dass kein Veterinär prüfen wird, ob das

Wassergeflügel einen Schluck des Oberflächenwassers auf dem es schwimmt trinken wird.

Fazit: Das Wassergeflügel darf sich, auch auf Weiher oder Teichen frei bewegen!

§ 3

Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder

Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Satz 1 genehmigen für



1. Geflügelausstellungen und Geflügelschauen, soweit sichergestellt ist, dass das auf den Veranstaltungen jeweils aufgestellte Geflügel längstens fünf Tage vor der Veranstaltung klinisch tierärztlich untersucht worden ist,
Erklärung: Es wäre sicherlich einfacher gewesen, zu schreiben „eine Einlasskontrolle durch einen Tierarzt reicht aus“, so wurde in diesem Satz der Zusatz „im Bestand“ weg gelassen.
Fazit: Die Einlasskontrolle ist die klinische Untersuchung! Für die Einlasskontrolle hat der Veranstalter der Ausstellung, in Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt zu sorgen.

2. für Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art, soweit sichergestellt ist, dass das auf den Veranstaltungen jeweils aufgestellte Geflügel längstens fünf Tage vor der Veranstaltung im Bestand klinisch tierärztlich untersucht worden ist.
Die Untersuchung ist vom Geflügelhalter dem Veranstalter gegenüber durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Die Bescheinigung ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen."
Erklärung: Für Geflügelmärkte gilt weiterhin die Regelung, dass der Bestand beim Züchter untersucht werden muss, da man hier die größte Gefahr des illegalen Handels vermutet.
Fazit: Wer mit seinem Geflügel als Aussteller auf einen Geflügelmarkt gehen möchte, muss weiterhin für die Kosten einer klinischen Untersuchung im eigenen Bestand durch den Tierarzt aufkommen.

Besprechung im Bundesministerium am 13. Januar 2006

Bei dieser Besprechung werden wir klar machen, dass eine weitere Einstallung im Frühjahr 06 für uns und unsere Tiere, auch tierschutzrelevanten Gründen nicht mehr hinnehmbar ist. Weiterhin werden wir uns für die viel diskutierte Impfung unseres Rassegeflügels einsetzen. Für 2006 mit den derzeitigen Impfstoffen und einer Änderung der Quarantänebestimmungen für Rassegeflügel (damit wir auch geimpfte Tiere auf die Ausstellung bringen dürfen) und den möglichst schnellen Einsatz des geeigneten Markerimpfstoffs, der z. Z. im Friedrich Löffler Institut entwickelt wird. Bei diesem Gespräch wird der BDRG von Wilhelm Riebniger, Karlheinz Sollfrank, Thomas Zöller (Präsidium und Geschäftsführung) und von unseren kompetenten Fachleuten Dr. Werner Lüthgen und Dr. Uwe Bamberger vertreten. Gerne hätten wir auch die zuständigen Fachverbände mit ins Boot genommen, leider hat das BMVEL jegliche Verhandlung mit einem der FV dem VHGW abgebrochen. Ob dies eine Überreaktion des BMVEL war, möchte ich nicht kommentieren, darüber kann sich jeder selbst ein Bild machen, wenn er den Schriftverkehr des VHGW mit dem BMVEL unter www.vhgw.de - Briefwechsel zwischen VHGW und BMVEL anschaut. Der Weg des BDRG sachliche und respektvolle Gespräche mit dem Bundesministerien zu führen, hat sich als richtig erwiesen und so können wir die Interessen unsere Mitglieder weiterhin mit aller Intensität in Bonn vortragen.



Thomas Zöller
Geschäftsführer


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Diese meldung habe ich soeben auf den Seiten des BDRG gefunden
www.bdrg.de

und nun Grüße ich Euch alle herzlich mit dem Lied:
Es sind die Lichter angezündet
Corinna

Mein besonderer Dank gilt Herrn Frhr. von Lüttwitz für seinen unermüdlichen Einsatz für unser Rassegeflügel und für seinen kampf in der Zeitschift Geflügelbörse